Linksradikale AfD-Gegner setzen auf rechtswidrige Blockaden und Verleumdung der Polizei. Ein Gastkommentar von Felizitas Küble
Am kommenden Samstag und Sonntag hält die AfD ihren Bundesparteitag in Köln ab. Jeder kann über die AfD denken, wie er will, aber eines steht fest: Diese Partei hat genauso ein Versammlungsrecht wie die anderen Parteien. Punkt.
Die Polizei ist nicht nur berechtigt, sondern rechtsstaatlich verpflichtet, den Bundesparteitag nicht allein zu schützen, sondern auch zu gewährleisten.
Das heißt: Linksradikale Blockaden sind zu verhindern, damit der Parteitag überhaupt stattfinden kann.
Genau diese Blockaden werden aber unverhohlen von der gewaltbereiten „Autonomen Antifa“ angekündigt, verbunden mit geradezu zynischen Verleumdungen der Polizei.
Näheres dazu erläutere ich im CHRISTLICHEN FORUM.
Wie die Nachrichtenseite „Report-K“ berichtet, hat aber auch das tiefrote Bündnis „Köln gegen rechts“ öffentlich zu verstehen gegeben, dass es sich nicht an das polizeiliche Verbot von Blockaden zu halten gedenkt. In einer Stellungnahme werden „Blockaden als aktiver Widerstand“ verklärt und als „legitim“ bezeichnet – und zwar „beim Zusammenkommen von hunderten Rassist*innen“, wie es verleumderisch weiter heißt.
Was legitim ist, bestimmen in unserem Rechtsstaat gottlob immer noch Verfassungsgrundsätze und Gesetze, nicht eine Ansammlung ultralinker AfD-Gegner.
Das eher bürgerlich geprägte Bündnis „Köln stellt sich quer“ (gegen die AfD), bei dem auch kirchliche Gruppen mitmischen (selbst die CDU ist sich nicht zu schade dafür), ist von der Aktion „Köln gegen rechts“ zwar organisatorisch zu unterscheiden, erst recht von den linksextremen Autonomen.
Da aber die radikale Antifa seit Wochen bundesweit zur Blockade des AfD-Parteitags aufruft, erscheint es zumindest äußerst leichtfertig, wenn friedliche AfD-Gegner sich mit Chaoten und Verfassungsfeinden indirekt verbinden, wobei Gewalttaten gegen Polizisten zu befürchten sind. Immerhin wurden vor zwei Jahren bei linksradikalen Protesten gegen die EZB in Frankfurt ca.100 Beamte teils schwer verletzt.
Wenn zeitgeistliche kirchliche Stellen bis hinauf zu Merkwürden Woelki meinen, sie müssten sich als Bessermenschen profilieren, kann ich diesen Herrschaften gerne ein Tätigkeitsfeld vorstellen, bei dem ihr Einsatz höchst angebracht wäre, aber leider nicht erfolgt:
Im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf plakatiert die MLPD in der Studentenstadt Münster in rauhen Mengen ihre Parolen, darunter geradezuterroristenfreundliche Plakate und antizionistische Sprüche.
Kein Wunder auch: Diese Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands, die links von der DKP steht (das muss man erst mal hinkriegen!), ist ein Listenbündnis eingegangen mit der „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ – und diese militante Judenhasser-Organisation ist noch antisemitischer drauf als die Hamas im Gazastreifen.
Damit nicht genug: Die MLPD fordert allen Ernstes auf Wahlkampfplakaten die Abschaffung des § 129 a/b STGB, der die Bildung von terroristischen Vereinigungen im In- und Ausland unter Strafe stellt. Unter dem Slogan „Revolution ist kein Verbrechen“ (!) heißt es weiter: „Weg mit § 129a/b“.
Somit wird ganz unverblümt ein Recht auf Terrorismus gefordert – und per Kampfgemeinschaft mit der Palästina-„Volksfront“ eine mörderische Israelfeindlichkeit propagiert. Mit solch haarsträubenden Plakaten sind große Straßen in Münster derzeit „geschmückt“ – aber da kräht kein Hahn danach, schon gar kein kirchlicher.
Stattdessen wird in trauter ökumenischer Polemik unter dem dummdreisten Motto „Unser Kreuz hat keine Haken“ gegen die AfD und damit gegen eine Partei mobil gemacht, die weder dem Terrorismus frönt noch den jüdischen Staat auslöschen will. Seriöse Sachkritik sieht sowieso anders aus – und wer Andersdenkenden „Hetze“ vorwirft, sollte selbst darauf verzichten.
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