Donnerstag, 21. November 2024

AfD-Bundestagsabgeordneter Martin Sichert: Warum ich den „Stuttgarter Aufruf“ ablehne

Der Wahlsieger der bayrischen Landtagswahl und Vorsitzender des mitgliederstärksten Landesverbandes nimmt Stellung zum sog. „Stuttgarter Aufruf“(PP berichtete). Wir dokumentieren seine Stellungnahme.

Momentan wird viel über den sogenannten Stuttgarter Aufruf und eine angeblich drohende Verfassungsschutzbeobachtung diskutiert. Ich habe dazu innerhalb Bayerns bereits eine Stellungnahme abgegeben und bin von etlichen gebeten worden, diese zu veröffentlichen. Ich komme dieser Bitte nach, auch, weil bereits andere Landesvorsitzende auf Facebook öffentlich Stellung dazu bezogen haben.

Erstens: Wir dürfen unsere Inhalte weder von anderen Parteien, den Medien oder vom durch die Regierung gesteuerten Verfassungsschutz abhängig machen. Der Fall Maaßen hat hoffentlich jedem klar gemacht, dass der Verfassungsschutz eben nicht neutral, sondern ein Machtinstrument der Regierung ist. Egal, wie wir uns aufstellen, wenn die Regierung uns beobachten will, wird sie das tun. Also keine Angst vor dem Verfassungsschutz.

Zweitens: Ich habe die Erfurter Resolution gleich nach ihrem Erscheinen unterschrieben, weil sie genau dass betont, was ich in Erstens geschrieben habe: Dass wir uns von niemandem treiben lassen, sondern für die Inhalte stehen, die wir für richtig halten, egal was die Medien oder andere dazu sagen. Das ist übrigens die absolute Stärkung der Basisdemokratie der Partei. Wir beschließen gemeinsam unsere Inhalte und unsere Abgeordneten und Funktionäre vertreten diese, egal wie sie damit bei den Medien ankommen.

Drittens: Genau aus diesem Grund lehne ich den Stuttgarter Aufruf ab. Der einzige Inhalt des Stuttgarter Aufrufs ist, dass jeder Parteifunktionär, jeder Abgeordnete jeden Mist öffentlich vertreten darf, auch wenn dieser im absoluten Widerspruch zu unserem Programm steht oder uns als Partei massiv schadet. Beispiel: Wenn jemand der Partei schaden will, lässt er sich in eine herausgehobene Position wählen und stellt sich dann auf ein Sommerfest der Ditib und verkündet öffentlich vor allen Medien, dass der Islam Bestandteil Bayerns ist und ein zartes Pflänzchen, das es zu hegen und zu pflegen gilt.

Das einzige, was im Stuttgarter Aufruf der Unterschied zu jetzt wäre, ist folgendes: Jeder Funktionär, Kandidat und Abgeordnete kann dann auch Dinge vertreten, die unseren Grundsätzen widersprechen und massiven Schaden für die Partei verursachen. Alles andere bleibt gleich.

Der Stuttgarter Aufruf ist der Tod der Basisdemokratie. Denn unser gemeinsam beschlossenes Programm ist hinfällig, wenn jeder unabhängig von seiner Funktion einfach seine eigene Meinung statt des Programms nach außen vertritt.

Der Stuttgarter Aufruf ist der Tod der Glaubwürdigkeit. Denn er führt dazu, dass wir nicht mehr nach außen mit einer Stimme und einem Programm erkennbar sind.

Der Stuttgarter Aufruf ist der Freifahrtsschein für U-Boote. Wer die AfD zerstören will, gegen den kann die Partei sich dann nicht mehr wehren, denn so lange er nicht gegen GG und Strafgesetze verstößt, hätte sie dann keine Handhabe. Es gibt gute Gründe, warum in unserer Satzung steht, dass die Partei Mittel hat, gegen Leute vorzugehen, die der Partei Schaden zufügen indem sie gegen unsere Grundsätze verstoßen. Das ist zu recht an hohe Hürden geknüpft, aber es ist notwendig.

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, wir müssen frei um die besten Inhalte ringen. Wenn diese aber einmal verabschiedet sind, dann erwarte ich von jedem Funktionär und jedem Abgeordneten, dass dieser unser Programm im Namen der Partei nach außen vertritt. Denn nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir unser Land auf einen guten Weg bringen. Wenn hingegen keiner sich an unsere Inhalte hält und jeder Funktionär und Abgeordnete nach Belieben das vertritt, was ihm gerade einfällt, haben wir eine Kakophonie, mit der wir gar nichts erreichen werden.

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