Montag, 23. Dezember 2024

Muss die Massenpetition „Erklärung 2018“ wieder von ganz vorne anfangen?

Die etwas rätselhafte Atmosphäre, die die Erklärung 2018 in den letzten Tagen umgab, hat sich seit gestern noch einmal verstärkt. Dies lag vermutlich auch daran, dass die gestrige Übergabe der Unterschriften im Foyer des Paul-Loebe-Haus ohne Presse stattfand, lediglich einige Fotos wurden von den Initiatoren ins Netz gestellt. 

Grund für die Zweifel und den Ärger, der nun bei vielen Unterzeichnern aufkam, ist ein Artikel bei t-online, der unter dem Titel „Massenpetition zu Migration muss bei null Unterschriften neu anfangen“ erschienen ist. Darin heißt es:

„Die von 165.000 Menschen unterzeichnete „Erklärung 2018“ gegen „illegale Masseneinwanderung“ schafft es nicht als öffentliche Petition in den Bundestag. Die Initiatoren starten neu.

Die Intellektuellen hinter der „Erklärung 2018“ um Vera Lengsfeld haben bei den Unterzeichnern falsche Hoffnungen geweckt, als sie den Text auch zur „Massenpetition an den Bundestag“ umwandelten.  Es wird vorerst keine öffentliche Diskussion mit den Abgeordneten im Petitionsausschuss geben und keine Übertragung im Parlaments-TV. Das Begehren, von den Initiatoren zur „bislang größten politischen Massenpetition“ erklärt, genügt den Anforderungen an eine öffentliche Petition bisher nicht.“

In einer Replik darauf hat Vera Lengsfeld diese Nachricht als Fakenews bezeichnet.  Der Termin mit dem  Ausschussvorsitzenden Marian Wendt von der CDU habe „in einer sehr freundlichen Atmosphäre“ stattgefunden.  Es gebe eine Anhörung, sobald die Initiatoren 50 000 Unterschriften vorlegen könnten.

Daraufhin hat t-online noch einmal bei dem Ausschussvorsitzende Wendt nachgefragt. Der soll gesagt haben, „er habe die Petition nur „symbolisch“ entgegengenommen. Er habe Lengsfeld informiert, dass sie die Petition entsprechend den Kriterien des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages einreichen muss, damit das Anliegen parlamentarisch beraten und auf der Seite des Bundestages veröffentlicht werden könne. Die bisherigen 165.000 Unterschriften spielen demnach keine Rolle, weil der Bundestag nicht überprüfen kann, ob seine Standards für elektronische Mitzeichnungen auch dort eingehalten werden.“

Ob dies in einer Pressekonferenz heute Vormittag ausgiebiger thematisiert wurde, ist PP nicht bekannt. Lediglich die „Junge Freiheit“ berichtet über die Veranstaltung, erwähnt aber auch, dass die Initiatoren noch einmal neu mit der elektronischen Abstimmung beginnen wollen:

„Sobald die Petition auf der Internetseite des Ausschusses veröffentlicht worden ist, müssen innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Petenten ihre Unterschrift noch einmal bestätigen bzw. neu unterzeichnen, damit – im Regelfall – der Ausschuß in einer öffentlichen Sitzung die Initiatoren anhören wird.“

Insofern scheinen die Informationen, die t-online veröffentlicht hat, durchaus zutreffend zu sein.

Update 21.05.18, 14.45h: Die AfD teilt in einer Pressemitteilung folgendes mit:

„Erklärung 2018 wird als öffentliche Petition im Deutschen Bundestag behandelt

Die sog. Gemeinsame Erklärung 2018 wird als öffentliche Petition im Deutschen Bundestag behandelt. Darauf haben sich die Obleute im Petitionsausschuss verständigt, zu denen MdB Johannes Huber als Obmann für die AfD-Fraktion gehört. Huber erläutert den Sachstand folgendermaßen: „Die Petition ist letzte Woche schriftlich und formal korrekt im Petitionsausschuss eingereicht worden und wird in den nächsten Tagen auf der Internetseite des Ausschusses veröffentlicht.“

Die Petition wird im Petitions-Forum des Deutschen Bundestags unter folgender Adresse zur Mitzeichnung bereit. 

Wenn innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung mindestens 50.000 Personen die Erklärung 2018 noch einmal oder neu mitzeichnen, wird der Petitionsausschuss aller Voraussicht nach die Initiatorin Vera Lengsfeld in einer öffentlichen Sitzung anhören.

Die Petition vertritt das Anliegen, die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wiederherzustellen. Die Medienberichte in den letzten Tagen, dass es die Erklärung 2018 nicht als öffentliche Petition in den Bundestag schafft, sind also bereits widerlegt.“

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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