Freitag, 26. April 2024

Niklas Pöhler und die kultursensible Zweiklassenjustiz

Neue spektakuläre, aber irgendwie vorhersehbare Wende im Fall um den vor zwei Jahren in Bad Godesberg getöteten 17-jährigen Niklas. Ein Gastbeitrag von Sebastian Rollmann und A.R. Göhring

Erinnern wir uns kurz: Es ist die Nacht vom 6. auf den 7. Mai 2016. Der 17-jährige Niklas befindet sich auf dem Heimweg von „Rhein in Flammen“, einem Volksfest in Bonn. Niklas’ Verhängnis: Er schaut sich das Spektakel in Bad Godesberg an, dem Stadtteil in Bonn mit dem höchsten Ausländeranteil (32,5 %), überwiegend muslimischen Glaubens.

Schon des Öfteren ist es hier zu – sagen wir es harmlos – Zusammenstößen zwischen einheimischer und muslimischer Bevölkerung gekommen. Niklas will mit seinen Freunden mit der Bahn nach Hause fahren. Kurz vor dem Godesberger Bahnhof, der die Grenze zwischen dem reichen Villenviertel und dem Viertel der Muslime darstellt, trifft die Gruppe an einem Rondell auf eine Gruppe gewaltbereite jugendliche Migranten. Oberstaatsanwalt Robin Faßbender schildert den Tatablauf im Deutschlandfunk später wie folgt:

Es kam zu einem ganz kurzen Wortgefecht mit Niklas und dann kam es zu einem offensichtlich sehr wuchtigen Schlag gegen den Kopf von Niklas in den Schläfenbereich, der dazu führte, dass Niklas sofort zu Boden ging und reglos am Boden liegen blieb. « Zeugen berichten später, Niklas sei umgefallen wie ein Baum. Damit nicht genug, tritt der Täter dann auch noch »… den leblos am Boden liegenden Niklas kräftig wieder mit voller Wucht, muss man sagen, gegen den Kopf.“

Niklas P. stirbt eine Woche später – ohne aus dem Koma wieder aufzuwachen – im Krankenhaus. Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergibt, dass Niklas an einer Gefäßwandschädigung im Gehirn gelitten habe, die durch den wuchtigen Schlag auf die Schläfe zu einer tödlichen Gehirnblutung führte. Dazu erneut Oberstaatsanwalt Robin Faßbender:

„Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass ein 17-Jähriger ohne eine solche Vorschädigung nicht an dem Schlag gestorben wäre.“

Für den später gefassten Verdächtigen ist diese Feststellung hilfreich. Die Anklage lautet nun nicht mehr auf Mord oder Totschlag, sondern nur noch auf „Körperverletzung mit Todesfolge“.

Das Magazin „VICE“ beschäftigte sich im August 2016 mit der Frage, welche Folgen Faustschläge in das Gesicht haben könnten. Bei einem Schlag gegen die Schläfe könne es durchaus zu Hirnblutungen (intrakranielle Hämorrhagie) kommen – „seltener“ zwar, aber möglich. Ein amerikanischer Arzt, der Sport-Kämpfe betreut, bestätigt:

… dass ein harter Schlag gegen die Schläfe zwar diese Art der Hirnblutung hervorrufen kann, eine intrakranielle Hämorrhagie aber trotzdem eher die Folge des Aufpralls auf den Boden ist. „

Beides war bei Niklas P. der Fall. Ungeachtet dessen, ob es hier eine Entscheidung „in dubio pro reo“ gab, tatsächlich eine Vorschädigung vorlag oder es eine durch den Faustschlag hervorgerufene Hirnschädigung war, blieb dieser Punkt nicht die einzige Ungereimtheit in diesem Fall.

Beim Verdächtigen Walid S. wird eine mit Niklas‘ Blut verschmierte Jacke gefunden. S. sagt aus, diese Jacke von seinem Kumpel Hakim D. erhalten zu haben. Allerdings habe er mit diesem Kumpel seit Dezember 2015 – also über ein halbes Jahr – keinen Kontakt mehr gehabt.

Was Prozessbeobachter als Indiz dafür ansahen, dass die Jacke seitdem wohl im Besitz des mutmaßlichen Täters war und mithin auch am Tatabend von ihm getragen worden sein könnte, endet jedoch in einer regelrechten Posse um an dem Abend mehrfach getauschte Jacken, die an eine Verhandlung auf einem orientalischen Basar erinnert und wohl nicht nur den berichtenden Journalisten ratlos hinterließ.

Wichtig war aber wohl, dass die Person Hakim D. so in das Verfahren Einzug nahm, denn zum Schluss der langwierigen Verhandlungen dann der Paukenschlag: Der Staatsanwalt verkündete, Hakim S. habe eine neue Frisur und sähe dem Angeklagten auf einmal sehr ähnlich. 

Beide kämen daher als Täter in Betracht, er plädiere daher nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ auf Freispruch. Inwiefern sich da wer wem frisurtechnisch angepasst habe, denn Walid S. trug auf einmal langes Haar und einen Zopf, blieb unerwähnt.

Das Gericht jedenfalls folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach Walid S. nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ umgehend frei.

Es gab sogar Haftentschädigung – und zwar für vier Monate zu viel abgesessener U-Haft (eine achtmonatige Strafe wegen einer anderen Prügelei wurde angerechnet), mithin bei 25 Euro Tagessatz die stolze Summe von 3.000 €. Pünktlich zum ersten Jahrestag der Tat kehrte Walid S. also mit prall gefülltem Portemonnaie zu seinen Kumpels nach Godesberg zurück.

Die Folgen des Urteils sind auch aus einem anderen Grund fatal: Nach dem Grundsatz „ne bis in idem“ (lateinisch für nicht zweimal in derselben Sache) kann Walid S. niemals mehr für die Tat belangt werden, selbst wenn sich neue Erkenntnisse für seine Täterschaft ergeben würden. Böse Zungen behaupteten schon damals, jetzt bräuchten nur noch Hakim D. oder Walid S. aussagen, Walid S. sei der Täter. Damit wären beide aus dem Schneider …

Der örtliche General-Anzeiger berichtet am 3. Mai 2018 – kurz vor dem zweiten Jahrestag des Unglücks –, das Verfahren sei immer noch nicht abgeschlossen, es „werde weiter ermittelt“, vor allem gegen Hakim D.

Immerhin konnte ein Mittäter, der Deutsch-Russe und ehemaliger „Fist Fighter“ Roman W. wegen Beteiligung an einer Schlägerei, versuchter Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt werden. Hier stand für das Gericht eindeutig fest, dass Roman W. zu der Gruppe gehört habe, die Niklas attackierte.  Das wohl auch aufgrund der Tatsache, dass Roman W. Zeugen der Tat mehrfach massiv einschüchterte und bedrohte. 

Gleichwohl schwieg Roman W. bislang eisern darüber, wer ihn damals begleitet und Niklas P. den tödlichen Schlag versetzt habe.

Jetzt die spektakuläre, aber vorhersehbare Wende: Am 9. Mai 2018 berichtet der örtliche General-Anzeiger exklusiv, Roman W. habe nunmehr sein Schweigen gebrochen. In einer Zeugenaussage bei der Polizei bezichtige er nun den im vergangenen Jahr vom Tatvorwurf freigesprochenen Walid S. als Haupttäter. Mit ihm sei er damals am Rondell gewesen, dieser habe Niklas gegen den Kopf geschlagen und später, als Niklas am Boden lag, auch gegen dessen Kopf getreten.

Damit kommt das eifrig gestrickte Konstrukt um Hakim D. als möglichem Haupttäter ins Wanken. Sind Presse, Ermittler, Staatsanwaltschaft und Gericht hier etwa der Basarmentalität der Angeklagten auf den Leim gegangen?

Noch wird eifrig versucht, die damalige Entscheidung irgendwie zu retten. Während sich die Staatsanwaltschaft in Schweigen hüllt und auf das (immer noch) laufende Verfahren verweist, betrachten die Ermittler die Aussage „mit Skepsis“ und für den Verteidiger von Walid S. ist klar, dass die Aussage ein „Versuch [sei], den wahren Täter zu schützen“. Schließlich, so wird der Anwalt zitiert, sei Hakim D. „schließlich ein enger Freund von Roman W.“

Daß Roman W. auch gerne mit seinem Mandanten Walid S. „abhing“, ficht den Anwalt (natürlich) nicht an. Die orientalische Basarmentalität, die sich damals vor Gericht so schön zeigte, wird wohl noch in dem Fall für manch vorhersehbare Wende sorgen.

Fest steht: Gegen untereinander zusammenhaltende und uns für dumm verkaufende ausländische und clankulturelle Gewalttäter scheint kein Kraut gewachsen. Der traditionell-europäische Rechtsstaat kapituliert.

Das Einknicken der deutschen Kuscheljuristen vor den fremden Verbrechern kann man nicht nur am Verhalten der Beamten ablesen, sondern auch an deren weltfremden politkorrekten Ansichten, die sie völlig unnötigerweise äußern. So haben die Vorbemerkungen des Richters zu seinem Urteil richtig Wellen geschlagen:

„Bad Godesberg sei »kein Brennpunkt von Schwerkriminalität«. Er beklagt eine »Dämonisierung des Angeklagten«. Auch widerspricht der Vorsitzende der Darstellung, dass die Tat mit unvorstellbarer Brutalität ausgeführt worden sei.“

Der Bonner General-Anzeiger ergänzt: „Doch bevor Kammervorsitzender Volker Kunkel das Urteil begründet, geht er hart mit all denen ins Gericht, die den Fall seiner Meinung nach instrumentalisierten – Politiker wie auch Geistliche. »Und der Ort, an dem Niklas zu Tode kam, sollte ein Ort der Trauer und des stillen Gedenkens sein. Aber ganz sicher kein Ort politischer Veranstaltungen und umgeleiteter Prozessionen, bei denen Politiker in der ersten Reihe gehen. « Auch sei aus dem Fall etwas gemacht worden, was er nicht sei. Denn es sei nicht die »brutalste Tat«, wie es von Anfang an geheißen habe.»Das ist es mit Sicherheit für Sie, Frau Pöhler«, sagt der Richter, »und Sie haben unser tiefes Mitgefühl. «

Auch weil die Wahrheitssuche nicht zur Wahrheitsfindung geführt habe. Aber die Kammer habe weitaus schlimmere Fälle zu verhandeln, wie zurzeit den, wo vier Täter loszogen, um Ausländer zu klatschen und einen Familienvater brutal totschlugen. »Doch dafür interessiert sich kaum jemand, wie sollen sich da die Angehörigen fühlen«, so der Richter.“

Deutsche Nazis als Relativierung für schwerste Straftaten der Heiligen Kühe? Das kennen wir aus Funk, Fernsehen und der Presse. Aber im Gerichtssaal wirkt das wie ein Messerstich für die Opferfamilien.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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