Seit Jahrzehnten fordern Politiker von SPD, Grüne und Linke sogenannte „Kinderrechte“ im Grundgesetz zu verankern. Die bürgerlichen Kräfte im Bundestag (CDU/CSU und FDP) haben dies stets abgewehrt – im Interesse und zum Schutz der Familien.
Inzwischen hat aber auch die Union das „Kinderrechte“-Projekt für sich entdeckt und eine diesbezügliche Grundgesetzänderung im Koalitionsvertrag vereinbart. Anfang Juni wurden die „Kinderrechte“-Gesetzentwürfe von Bündnis90/Die Grüne und Die Linke im Bundestag diskutiert. Der Gesetzesvorschlag der Regierung, der derzeit von einer Expertengruppe erarbeitet wird, kann jederzeit folgen.
Gehören „Kinderrechte“ ins Grundgesetz?
Das Aktionsbündnis DemoFürAlle lehnt die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz als unnötig und gefährlich ab. Alle wichtigen Argumente und Hintergrundinformationen zum „Kinderrechte“-Projekt hat DemoFürAlle in einem kurzen Aufklärungs-Clip zusammengetragen und vor wenigen Tagen veröffentlicht. Hier geht es zum Video »Gehören „Kinderrechte“ ins Grundgesetz?«:
Dazu Hedwig v. Beverfoerde, Sprecherin von DemoFürAlle: »Beim Thema „Kinderrechte“ ist leider auch keine Kompromisslösung akzeptabel. „Kinderrechte“ im Grundgesetz relativieren bzw. verdrängen allein durch ihre Existenz das Elternrecht – und zwar unabhängig davon, wie harmlos sie ins GG hineinformuliert werden mögen. Bitte bedenken Sie: Das Elternrecht (Art. 6 Grundgesetz) ist die rechtliche Grundlage für jede noch so kleine Entscheidung, die Eltern für ihre Kinder zu deren Wohl treffen. Deshalb ist es absolut unverhandelbar.«
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