Der Bundesvorstand der AfD hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, gegen die Vorsitzende des AfD-Landesverbandes Schleswig-Holstein, Frau Doris von Sayn-Wittgenstein, ein Parteiausschlussverfahren nach § 7 (5) Bundessatzung, einzuleiten.
Der Bundesvorstand hat zugleich vor dem Hintergrund mutmaßlich strafrechtlich relevanter Vorgänge nach § 7 (7) Bundessatzung beschlossen, Frau Sayn-Wittgenstein bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts in der Hauptsache von der Ausübung ihrer Rechte, d.h. auch von der Ausübung ihrer Parteiämter, auszuschließen.
Am 4. Dezember 2018 hatte bereits die AfD in Schleswig-Holstein ihre Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Landtagsfraktion ausgeschlossen. Anlass für den Ausschluss war der Vorwurf, von Sayn-Wittgenstein habe zu Unterstützung eines Vereins aufgerufen, der auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht.
Im aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Thüringen kann man zu dem Verein lesen: „Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiert der rechtsextremistische Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren.“