(David Berger) Kurz vor Beginn des Wochenendes war es wieder soweit: Der bekannte Blogger Jürgen Fritz wurde erneut von Facebook gesperrt. Wir haben mit ihm über seine Maßregelung, die perfiden Sperrmethoden des (a)sozialen Netzwerks und was man dagegen unternehmen kann, gesprochen.
Lieber Jürgen Fritz, es ist mal wieder soweit. Sie wurden bei Facebook für 30 Tage gesperrt. Die wie vielte Sperre ist das eigentlich?
Das ist die insgesamt sechste Sperre. Ich müsste also gute Chancen haben, zur absoluten Spitzengruppe der Gesperrten aufzusteigen. (lacht)
Was war diesmal der Anlass (von Grund kann man ja schlecht sprechen)?
Facebook hat mir zunächst eine Nachricht zukommen lassen, dass folgendes Posting von mir gelöscht wurde: >>Das Ganze hat mit Mengenlehre, sprich Mathematik und Logik zu tun und wird daher für einen Teil der Bevölkerung, der sich eher aufs Sich-Echauffieren und aufs Schwadronieren spezialisiert hat, schwerlich nachvollziehbar sein. Für die anderen hier die Erläuterung von Michael Klonovsky, warum es im Grunde eine Banalität war, was Alexander Gauland (AfD) formuliert hat, als er konstatierte: „Es ist kein Rassismus, wenn ich sage: ‚Die Türken gehören nicht zu uns.’“<< Verbunden war der Text mit einem Link zu einem Artikel von Michael Klonovsky auf meinem Blog. Der Artikel trägt die Überschrift „Warum die Türken nicht zu uns gehören“.
Direkt danach erhielt ich die Mitteilung, dass ich erneut für 30 Tage gesperrt sei. Außerdem drohte man mir eine dauerhafte Sperrung an.
Ich nehme an, der Ausdruck „die Türken“ fällt hier unter den reichtlich verquasten Begriff „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ bzw. für die ganz unsensibel mit Begriffen Umgehenden unter „Rassismus“?
„Die Türken“ heißt ja eigentlich nur: die Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Wer eine solche hat, ist ein Türke, mithin kein Deutscher – wenn wir jetzt mal die kleine Gruppe derer außen vor lassen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft haben. Und wer kein Deutscher ist, gehört nicht zu uns Deutschen. Eigentlich völlig banal. Man könnte auch sagen, die Argentinier gehören nicht zu uns (Deutschen) – oder die Eskimos.
Damit ist ja nun keinerlei Werturteil verbunden. Es ist einfach nur eine Tatsachenfeststellung. Und dass selbst solche Dinge nicht einmal erläutert oder diskutiert werden dürfen, lässt natürlich tief blicken.
Da wir über die ominösen, nie wirklich öffentlich bekannt gemachten Facebook-Richtlinien sowieso nichts sagen können, aber das NetzDG öffentlich einsehbar ist: Ist die Sperre durch dieses Gesetz gedeckt?
Das NeztDG verpflichtet große Kommunikationsplattformen im Internet (mit mehr als 2 Mio. registrierten Nutzern) ja nur dazu, rechtswidrige Inhalte innerhalb recht enger Fristen zu löschen, ein entsprechendes Meldeverfahren zu installieren, halbjährliche Löschberichte zu erstellen etc. und droht mit extrem hohen Bußgeldern, wenn dem nicht nachgekommen wird. Die Rede ist aber von rechtswidrigen Inhalten.
Dieses Gesetz ist also keine Ermächtigung für Facebook (oder Twitter) rechtskonforme Inhalte zu löschen. Das Problem ist nun aber, dass es sehr schwer ist, gegen die Löschung von völlig legalen Postings und anschließende Sperren vorzugehen. Hier gibt es keinerlei Meldesystem, um rechtswidriges Agieren der Plattformen zu melden und überprüfen zu lassen.
Warum drängte der bisherige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), der das Netz-DG mit Zustimmung von SPD und CDU/CSU auf den Weg brachte, nicht darauf? Schließlich sind das ja massive Eingriffe in das Grund- und Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 19 Menschenrechtserklärung, Art. 5 GG) und auf Informationsfreiheit. Was in Wahrheit hinter dem Ganzen steckt, dürfte klar sein. Es geht um die systematische Ausschaltung von Regierungs- und vor allem von Islamkritikern. Und hier stellt sich die Frage, warum z.B. Kritik am Christentum völlig anders gewertet wird als Kritik am Islam.
Werden Sie auch erneut mit Ihrem Rechtsanwalt Dr. Stahl gegen die Sperre vorgehen?
Dr. Stahl hat bei meiner Rechtsschutzversicherung angefragt, ob sie eine Deckungszusage erteilt, auch diese Löschung und Sperrung in die Klage mit aufzunehmen. Sollte diese erteilt werden, werden wir die Klage gegen Facebook und seine u.E. eindeutig rechtswidrigen Löschungen und Sperrungen entsprechend erweitern, ja.
Herzlichen Dank, lieber Herr Kollege, für das Gespräch
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