(Alexander Heumann) Die Eltern eines betroffenen Jungen, der sich weigerte die Moschee im Rahmen des Erdkundeunterrichts zu besuchen, sind gestern tatsächlich vom Amtsgericht Meldorf verurteilt worden! Allerdings nur in erster Instanz. Es bleibt noch eine kurze Zeit gegen dieses Urteil Einspruch zu erheben.
Vor dem Amtsgericht Meldorf waren die Eltern eines Schülers angeklagt, der sich weigerte, mit seiner „Erdkunde“- Klasse am Islam-Unterricht in einer Moschee teilzunehmen. Die Anklage lautete auf ´Schulschwänzen´ und warf grundsätzliche Fragen auf:
- Darf der Staat Schüler zum Besuch einer Moschee zwingen?
- Liegt ein Verstoß gegen das Schulgesetz vor, der mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden darf?
- Welche Rolle spielen Grundrechte wie das Erziehungsrecht der Eltern (Art 6 und 7 II GG) und die „negative Religionsfreiheit“ (Art 4 GG)?
- Wer hat Recht und Gesetz missachtet: Die Eltern? Oder die Schulleitung, der Landrat und die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung der Eltern drängen?
Diese Fragen hat das Gericht nun mit der Verurteilung der Eltern beantwortet. Das darf nicht so stehen bleiben.
Man stelle sich vor, was los wäre, wenn muslimische Kinder in Deutschland zum zweistündigen Besuch christlicher Kirchen gezwungen würden, einschließlich Demonstration katholischer Gebete und Rituale … (die Schüler mussten in der Moschee auf dem Teppich sitzen).
Wichtig: Das Urteil wäre noch angreifbar. Es stammt nicht der „zweiten Instanz“, sondern von der ersten Instanz.
Die Rechtsmittelfrist läuft schon am 11.7.2018 ab. Wird kein Rechtsmittel eingelegt, dann gibt es nicht einmal ein schriftliches Urteil und die Staat ist das Thema „islamische Indoktrination an deutschen Schulen“ los.
Aber nach schon zweijähriger(!) anwaltlicher Arbeit an dem Fall – ´für einen Appel & ein Ei´(!) – fehlt es den Eltern schlicht an der nötigen Kriegskasse, um diesen straf- bzw. ordnungswidrigkeits-rechtlichen Fall durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht (oder vor Verwaltungsgerichten bis zum Bundesverwaltungsgericht) zu treiben!
Seit 2 Jahren gibt es von keiner einschlägigen Organisation irgendeine Form der Unterstützung,
Die betroffene Familie hat die vielen Hinweise, sie mögen ihr Kind doch „einfach krankschreiben lassen“ nicht akzeptiert. Weil das mutige, ehrbare Leute sind, die weiter denken, als bis zur eigenen Nasenspitze!
Es geht bei einer Weiterführung des Verfahrens nicht zuletzt darum, die deutsche Justiz dazu zu veranlassen, sich beim Thema „Religionsfreiheit“ endlich einmal mit den Fakten zum Islam in Geschichte, Schriften und Gegenwart auseinander zu setzen.
Dies ist bislang nie geschehen. Insbesondere nicht in den Kopftuch-Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts. Ausgerechnet die Hüter der Verfassung leisten der stillen Islamisierung Vorschub: Sie betrachten den Islam als ´Religion wie jede andere´, der – entgegen Wortlaut (Art 140 GG) und freiheitlichem Geist des Grundgesetzes – vorbehaltslos „Religionsausübungsfreiheit“ zu gewährleisten sei. Hingegen wird Kritik am Islam als Verstoß gegen die Menschenwürde der Muslime gebrandmarkt.
Die in den Fall involvierte Schulleiterin wurde nach Dienstaufsichtsbeschwerde vorzeitig aus dem Schuldienst entlassen. Sie wird nun – neben der Erdkundelehrerin – als Belastungszeugin aussagen. Hingegen wurde der Beweisantrag der Verteidigung, auch den Schüler (und etliche seiner Klassenkameraden) als Entlastungszeugen zu laden, willkürlich übergangen. Obwohl sich bereits ein Richter deshalb einen Befangenheitsantrag einhandelte, setzt seine geschäftsplanmäßige Nachfolgerin diese ´alte Linie´ unbekümmert fort.
Dieser Rechtskampf kostet die betroffenen Eltern nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Spenden für die Eltern sind herzlich willkommen und werden nur zweckgebunden zur Zahlung der Verteidigungskosten verwendet:
RA Alexander Heumann (Anderkonto)
Deutsche Bank Düsseldorf
IBAN: DE40 3007 0024 0488 3146 00
(Verwendungszweck „Rendsburger Moscheeschwänzer-Fall“)