Dienstag, 19. März 2024

Pakt der Lügen – oder: Merkel allein in Marrakesch

Angela Merkel ist demonstrativ nach Marrakesch geflogen, um den Global Compact for Migration zu unterzeichnen. Die Noch-Kanzlerin von Deutschland verfolgt damit stur ihre Linie, die illegale Migration mit Hilfe von internationalen Verträgen zu legalisieren.

Obwohl neben den USA auch fast alle wichtigen europäischen Länder aus dem Pakt ausgestiegen sind, erklärte Merkel in Marrakesch, die Ablehnung des Paktes basiere auf „Ängsten“ die von den Gegner des Paktes „benutzt“ werden, „um Falschmeldungen in Umlauf zu bringen.“ Außenpolitisch treibt damit die Regierung Merkel Deutschland noch weiter in die Isolation. Innenpolitisch führt sie an der Migrationsfront Rückzugsgefechte.

An Kritik der Bevölkerung desinteressiert

So hat die Bundesregierung hat Anfragen der AfD zum Migrationspakt weitestgehend abgewimmelt, ohne auf die darin enthaltene inhaltliche Kritik der Bevölkerung einzugehen. Gleichzeitig besteht sie aber paradoxerweise darauf, alles gehe völlig demokratisch zu und alle würden umfassend informiert.

 Der Abgeordnete Stefan Keuter hat mit der AfD-Fraktion die Anfrage 19/6050 gestellt, mit 21 Fragen, die auch dem Bürger auf dem Herzen brennen, so wie „Mit wie vielen Migranten rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019?“ oder „Wird die Bundesregierung Regelungen schaffen, die eine schnelle Abschiebung von straffällig gewordenen Migranten vorsieht?“ Die arrogant-abfälligen Antworten lauten dann „Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen“ oder „Die Fragen 14 bis 18 werden gemeinsam beantwortet“, auch wenn Fragen 14 bis 18 völlig unterschiedliche Themen behandeln.

Vereinbarung bindend nicht-bindend

Dabei durchzieht die Antwort der Bundesregierung der Widerspruch, dass eine Vereinbarung nicht-bindend sein soll. Am Traualtar oder bei einem Hauskauf sind Vereinbarungen nur sinnvoll, wenn sie irgendeine bindende Wirkung haben.

 „Der Globale Pakt stellt ausdrücklich einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung, er soll aber „regelbasierte internationale Zusammenarbeit und Ordnung in Migrationsfragen stärken“. Was denn jetzt? Hat er nun regelbasierte Konsequenzen oder nicht?

Eine Einzelanfrage der AfD zu diesem Thema konnte Staatssekretär Walter Lindner nur mit Ausflüchten beantworten: „Worin besteht nach Ansicht der Bundesregierung der Unterschied zwischen einem „politisch verpflichtenden“ und einem „rechtlich bindenden“ Abkommen?“, hieß es in der Anfrage von MdB Petr Bystron. Der Migrationspakt sei eine „politische Absichtserklärung“ und damit „nicht rechtsverbindlich“, antwortete Lindner und verdrehte die Frage. Denn im Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der BRD und der UNO 2016  – 2017 werden Migrationspakt und Flüchtlingspakt ausdrücklich als „politisch bindend“ bezeichnet. Eine „Absichtserklärung“ ist etwas anderes als eine „Bindung“.

Alles andere als transparent

Fast schon Hohn spricht, dass die Bundesregierung bei aller Vertuschung und Verweigerung darauf besteht, völlig transparent gewesen zu sein: „Die Bundesregierung hat in jeder Phase des Erarbeitungsprozesses zum Globalen Pakt ihre Position für die Öffentlichkeit frei zugänglich und transparent gemacht.“ Es wird auf eine UNO-Webseite verwiesen, die sicher nicht regelmäßig von Bürgern aufgesucht wird. Wenn die Bundesregierung wirklich für etwas Werbung machen will, nimmt sie schon mal 100 Millionen Euro in die Hand, um Migranten-NGOs und Lobbyarbeit zu finanzieren.

Wurde nach Bekanntwerden  des Migrationspakts von Regierungsseite oft bedauert, nicht genug Aufklärungsarbeit betrieben und das Thema somit „Populisten“ überlassen zu haben, sieht die Antwort der Bundesregierung hier plötzlich kein Problem mehr. Auf die Frage „Wer ist nach Meinung der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass auch die Presse- und Medienhäuser nicht über diesen Pakt öffentlich berichtet haben?“ lautet die Antwort: „Die Bundesregierung teilt die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Aussage nicht. In den deutschen Medien wurde über den Globalen Pakt berichtet.“

Wer sich im Vorfeld umfassend und ausreichend über den Migrationspakt informiert fühlte, möge die Hand heben.

Erst die Recherchen von MdB Petr Bystron und Welt-Herausgeber Stefan Aust enthüllten überhaupt die Führungsrolle der deutschen Bundesregierung bei der Ausarbeitung des Migrationspaktes – kurz vor der Unterzeichnung. Laut ntv sprach ein hochrangiger EU-Diplomat im Zusammenhang mit dem Migrationspakt von „deutscher Geheimdiplomatie“. Als am 28.-30.6.2017, mitten während des Bundestagswahlkampfes, 650 Teilnehmer sich im Auswärtigen Amt in Berlin eintrafen, um den GCM auszuhandeln, wurde es in den Medien kaum thematisiert, geschweige denn zum Wahlkampfthema.

Selbst dem „Tagesspiegel“ wurden Infos zur Entstehung des Migrationspaktes verweigert

Der Tagesspiegel beklagte am 12.11.2018, „Das Auswärtige Amt verweigert eine Auskunft zu den Verhandlungen für den UN-Migrationspakt. Es gibt Kritik an „vertraulicher“ Informationspraxis:

Die Bundesregierung will die von ihr eingegangenen Kompromisse beim umstrittenen UN-Migrationspakt nicht offenlegen. Auch zu ihren ursprünglichen Verhandlungspositionen verweigert sie Auskünfte. Auf eine Anfrage des Tagesspiegels zum Zustandekommen der im finalen Entwurf des Abkommens enthaltenen Aussagen teilte das Auswärtige Amt (AA) lediglich mit: „Zahlreiche Elemente, die im deutschen Interesse sind, konnten dabei umgesetzt werden, dafür gab es an anderer Stelle Zugeständnisse.“

Es sind also nicht nur die AfD-Anfragen, zu denen die Bundesregierung Auskünfte verweigert, wie der Tagesspiegel feststellen musste.

Die Gefahr der Zensur

Eine Gefahr der Zensur durch „Beseitigung aller Formen von Diskriminierung“ wie durch den Migrationspakt gefordert, kann die Bundesregierung nicht erkennen: „Der Globale Pakt greift nicht in die in Deutschland geltende Rechtsordnung ein. In ihm bekennen sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen dazu, jedwede Diskriminierung zu bekämpfen,“ lautet es in der Antwort auf die Anfrage 19/6050.

Was „jedwede Diskriminierung“ bedeutet – die Unterscheidung zwischen Inländern und Ausländern zum Beispiel, legal und illegal, tot oder lebendig, meins oder deins – wird nicht erklärt.

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PP-Redaktion
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