Dienstag, 16. April 2024

Petition zum Migrationspakt wird am 14. Januar 2019 öffentlich im Bundestag angehört

Die Mitzeichnungsfrist für die nach großen Querelen im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages veröffentliche Petition zum „Global Compact for Migration“ endet heute. Sie soll am am 14. Januar 2019 öffentlich im Bundestag angehört werden.

Für das Anliegen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf der kommenden UN-Generalversammlung in der Abstimmung darüber der Stimme enthalte und – analog zum Beschluss im Bundestag – eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgebe, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei, gibt es bisher rund 145.000 Versuche zur Mitzeichnung, von denen knapp 108.000 Mitzeichner bisher qualifiziert bestätigt wurden.

„Die bewusste Verzögerung der Veröffentlichung seitens der Altparteien und die grundsätzliche Mitzeichnungsfrist von vier Wochen machten eine öffentliche Anhörung des Hauptpetenten Dr. Ludwig Englmeier vor der Annahme des Migrationspaktes am 10.12.2018 in Marrakesch unmöglich“, so Johannes Huber, Obmann der AfD-Fraktion im Petitionsausschuss.

„Ein Antrag der AfD, die Anhörung nach Erreichen des Quorums von 50.000 Mitzeichnern bereits vorzeitig stattfinden zu lassen, wurde im Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Als Termin für die öffentliche Anhörung im Bundestag steht nun der 14. Januar 2019 fest“, berichtet Huber.

Er betont, „die zur Veröffentlichung der Petition notwendige große Anstrengung und die darauf folgende überwältigende Unterstützung der Mitzeichner machen deutlich, dass besonders in Schicksalsfragen für Deutschland wie der Einwanderung, die Bundesregierung nicht über die Bürger hinweg entscheiden darf.

Die breite Ablehnung des Migrationspaktes in den Meinungsumfragen macht ebenfalls deutlich, dass die Schere zwischen der Politik in der repräsentativen Demokratie und dem Willen des deutschen Volkes nach direkter Demokratie in der Endphase der Ära Merkel so groß ist wie nie zuvor in der Nachkriegsgeschichte.“

PP-Redaktion
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