Außergewöhnlich schnell hatte Anfang September das Obduktionsergebnis vorgelegen: Der Tod des jungen Deutschen in Köthen habe nichts mit den Schlägen der Asylbewerber zu tun. Markus B. sei an Kreislaufversagen gestorben, weil er ohnehin herzkrank war. Nachdem sich die Aufregung gelegt hat, kommen – auf indirektem Weg – ganz neue Fakten ans Tageslicht.
Jetzt kommt heraus: Diese von den Mainstreammedien eifrig verbreitete Erklärung kann nicht stimmen. Denn die Staatsanwaltschaft wird gegen die beiden tatverdächtigen Afghanen nun Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erheben. Das gaben die Ermittler heute bekannt.
Obduktionsergebnis lag nach wenigen Stunde vor, wenige Stunden vor Trauermarsch
Noch bevor ein Trauermarsch für den Getöteten stattfinden konnte, hatten Polizei und Justiz behauptet: „Nach dem vorläufigen, mündlich übermittelten Obduktionsergebnis ist der 22-jährige Köthener einem akuten Herzversagen erlegen, das nicht im direkten kausalen Zusammenhang mit den erlittenen Verletzungen steht.“
Wenn es aber keinen „direkten, kausalen Zusammenhang“ gibt – warum klagt der Staatsanwalt denn jetzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge an?
Schon damals hatten viele Menschen das innerhalb weniger Stunden nach der Tat vorgelegte Obduktionsergebnis angezweifelt; sie verstanden die Nachricht als Beruhigungspille.
Denn Politiker aller Altparteien hatten es zum Anlass genommen, zur „Besonnenheit“ zu mahnen. Im Klartext: Es gebe keinen Anlass, gegen Ausländergewalt zu demonstrieren. Denn diese habe nichts mit dem Tod des jungen Mannes zu tun. Trotzdem hatten sich danach rund 2500 Menschen zu einem Trauermarsch in der sachsen-anhaltinischen Stadt versammelt.
Angst vor einem „zweiten Chemnitz“ als Handlungsmotiv
Nach dem von Asylbewerbern begangenen Massaker an drei Deutschen in Chemnitz sollte es in Köthen offenbar keine ähnlichen Demonstrationen gegen die mit der Zuwanderung zusammenhängenden Gewalttaten geben. Es dürfe „kein zweites Chemnitz“ geben, hatte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sofort nach dem Tod von Markus B. die Linie vorgegeben.
War das Obduktionsergebnis also damals politisch motiviert? Heute verkündete ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, die Daten des Herzschrittmachers des Toten seien nun ausgewertet worden. Aber auch diesmal wurde keine Details genannt. Begründung: Ein sogenanntes „Ermittlergeheimnis“. Dennoch reicht die Untersuchung aus, um den „Flüchtlingen“ den Prozess zu machen.
Nun beruft man sich auf einmal auf Ermittlergeheimnisse
Markus B. soll versucht haben, einen Streit zwischen den Afghanen mit einer deutschen Frau zu schlichten. Die „Schutzsuchenden“ hatten ihn daraufhin brutal zusammengeschlagen – sagten damals bereits Augenzeugen des Vorfalls in den sozialen Medien. Die Ermittler hatten das seinerzeit dementiert.
Inzwischen seien weitere Zeugen befragt worden, gab die Justiz nun bekannt. Ergebnis: Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge. (WS)
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