Der ehemalige SPD-Generalsekretär Hubertus Heil fordert, das monatliche Taschengeld für Asylbewerber auf 150 Euro anzuheben, eine Steigerung um beachtliche 11%. Auch für Ehegatten und Lebenspartner sowie für Kinder und Jugendliche sollen die Geldleistungen zur „Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ erhöht werden. Ein Gastkommentar von Ramin Peymani
Wer in Deutschland Asyl beantragt, darf sich gute Chancen auf einen Verbleib ausrechnen – egal, wie sein Antrag beschieden wird. Möglich machen dies Gesetze, die in der überwiegenden Zahl der Fälle selbst ausreisepflichtigen Ausländern vorerst gestatten zu bleiben. Dies mündet nicht selten in einen dauerhaften Aufenthalt. Nur ein geringer Teil der abgelehnten Asylbewerber wird am Ende tatsächlich abgeschoben, denn hierfür sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Und dort, wo grüne und linke Parteibücher regieren, bleibt die Abschiebung eben oft aus. Aber nicht nur dadurch ist ein Asylantrag in Deutschland so chancenreich, sondern auch durch die Umsetzung Brüsseler Richtlinien, die den Kreis der Abzuweisenden über die Jahre immer weiter eingeengt haben.
Nun gilt Letzteres auch für die übrigen EU-Mitgliedsstaaten, doch müssen sich nur wenige von ihnen mit einer nennenswerten Zahl von Asylbewerbern auseinandersetzen, weil kaum ein Land die Versorgung von Zuwanderern so attraktiv ausgestaltet wie Deutschland. Während hierzulande nur rund 1,5% aller Antragsteller eine Anerkennung nach der Asyldefinition des Artikels 16a unseres Grundgesetzes erhalten, liegt die „Gesamtschutzquote“, also der Anteil derer, die nicht zurückgewiesen werden, bei deutlich mehr als einem Drittel aller Asylsuchenden.
Dazu kommt ein weiteres Drittel, das zwar ausreisepflichtig ist, aber „geduldet“ wird. Die verbleibenden 30% aller Anträge werden im Zuge sogenannter formeller Entscheidungen ohne inhaltliche Prüfung als unbegründet abgelehnt, was allerdings selten zu einer unmittelbaren Abschiebung führt.
Rund 90% der abgelehnten Asylbewerber klagen und sichern sich damit bis zum abschließenden Entscheid die staatlichen Leistungen
Gerade erst hat der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts Andreas Heusch beklagt, dass „weder das europäische noch das nationale Asylrecht funktionieren“. Der 54-Jährige fordert größere politische Anstrengungen, um zu verhindern, „dass Menschen überhaupt hier hinkommen, die keine tatsächlichen Fluchtgründe haben“, weil es schwierig sei, jemanden in seine Heimat zurückzubringen, wenn er erst einmal hier ist.
Dass er mit dieser Einschätzung richtig liegt, lässt sich an den Zahlen für 2018 ablesen. 65% der Asylanträge wurden abgelehnt, über 140.000 Personen waren demnach allein nach den Bescheiden für 2018 ausreisepflichtig. Doch nur etwas mehr als 23.000 von ihnen wurden abgeschoben, in einer ähnlich großen Zahl von Fällen scheiterte der Versuch.
Fast 100.000 mal wurde eine Abschiebung gar nicht erst in Angriff genommen. Grund ist neben Schwangerschaft, Krankheit und anderen Abschiebehindernissen vor allem die Möglichkeit zur Klage. Letztere hat den Effekt, dass die Klagenden bis zum Abschluss ihres Verfahrens nicht zu den annähernd 235.000 offiziell erfassten Ausreisepflichtigen gezählt werden. Längst hat sich unter den abgelehnten Asylsuchenden natürlich herumgesprochen, dass man mit einer Klage, für deren Kosten man nicht selbst aufkommen muss, seinen Aufenthalt eine ganze Weile verlängern kann.
Rund 90% aller Abgelehnten klagen und sichern sich damit bis zum abschließenden Entscheid der letzten Gerichtsinstanz die staatlichen Leistungen. Diese will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nun erhöhen, am liebsten schon ab 2020.
Dass das Taschengeld nun in einem Maß erhöht werden soll, das weit über der Inflation der vergangenen Jahre liegt, ist ein fatales Signal
Der ehemalige SPD-Generalsekretär fordert, das monatliche Taschengeld für Asylbewerber auf 150 Euro anzuheben, eine Steigerung um beachtliche 11%. Auch für Ehegatten und Lebenspartner sowie für Kinder und Jugendliche sollen die Geldleistungen zur „Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ erhöht werden. Ob die notwendige Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes gelingt, ist derzeit zwar offen, doch schafft es die SPD mit dem Vorstoß ein weiteres Mal, einen großen Teil der Bürger gegen sich aufzubringen.
Es stellt sich für viele schon heute die Frage, warum es überhaupt eines Taschengeldes für Menschen bedarf, die froh sein können, Zuflucht in einem sicheren Land gefunden zu haben und bereits allerlei Sachleistungen wie Essen, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Haushaltswaren, medizinische Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie Schutzimpfungen genießen. Dass der Geldbetrag nun in einem Maß erhöht werden soll, das weit über der Inflation der vergangenen Jahre liegt, ist ein fatales Signal, das Deutschlands Magnetwirkung auf die Migrationswilligen verstärken wird.
Heils Sozialgeschenke würden die ohnehin ausufernden Kosten der Versorgung Asylsuchender pro Jahr um einen hohen zweistelligen Millionenbetrag nach oben treiben. Jede Menge Steuerzahlergeld für den Versuch, sich den Grünen als Koalitionspartner für 2021 anzudienen. Noch ist dies rechnerisch ein aussichtsloses Unterfangen. Aber vielleicht schlägt Parteikollegin Barley demnächst ja vor, mit der Anerkennung als Schutzsuchender auch das Wahlrecht zu verleihen.
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