Urteil im Prozess gegen 19-jährigen Afghanen, der einen sexuellen Übergriff auf ein 13-jähriges Mädchen verübt hatte. Entgegen der Anklage wurde der Täter nicht wegen Kindesmissbrauchs verurteilt und erhielt nur zwei Jahre Jugendhaft. Der Richter ergriff im Verfahren Partei für den Angeklagten und unterstellte, dass dieser der Meinung war, das Mädchen sei mindestens 14 Jahre oder älter. Damit sei der Vorwurf Kindesmissbrauch hinfällig, so seine Argumentation.
Tatsachen scheinen vor bundesdeutschen Gerichten keine große Rolle zu spielen – zumindest wenn der Angeklagte ein Asylbewerber ist. Dann setzen sich auch linksgrüne Richter effektiv für Sexualstraftäter ein. Richter Ulf Thiele legte dem Angeklagten die entlastenden Worte quasi in den Mund, um eine milde Strafe zu erreichen.
Im vorliegenden Fall hatte sich laut Hamburger Abendblatt der 19 Jahre alte Afghane „Ruhan P.“ an einem 13-jährigen Mädchen vergangen. Die Schülerin, die wahrscheinlich aus einem Gutmenschenhaushalt stammt, war gemeinsam mit zwei Freundinnen (16 und 17 Jahre alt) zur Flüchtlingsunterkunft am Sandkamp in Bad Oldesloe (Schleswig-Holstein) gegangen, um dort mit drei sogenannten Flüchtlingen einen „geselligen“ Nachmittag zu verbringen.
Alkohol und Joints in der Asylunterkunft
Die drei Mädels stiegen durch ein Fenster in die Asylunterkunft, um dort mit reichlich Alkohol eine feucht-fröhliche Asyl-Party zu feiern, wobei auch Marihuana-Joints die Runde machten.
Während der zweifelhaften Party hatten die Asylbewerber bereits versucht, sexuellen Kontakt zu den Mädels zu bekommen. Immer wieder sprachen sie das Thema Sex an und machten Anstalten, mit den Freundinnen intim zu werden.
Der Wachdienst schob dem bevorstehenden Asyl-Gang-Bang allerdings einen Riegel vor und verwies die beiden älteren Mädchen schließlich der Unterkunft. Diese leben selbst in betreuten Wohngruppen und sind wohl kaum von ihren Betreuern vor einem allzu sorglosen Umgang mit muslimisch geprägten Männern gewarnt worden.
Die 13-Jährige blieb aus bisher ungeklärten Gründen weiterhin in der Asylunterkunft. Als sie schließlich durch das Fenster wieder verschwinden wollte, folgte ihr der 19-jährige Angeklagte. Der Afghane zwang sie zunächst, ihm einen Kuss zu geben. Schließlich warf er sie zu Boden, küsste sie, berührte sie unter dem BH und fixierte sie unter stoßenden Bewegungen auf der Wiese.
Mädchen wehrte sich mit Tritten und Schreien
Das Mädel wehrte sich durch Wegdrücken, Tritte und Schreie und riss sich schließlich los. Erst dann ließ der Angeklagte von ihr ab und schlenderte zurück zur Flüchtlingsunterkunft, während das Mädchen zur nahegelegenen Bundesstraße 75 lief und dort auf Passanten, die die Polizei verständigten, traf.
Vor Gericht spielte der afghanische Sextäter ein äußerst perfides Spiel. Zunächst schwieg er zur Tat und wartete erst einmal sämtliche Zeugenaussagen ab. Seine Aussage passte er anschließend der der Zeugen an, um sich auf diese Weise einen Vorteil zu verschaffen. Und er bekam dabei sogar noch prominente Unterstützung, und zwar von Richter Ulf Thiele höchstpersönlich.
Haben Opfer eine Mitschuld durch „frivoles Verhalten“?
Zugunsten des Angeklagten schob er dem Opfer eine Mitschuld in die Schuhe: Die Mädchen hätten sich auch für deutsche Verhältnisse übermäßig frivol dargestellt, befand Richter Thiele.
Auch habe der Afghane das Mädchen durchaus für 14 halten können und so falle die Tat nicht mehr unter Kindesmissbrauch, befand der wohlwollende Richter. Das Amtsgericht Ahrensburg verurteilte den 19 Jahre alten Afghanen zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren, die er als Haftstrafe absitzen muss. (BH)
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Der Beitrag erschien zuerst bei JOUWATCH