Sonntag, 22. Dezember 2024

National oder völkisch?

Die Vorstellung, in Deutschland so etwas wie eine völkische Homogenität zu bewahren oder gar wiederherzustellen, ist nicht nur mit dem tragenden Verfassungsgrundsatz aus Art. 1 GG, dem Schutz der Menschenwürde, unvereinbar. Sie ist auch mehr als weltfremd. Ein Gastbeitrag von Rainer Thesen

Die Debatte um „rechtslastige“ politische Weltanschauungen erinnert ein wenig an die Diskussionen zwischen Gesundheitsaposteln und Genußmenschen, vor allem zum Thema Alkohol. Ist für die einen das Glas Wein nichts als 2 cl Droge, so ist es für die anderen Gaumenerlebnis, für manche sogar kulturelles Leitfossil – ohne Glas Wein kein vollständiger kulinarischer Genuß. Sehen jene Volksfeste wie das Oktoberfest als organisierte Besäufnisse, präziser formuliert massenhaften Drogenkonsum, so erleben jene sie mit Goethe als Kulminationspunkte menschlicher Lebensfreude -„Hier bin ich Mensch, hier kann ich’s sein“.

Die Mogelpackung

Der „Kampf gegen Rechts“, in dem es ja weniger um die Bekämpfung des Rechtsextremismus geht, als vor allem um die Diskreditierung traditioneller bürgerlicher Wertvorstellungen, darunter auch des Patriotismus, gleicht in der Tat dem Kreuzzug der „tugendhaften“ Abstinenzler gegen den „dekadenten“ Hedonismus. Kann man diesen jedoch belächeln, weil er aus vielen Gründen chancenlos ist, so muß man jenen bitterernst nehmen, denn er hat zum einen große politisch-mediale Schlagkraft, und zum anderen zielt er auf die Grundlagen unserer Lebensart, so wie sie sich über Jahrtausende in der Organisationsform des Nationalstaates und der dort kultivierten Lebensweisen entwickelt hat, die sich von der anderen Orts eben unterscheidet.

Oft sehen wir hier grundsätzliche Unterschiede, betrachten wir etwa religiös-fundamentalistische Ordnungssysteme wie die islamischen Staaten oder eine Kastengesellschaft wie im hinduistischen Indien. Alle diese Gesellschaftsordnungen, unsere eigene eingeschlossen, können ihre Eigenheit nur erhalten und verteidigen, wenn sie sich einen organisatorischen Rahmen, eben eine staatliche Ordnung geben. Nach Arnold Gehlen ist der Staat somit „die rational organisierte Selbsterhaltung eines geschichtlich irgendwie zustande gekommenen Zusammenhangs von Territorium und Bevölkerung“.

Nichts am Begriff der Nation ist anrüchig

Als Zwischenergebnis halten wir also fest: Die Nation ist keine „rechte“ oder „linke“ ideologische Begrifflichkeit, sondern sie ist Wesensmerkmal staatlicher Organisation. Nicht zufällig sind die allermeisten Staaten dieser Erde auch klassische Nationalstaaten in diesem Sinne. Die wenigen Ausnahmen wie etwa Belgien haben denn auch manchmal spezifische Probleme, die sich genau daraus speisen. An und für sich handelt es sich bei der Definition Arnold Gehlens daher auch um eine Binsenweisheit. Jeder Student der Rechtswissenschaften lernt daher, daß ein Staat drei wesentliche Bestandteile hat, ohne die man eben nicht von einem solchen sprechen kann: Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt.

Das ist auch im wesentlichen unstrittig, der Streit geht allein um den Begriff des Staatsvolkes, mehr noch des Volkes an sich. Angesichts dessen, daß sowohl die Präambel des Grundgesetzes als auch die Inschrift über dem Reichstagsgebäude das Deutsche Volk als Träger der Staatlichkeit ausweisen, erscheint die derzeitige Debatte in Deutschland absurd, abgesehen davon, daß es sie in der Tat auch nur in Deutschland gibt.

Betrachten wir also erst einmal ganz unaufgeregt die gängigen lexikalischen Definitionen des Begriffes Volk. Dabei ist es auch hilfreich, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen, denn die Gültigkeit von Definitionen kann man unter anderem daran messen, ob sie dem Zeitgeist unterworfen sind oder nicht. Im Großen Brockhaus von 1957 finden wir zum Stichwort Volk diese Definition: “ Ein Volk ist durch gemeinsame geistige und kulturelle Entwicklung, in die das Erbe von Generationen eingegangen ist, meist – aber nicht notwendig, zum Beispiel die Schweiz – durch eine gemeinsame Sprache verbunden; dazu tritt in steigendem Maße das Streben nach politischer Einheit (-  Staat). Stämme und Völker – biologisch-morphologisch soweit wir sehen stets Mischungen von Elementen verschiedener Rassen – werden unter den Bedingungen ihrer naturhaften Umwelt durch geschichtliche Ereignisse geprägt: Wanderungsbewegungen, Überschichtungen, Reichsgründungen, politische Katastrophen; in neuester Zeit haben Zu- und Abwanderung, Kolonisation, erzwungene Umsiedlung manche Völker stark gewandelt.“ Schauen wir aktuell in das populäre Internet-Lexikon Wikipedia, so finden wir dort: „Der Begriff Volk bezeichnet Gruppen von Menschen, die aufgrund bestimmter kultureller Gemeinsamkeiten und enger Beziehungen sowie zahlreicher Verwandtschaftsgruppen miteinander verbunden sind.“ (Wikipedia, Abruf 28.9.2019) Wir sehen also, daß der Begriff jenseits allen politischen Streits durchaus präzise und allgemeingültig ist. Und, hier kommt der erste Aufreger, der Begriff hat eine biologische Komponente insoweit, als Wesensmerkmal eines Volkes eben auch die gemeinsame Abstammung ist – im Großen Brockhaus Generationen, in Wikipedia Verwandtschaftsgruppen.  Der zweite Aufreger findet sich auch in beiden Definitionen, nämlich die gewachsene kulturelle Gemeinsamkeit.

Wer „rechts“ sagt, will betrügen

Der Vorwurf gegen als „rechts“ bezeichnete, in Wahrheit eher beschimpfte, Politiker geht dahin ihnen zu unterstellen, mittels einer exklusiv-biologischen Definition, gemeinhin als völkisch bezeichnet, vor allem Zuwanderer generell aus der Volksgemeinschaft ausschließen zu wollen, ihnen gewissermaßen die Fähigkeit zur Integration abzusprechen, so, wie die Nationalsozialisten seinerzeit dekretiert hatten, daß ein Jude nicht Volksgenosse sein könne. Und gerade diese biologistische Auffassung vom Staatsvolk wird denn auch gerne dem nationalkonservativen politischen Gegner zugeschrieben, ob er sie tatsächlich vertritt oder auch nicht. Als Ausdruck dieser Überzeugung wird es dann angesehen, wenn Begriffe wie Überfremdung benutzt werden.

Wer die in linksliberalen, grünen, aber auch kirchlichen Kreisen, von links drehenden „Kulturschaffenden“ erst gar nicht zu reden, als allein demokratisch propagierte Multi-Kulti-Ideologie ablehnt, weil er die gewachsene Kultur des deutschen Volkes in seinen eigenen Vorstellungen von Lebensart und Gesellschaft dem Multikulturalismus vorzieht, der wird dann eben in einem Atemzug mit den Nationalsozialisten genannt. Das ist diffamierend, und das ist auch eine durchsichtige Strategie. Der Nationalsozialismus ist für alle Zeiten tot, das bezweifelt eigentlich niemand. Er muß daher auch nicht mehr bekämpft werden. Wer den sogenannten „Kampf gegen Rechts“ führt, führt ihn deswegen auch nicht wirklich gegen einen wiedererstehenden Nationalsozialismus, sondern führt ihn gegen die traditionelle bürgerliche Gesellschaft.

Das Maß aller Dinge in der Politik ist das Grundgesetz

Die Grenze zwischen national-konservativem Denken und nationalsozialistischer Ideologie zieht das Grundgesetz. Die freiheitliche demokratische Grundordnung schützt sowohl die demokratische Organisation des Staatswesens, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und durch die Gewaltenteilung geprägt ist, und wonach alle Menschen ihre unveräußerliche Würde haben, und alle Deutschen die in der Verfassung festgeschriebenen Freiheitsrechte genießen. Was das im Einzelnen bedeutet, haben natürlich die Gerichte festzulegen, wenn Streit darüber entsteht. Das ist nicht selten der Fall. Zu unserem Thema gibt es dazu die Parteiverbots-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffend die NSDAP-Nachfolger wie auch die KPD. Aber auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unterhalb der Parteiverbotsverfahren, etwa dazu, ob die Verfassungsschutzämter Personen und Organisationen beobachten dürfen, und was diese Beobachtung rechtlich überhaupt bedeutet, ist dazu aufschlußreich.

Virulent wurde das zum Beispiel im Falle der national ausgerichteten Partei „Die Republikaner“. Sie wurde als Verdachtsfall von den Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Die Frage war, ob Bürger in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat, im vorliegenden Falle Soldaten, Ämter und Funktionen in dieser Partei übernehmen durften, ohne sich dem Vorwurf auszusetzen, nicht stets die Gewähr dafür zu bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung unseres Landes eintreten zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage in seinem Urteil vom 18.05.2001 bejaht. Der Sachverhalt fiel auch in einem Zeitraum, der von einer hitzigen öffentlichen Debatte über das Asylrecht geprägt war. Infolge des Balkan-Krieges kamen seinerzeit ja sehr viele Flüchtlinge nach Deutschland, die hier um Asyl nachsuchten, was teilweise zu chaotischen Verhältnissen geführt hatte. Deswegen wurde ja damals das Asylrecht im Grundgesetz geändert, und zwar im Sinne eines erschwerten Zuganges. Die nachfolgend zitierten Sätze aus diesem Urteil haben daher eine verblüffende Aktualität:

Als programmatische Ziele der REP im Bereich der Ausländer- und Asylpolitik lassen sich aus einer Gesamtschau der Nachweise in Verbindung mit dem Parteiprogramm vom 26./27.06.1993 („Ausländerpolitik“ und „Asylrecht“) und mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme des Senats in der Berufungshauptverhandlung die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität und der deutschen Interessen, die Verhinderung einer multi-ethnischen, multikulturellen Gesellschaft, bzw. von „Überfremdung“ und von deren vermeintlichen negativen Begleiterscheinungen wie dem Verlust der demokratischen Selbstbestimmung infolge Mehrheitsverlust, dem Verlust der nationalen Identität durch die europäische Integration, einer Werteverschiebung, von zunehmender Gewalt und Kriminalität, von zusätzlichen gesellschaftlichen Konflikten, finanziellen Belastungen des Staates und dem Verlust von Arbeitsplätzen und Wohnungen für die deutsche Bevölkerung ersehen. So angreifbar sie in der Sache auch erscheinen mögen, weil sie auf entsprechende Ressentiments in der Bevölkerung zielen, verstoßen weder diese programmatischen Ziele noch die vorgesehenen Mittel gegen die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung… Da nach den zu Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG dargelegten Grundsätzen auch nicht zu beanstanden ist, daß politische Vorstellungen und Positionen im öffentlichen Meinungskampf in populistischer oder dramatisierender, drastischer, plakativ-vereinfachender oder polemischer Weise vorgetragen werden, ist es der REP in den die Öffentlichkeit besonders berührenden Fragen einer erheblichen Einwanderung in Deutschland und der dadurch bedingten Phänomene nicht verwehrt, zum Beispiel einen „Verlust der nationalen Identität“ durch „Überfremdung“ und die Aushöhlung des „Abstammungsprinzips“ zu beklagen, die Art und Weise der Bewältigung der deutschen Vergangenheit nach dem Zweiten Weltkrieg zu problematisieren sowie die Frage nach der Ausländern geschuldeten Solidarität anzusprechen.“

Der Multi-Multi-Ideologie zu widersprechen ist jedoch durchaus verfassungskonform.

Von Verfassungs wegen sind also Positionen, wie sie von Vertretern politisch sehr weit rechts zu verortender Strömungen vorgetragen werden, zunächst einmal unbedenklich. Die Grenze dürfte da zu ziehen sein, wo die Menschenwürde eindeutig verletzt wird. Das ist dann der Fall, wenn Zuwanderern generell die Fähigkeit abgesprochen wird, sich zu integrieren und Bestandteil des deutschen Volkes zu werden, so wie es über die Jahrhunderte eben auch durch Zuwanderung geworden ist. Der Multi-Multi-Ideologie zu widersprechen ist jedoch durchaus verfassungskonform. Wer in Sorge vor kultureller Überfremdung und Veränderung des gewachsenen Volkscharakters ist, verläßt damit gerade nicht den Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, solange er eben nicht biologistisch argumentiert und jedem Zuwanderer aus biologischen Gründen die Fähigkeit abspricht, sich in das deutsche Volk zu integrieren. Es ist eben in jeder Hinsicht das „meden agan“, die Warnung vor der Maßlosigkeit, die als Inschrift über dem Portal des Apollo-Tempels in Delphi angebracht war, was uns auch im politischen Urteil leiten soll. Weder die nationalistische Unbedingtheit, wie sie aus manchen Verlautbarungen von Ideologen der rechten Szene durchscheint, noch die Aufnahme von Massen kulturfremder, sich auch in unsere Kultur gar nicht integrieren wollender Zuwanderer können toleriert werden.

Völkische Vorstellungen sind auch realtätsfremd

Die Vorstellung, in Deutschland so etwas wie eine völkische Homogenität zu bewahren oder gar wiederherzustellen, ist nicht nur mit dem tragenden Verfassungsgrundsatz aus Art. 1 GG, dem Schutz der Menschenwürde, unvereinbar, wie oben ausgeführt. Sie ist auch mehr als weltfremd. Von den derzeit rund 83 Millionen Einwohnern unseres Landes sind 20,8 Millionen Zuwanderer der ersten oder der Folgegenerationen, also keine sogenannten Biodeutschen. 40,6 % der Kinder unter fünf Jahren haben diese Familiengeschichte. Die Tendenz jedenfalls in den alten Bundesländern, auf die rund 95 % der Einwohner mit Migrationshintergrund fallen, zeigt einen rasch zunehmenden Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund. Mit anderen Worten: der von Nationalromantikern wie etwa der Identitären Bewegung beklagte „große Austausch“ findet schon längst statt, und es gibt auch keine Möglichkeit, jedenfalls keine in einem demokratischen Rechtsstaat diskussionswürdige, dies zu ändern.

Wer mit Recht die gewachsene Identität unseres Volkes mit seinen Traditionen und eingebettet in die abendländische Kultur aufrecht erhalten und fortführen will, der muß sich eben mit der wirklichen Integration dieser  Bevölkerungsgruppe befassen. Das Ziel kann natürlich nur die Integration sein, wie sie in früheren Jahrhunderten immer wieder erfolgreich geschehen ist.  Das klassische Beispiel sind hier die aus Frankreich zugewanderten Hugenotten. Zuzugeben ist, daß die Integration von Menschen aus außereuropäischen Kulturkreisen sehr viel schwieriger ist, im Falle des islamischen Kulturkreises schon infolge seiner Abgeschlossenheit nahezu unmöglich. Dennoch ist diese Aufgabe anzugehen.

Integration tut not und ist möglich

Daß dies grundsätzlich möglich ist, zeigen Menschen wie Imad Karim, Leila Mirzo und Bassam Tibi, um nur wenige, dazu noch prominente Deutsche mit ilamischem Zuwanderungshintergrund zu nennen. Damit es gelingt, solche persönlichen Entwicklungen anzustoßen und zu fördern, muß man bei den Kindern vom Vorschulalter an beginnen. Man muß eben in der Öffentlichkeit energisch darauf hinweisen, daß Grundschulklassen mit einem erheblichen Anteil von Kindern, deren Muttersprache eben nicht deutsch ist,  für die Entwicklung aller Schüler schädlich sind.

Es ist eben nicht rassistisch, nach den Voraussetzungen für jeden Schulerfolg zu rufen, der nur gelingen kann, wenn von der Kita an die Gruppen gemischt werden, wobei der Anteil der Kinder mit deutscher Muttersprache weit überwiegen muß, damit die deutsche Sprache auf einem Niveau erlernt und eingeübt wird, das dann den Unterricht in den anderen Fächern überhaupt erst ermöglicht. Es ist eben nicht rassistisch, auf die erheblichen Kosten hinzuweisen, die mit der lebenslangen Alimentierung  von  unqualifizierten und auch nicht wirklich qualifizierbaren Zuwanderern verbunden sind, und schon aus diesem Grunde die regellose Zuwanderung unter humanitären Gesichtspunkten durch eine geregelte Zuwanderung unter Nützlichkeitsgesichtspunkten zu fordern.

Es ist eben nicht rassistisch, auf die überproportionale Kriminalität von Ausländern, auch von Zuwanderern, im Bereich der Gewalt-und Sexualdelikte hinzuweisen

Es ist eben nicht rassistisch, auf die überproportionale Kriminalität von Ausländern, auch von Zuwanderern, im Bereich der Gewalt-und Sexualdelikte hinzuweisen und auch darauf, welche nicht nur finanziellen Belastungen von Polizei und Justiz daraus entstehen. Man muß eben die Dinge vom Ende her denken. Wir wollen eben im Ergebnis eine funktionierende Gesellschaft, die eben nach aller Lebenserfahrung ein gewisses Maß an Homogenität voraussetzt. Eben diese Homogenität gilt es herzustellen, was natürlich erheblicher gesellschaftlicher Anstrengungen bedarf. Sie allein durch Abschottung erreichen zu wollen, ist nicht nur illusorisch, es ist unmöglich, und zwar nicht nur, weil dieser Zug schon längst abgefahren ist.

Wider die Diffamierung!

Aber es kann auch nicht hingenommen werden, daß die Äußerung berechtigter Sorge, wie sie im zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschrieben wird, als rechtsextremistisch und verfassungsfeindlich denunziert und diffamiert wird. Wir sollten uns hüten, den Feinden unserer Freiheit auf den Leim zu gehen. Dazu gehört auch, nicht jedem, der die Zustände in Deutschland kritisiert, zu unterstellen, ein verkappter Nazi zu sein. Und dazu gehört auch, dieser Diffamierung stets und überall energisch entgegenzutreten.

Keine Scheu vor dem Widerspruch! Nehmen wir die Habermas-Anhänger beim Wort und verlangen, daß das bessere Argument und nicht das medial am meisten gehypte sich durchsetzt! Wer in Beruf und Familie täglich seine Leistung bringt, hat keinen Grund, Minderwertigkeitskomplexe gegenüber politischen Schwätzern und politisch korrekten Schreiberlingen zu entwickeln, ganz im Gegenteil.

Was es zu verhindern gilt

Das gesellschaftliche Problem der Zukunft wird ein anderes sein, als es uns die Stichwortgeber in den Medien suggerieren wollen. Es ist durchaus möglich, nicht einmal unwahrscheinlich, daß sich gerade entlang der Abstammungslinien von einheimischer Bevölkerung einerseits und zugewanderter Bevölkerung andererseits auch eine soziologische und ökonomische  Grenze bildet, höchst wahrscheinlich auch mit nur geringer Durchlässigkeit. Eine Zweiteilung der Gesellschaft in die in jeder Hinsicht dominierende Minderheit der Herkunftsdeutschen, die im Besitz der überlegenen Kulturtechniken sind, und die strukturell unterlegene große Mehrheit, die bildungsfern in archaischen Gesellschaftsmustern lebt.

Vor allem die Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis verweigern zu einem großen Teil die Integration in die einheimische Bevölkerung

In der Geschichte haben wir das Beispiel Sparta mit einer vergleichsweise überschaubaren elitären, herrschenden Schicht der Vollbürger auf der einen Seite, und die außerhalb dieser Gesellschaft stehenden rechtlosen Heloten und Sklaven. In abgemildeter Form haben wir das entgegen der insoweit demokratischen und humanistischen Verfassung  in der Wirklichkeit der USA. Der dominierenden Bevölkerungsschicht der sogenannten WASPs (White Anglo Saxonian Protestants) steht die ökonomisch und sozial vorwiegend in prekären Verhältnissen lebende, jedoch zahlenmäßig weitaus größere Gruppe der Zuwanderer aus dem afrikanischen Raum und den mittel-und südamerikanischen Ländern gegenüber. Über das elitäre Kastenwesen Indiens haben wir bereits gesprochen.

Vor allem die Zuwanderer aus dem islamischen Kulturkreis verweigern zu einem großen Teil die Integration in die einheimische Bevölkerung, was sich nicht nur darin äußert, daß sie in aller Regel nur innerhalb ihrer Gruppe heiraten, sondern auch darin, daß sie in aller Regel entweder gar keine oder nur sehr niedrige Bildungsabschlüsse anstreben und erzielen. Demgemäß finden wir sie vorwiegend als ungelernte Arbeitskräfte oder kleine Selbstständige, wie Inhaber von Gemüseständen auf dem Wochenmarkt oder Betreiber von Dönerbuden.

Die positiven Gegenbeispiele sind überschaubar. Hier entsteht eine Klasse von Heloten, mindestens aber Fellachen, die eine Durchlässigkeit nach oben nicht einmal anstrebt, allenfalls plakativ zur Schau getragenen Reichtum anstrebt, wie die Autokorsi türkische Hochzeitsgesellschaften zeigen, die vorwiegend aus PS-starken aufgemotzten Nobelkarossen bestehen. Ein Verhalten, das von der Mehrheitsgesellschaft je nach Laune belächelt oder als Belästigung empfunden wird.

Eine gescheiterte Theorie kann nicht erkenntnisleitend sein

Nicht zielführend sind politikwissenschaftlich-historische Abhandlungen über die sogenannte konservative Revolution der zwanziger und dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Natürlich ist es wissenschaftlich legitim, auch diese historische politische Strömung zu untersuchen. Nur kann das nicht mit dem Ziel geschehen, hieraus einen Ertrag für unsere Zeit gewinnen zu wollen. Denn es handelt sich in aller Regel um Staatsphilosophien autoritären Charakters, wobei der Faschismus der zwanziger und dreißiger Jahre, der in Italien, Spanien und Portugal auch lange Jahre die Politik dominiert hat, eine große Anziehungskraft auf die Theoretiker der sogenannten konservativen Revolution ausgeübt hat.

Phantasmagorien der Art, wie sie in nicht wenigen Publikationen aus Schnellroda aufscheinen, können nicht einmal Steinbruch für zielführende Denkansätze, auf keinen Fall Handlungsanweisungen für unsere Zeit sein.

Zu Unrecht wird im Übrigen in diesem Zusammenhang Ernst Jünger genannt. Der größte Schriftsteller des 20. Jahrhunderts stand weit über der Politik. Den Nationalsozialismus etwa verachtete er abgrundtief, was er in seinen Marmorklippen eindrucksvoll bewiesen hat. Phantasmagorien der Art, wie sie in nicht wenigen Publikationen aus Schnellroda aufscheinen, können nicht einmal Steinbruch für zielführende Denkansätze, auf keinen Fall Handlungsanweisungen für unsere Zeit sein.

Vielmehr besteht die Gefahr, daß die Feinde einer bürgerlichen, auch national-konservativ grundierten Politik sie mit dem Hinweis auf die Nähe zu solchen Traumtänzern diskreditieren können. Auch solchen Schalmeienklängen sollte man nicht folgen, es sei denn, man wolle sich aus dem politischen Diskurs auf Nimmerwiedersehen verabschieden wie die Kinder in der Sage vom Rattenfänger von Hameln.

Was ist zu tun?

Mit esoterischen Gedankengebäuden und völkischem Raunen lockt man niemanden hinter dem sprichwörtlichen Ofen hervor.

Wem daran gelegen ist, die herkömmliche bürgerliche Leistungs-, Wissens- und Kulturgesellschaft aufrecht zu erhalten, der muß eben Mehrheiten finden. Mit esoterischen Gedankengebäuden und völkischem Raunen lockt man niemanden hinter dem sprichwörtlichen Ofen hervor.  Gerade die täglich in ihren beruflichen und familiären Aufgaben bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit geforderten Menschen unseres Landes haben für derartiges in der Regel keinen Sinn. Wohl aber werden sie hellhörig, wenn es um ihre finanzielle Belastung geht, etwa die irrsinnigen Kosten der sogenannten Energiewende und der CO2-Hysterie, aber auch der zig Milliarden Euro, die jährlich für die Zuwanderung in die Sozialsysteme aufgewandt werden müssen, oder auch  mit Blick  auf die immer weiter steigenden Mieten, weil Wohnraum in großem Umfang auch für Zuwanderer bereitgestellt werden muss, die ihrerseits keinen ökonomischen Beitrag leisten. Und sie werden hellhörig, wenn  eine  schon im Ansatz verfehlte Europapolitik unsere Steuergelder in die Sozialsysteme der südeuropäischen Länder lenkt.

Man will zwar, daß Europa sich einig ist, wenn es um wichtige Fragen geht, man will aber nicht, daß sich die europäischen Länder zu einem europäischen Staat entwickeln, dem nicht nur alle Merkmale eines Nationalstaates fehlen, sondern der mit Sicherheit am Ende auf dem niedrigsten finanziellen gemeinsamen Nenner daherdümpeln würde. Auf allen diesen Feldern gibt es viel zu tun, vor allem brauchen die mit ihrer täglichen Arbeit reichlich ausgelasteten  Bürger Vordenker und Meinungsbildner – bei der Jugend heißt das heute ja  Influencer – die ihnen eine Stimme geben und der linksliberalen Einheitsmeinung in Politik und Medien unüberhörbar die Alternative der Vernunft entgegensetzen.

Es ist nicht das „System“ zu überwinden, sondern es sind die Mängel und Schwächen der Staats- und Gesellschaftsordnung zu korrigieren und zum besseren zu entwickeln

Meden agan. Oder, wie es in der Sprache unserer Vorfahren vor langer Zeit geheißen hat, wahrt die „Masze“. Und wen das alles gesellschaftspolitisch und  demokratietheoretisch nicht überzeugt,  der sollte sich Gedanken darüber machen, was realistisch möglich ist. Vor allem aber sollte er beachten, was  das Grundgesetz möglich macht, und was nicht. Ganz sicher nicht sind wesentliche Änderungen am demokratischen Staatsaufbau möglich. Dagegen steht nun einmal die sogenannte Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG. Deswegen sind im Übrigen Vokabeln wie „System“ im Zusammenhang mit der Kritik an den Zuständen in unserem Land kontraproktiv, denn sie spielen den Feinden des bürgerlich-nationalkonservativen Lagers in die Hände.

Es ist nicht das „System“ zu überwinden, sondern es sind die Mängel und Schwächen der Staats- und Gesellschaftsordnung zu korrigieren und zum besseren zu entwickeln. Wer das anders sieht, ist schlicht und einfach ein Phantast und darüber hinaus zu Recht ein Fall für  den Verfassungsschutz. Energien in diese Richtung zu verschwenden, ist nicht nur unsinnig,  es ist für die Sache derjenigen, die Deutschland in seiner gewachsenen Eigenheit erhalten und ausbauen wollen,  schlicht kontraproduktiv. Mit Blick auf die fehlenden Bodenschätze einerseits und den hohen wissenschaftlich-technischen Standard unseres Landes wird oft davon gesprochen, daß der „Rohstoff Geist“ unser kostbarstes Gut ist. Das gilt natürlich nicht nur mit Blick auf Wissenschaft und Technik, sondern auch mit Blick auf staats- und gesellschaftspolitische Erwägungen. Sapere aude!

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Rainer Thesen.

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