Donnerstag, 21. November 2024

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Flüchtlingspolitik legt Rechtsbruch der Bundesregierung offen

Erika Steinbach hat heute in einer Pressemitteilung Stellung zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Gültigkeit der Dublin-Verordnung erneut unterstreicht, Stellung genommen. Wir dokumentieren diesen Text hier (David Berger):

Der EuGH hat entschieden, dass die sogenannte Dublin-Verordnung grundsätzlich auch in einer Ausnahmesituation Gültigkeit hat. Nun sieht die Bundesregierung sich in ihrem Vorgehen durch das EuGH-Urteil bestätigt.

Jedoch offenbart dieses Urteil auch den über Monate praktizierten Rechtsbruch der Bundesregierung.

Mit der Entscheidung, die Grenzen für Hunderttausende Zuwanderer zu öffnen, die von Budapest über Österreich nach Deutschland ohne Registrierung kamen, hatte die Bundesregierung die Dublin-Regeln faktisch über Monate hinweg bis zum heutigen Tage außer Kraft gesetzt.

Die Bundesregierung hatte sich mit ihrer Handlung, die Dublin-Verordnung für Syrer zu umgehen, auf das sogenannte Selbsteintrittsrecht (Art. 12 Dublin III-VO) berufen. Per Tweed ließ das BAMF Ende August 2015 die Einschränkung beim Dublin-Zuständigkeitsverfahren für syrische Flüchtlinge bekanntgeben, in dem man verlautbaren ließ:

„#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht mehr weiter verfolgt.“

Die Grenzöffnung, sei im Notstand zu Gunsten einer menschenwürdigen Behandlung von Flüchtlingen notwendig gewesen.

Bereits damals war erkennbar, dass es sich nicht allein um Syrische Flüchtlinge handelte, die sogar zuvor bereits in der Türkei sicher waren, sondern aus einer Vielzahl von anderen Nationalitäten.

Die Bundesregierung ignorierte die Gesetze unseres Landes vorsätzlich.

Das Grundgesetz, Artikel 16a legt fest, darauf „kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft … einreist“. Darauf basiert auch die deutsche Asylgesetzgebung. Darüber hätte die Bundesregierung nicht hinweggehen dürfen. Eine Entscheidung, etwa eine langfristige Ausnahmeregelung zu veranlassen, liegt bis zum heutigen Tage allein in der Kompetenz des Deutschen Bundestages.

Auf einen Notstand hätte sich die Bundesregierung allenfalls mit einer punktuellen und auf wenige Tage beschränkten einstweiligen Maßnahme berufen können und dürfen.

Tatsächlich wurde dieser inakzeptable Status  nicht nur über Monate beibehalten, sondern bis zum heutigen Tage werden die aus der EU einreisenden Migranten zumeist nicht in die Erstaufnahmeländer zurückgeschickt, obwohl Deutschland erkennbar seine Belastungsgrenze in vielen Bereichen überschritten hat.

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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