Samstag, 14. Dezember 2024

Flugzeugentführung durch Terroristen: Was soll ich tun? Was ist richtig – was ist falsch?

Ein Gastbeitrag von Jürgen Fritz

Ein Terrorist entführt ein Flugzeug und zwingt die Piloten auf ein vollbesetztes Fußballstadion zuzufliegen. In dem Flugzeug befinden sich 164 Menschen, in dem Stadion 70.000. Die Einsatzleitung lässt zwei Kampfjets aufsteigen. Sie versuchen Funk- und Sichtkontakt herzustellen, sehen einen Terroristen im Cockpit, wie er die Piloten mit einer Waffe bedroht. Funkkontakt kann keiner hergestellt werden. Dann versuchen sie, das Flugzeug abzudrängen, geben schließlich einen Warnschuss ab. Beides erfolglos. Die Passagiermaschine reagiert nicht. Minutenlang fliegen die beiden Kampfjets neben dem Airbus her. Das Passagierflugzeug leitet nun den Sinkflug ein und alles deutet darauf hin, dass es tatsächlich auf das vollbesetzte Stadion zusteuert.

Die Jagdpiloten fragen in der Leitstelle an, was sie nun tun sollen. Der Diensthöhere fragt, ob er das Flugzeug abschießen soll. Nein, lautet die Antwort. Das Bundesverfassungsgericht hat kurze Zeit davor entschieden, dass es in solchen Fällen nicht erlaubt sei, ein gekapertes Pasasgierflugzeug, welches quasi zur Waffe umfunktioniert wurde, abzuschießen, weil es gegen die Menschenwürde der Passagiere verstoße. Ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag bereits verabschiedet hatte, wurde vom höchsten deutschen Gericht und Verfassungswächter zu Fall gebracht. Die Leitstelle erteilt dem Kampfpiloten daher keinen Abschussbefehl. Was soll er jetzt tun? Soll er den Tod von über 70.000 Menschen riskieren? Was würden Sie tun?

Das war die Ausgangssituation des ARD-Films gestern Abend „Terror – Ihr Urteil“. Anschließend wurde der Fall bei PLASBERG diskutiert unter anderem mit dem ehemaligen Verteidigungsminister Jung, der damals nach Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts sagte, dass er gleichwohl aus übergesetzlichem Notstand heraus den Abschussbefehl erteilen würde. Sein Argument: 70.000 hätten Vorrang vor 164.

Dass die ARD wieder einmal keinen Moralphilosophen zu einem moralphilosophischen Thema eingeladen hat, stattdessen zwei Politiker, einen Soldaten und eine Theologin bzw. Religionsvertreterin, sei nur am Rande bemerkt. Dies zeigt, wer die TV-Sender kontrolliert und dominiert. Man stelle sich nur vor, zu einem medizinischen Thema würde kein Mediziner eingeladen oder zu einem historischen kein einziger Historiker.

Sehr erfreulich war dagegen das Kammerspiel, das von dem Juristen und Schriftsteller Ferdinand von Schirach zunächst als Bühnenstück verfasst und nun verfilmt wurde. Vor allen Dingen die Plädoyers der Staatsanwältin (gespielt von Martina Gedeck) und des Strafverteidigers (Lars Eidinger) waren großartig. Das Besondere dabei: Fünf Minuten vor Ende des Films stoppt dieser und der Richter (Burghart Klaußner) fordert den Zuschauer dazu auf, eine Entscheidung zu treffen, ob der Major (Florian David Fitz), der das Passagierflugzeug eigenständig, ohne einen entsprechenden Befehl erhalten zu haben, abschoss, sich schuldig gemacht habe und bestraft werden soll oder ob er richtig gehandelt habe. Die Zuschauer entscheiden fast immer mehrheitlich – meist so um die 60 zu 40, gestern Abend sogar mit 86,9 zu 13,1 – dass der Kampfpilot nicht verurteilt werden soll, dass er 70.000 Menschen gerettet und richtig gehandelt habe. Nach dem Urteil der Zuschauer wurde dann das entsprechende Filmende, man hatte natürlich mehrere gedreht, eingespielt.

Interessanter als das Urteil der Zuschauer waren aber die Plädoyers der Staatsanwältin und des Strafverteidigers. Das war Moralphilosophie vom Feinsten, die man so, auf diesem Niveau im TV selten zu sehen bekommt. Die Staatsanwältin argumentierte vor allem deontologisch, prinzipienethisch, kantianisch. Und das nicht von ungefähr, baut unser Grundgesetz doch genau auf der Moralphilosophie Kants auf, mit das Beste, was je ein Mensch in diesem Bereich entwickelt hat. Nicht nur der Freiheitsbegriff, vor allem auch der Begriff der Menschenwürde, Dreh- und Angelpunkt unserer Verfassung, geht zentral auf Kant zurück.

Es war Immanuel Kant, der als erster die Würde des Menschen fernab aller metaphysischer Spekulation – der Mensch sei Ebenbild Gottes und daher komme ihm Würde zu – rein analytisch als eine allgemeine, nichtkörperliche, innere Eigenschaft des Menschen herausarbeitete, die nicht verloren gehen kann. Diese besondere Eigenschaft resultiert dabei aus der nachweisbaren Fähigkeit, über seine eigenen Belange selbst bestimmen zu können, dergestalt die eigenen Wünsche und Ziele einer kritischen Reflexion unterzogen werden können, wozu kein anderes Wesen imstande ist. Dies erhebt den Menschen über das Reich der reinen Natur hinaus in den Bereich des Geistes (Bürger zweier Welten).

Aus der Fähigkeit, sich selbst in seinem aktuellen So-Sein partiell zu negieren und einen Entwurf von sich machen zu können, wie man sein will, wie man sein sollte – und das nicht fremd-, sondern selbstbestimmt, nicht heteronom, sondern autonom -, daraus erst entspringt die Würde des Menschen.

Wer den anderen aber zum Objekt, zur Sache degradiert, hier die Passagierflugzeuge, sie ausschließlich nur noch als Teil der Waffe der Terroristen sieht, der raubt ihnen ihre Subjekthaftigkeit, der raubt ihnen ihr Mensch-sein und ihre Menschenwürde, der lässt ihnen keine Möglichkeit mehr, über sich selbst und ihre Belange zu bestimmen. So etwa die fulminante Argumentation der Staatsanwältin.

An der Stelle hätte man einwenden können, ob dieser Raub der Selbstbestimmung und damit der Würde nicht bereits durch die Terroristen geschah und nicht erst durch den Major der Bundeswehr. Doch hierauf hätte die Staatsanwältin durch Aufwerfen der Frage wiederum parieren können, ob man denn wirklich sicher sein konnte, dass die Passagiere im Flugzeug ihre Selbstbestimmung nicht hätten wiedererlangen können, indem sie z.B. die Terroristen überwältigen und das Flugzeug so wieder unter ihre respektive die Kontrolle der Piloten hätten bringen können. Genau diese Frage hat sie später dann auch an anderer Stelle ins Spiel gebracht.

Ein weiteres Argument der Staatsanwältin: Das Grundgesetz, quasi die Kodifizierung der Moralphilosophie Kants, stünde über der subjektiven Moral, über dem subjektiven Gewissen, über dem subjektiven Gefühl des Einzelnen. Niemand dürfe sich über die Verfassung stellen. Damit hat sie sicherlich Recht, aber das hätte wohl noch klarer herausgearbeitet werden können, warum das so ist. Das konnte man leicht so verstehen, jedes Gesetz stünde über der persönlichen Moral.

Beim Grundgesetz haben wir es aber nicht mit irgendeinem historisch mehr oder weniger zufällig bedingten Gesetz zu tun, das man so, aber auch ganz anders formulieren könnte, sondern mit der rechtlichen Materialisierung der objektiven praktischen Vernunft selbst, die sich vor allen Dingen in den universalen und unveräußerlichen Menschenrechten manifestiert und hier vor allem in der Menschenwürde (Art. 1 GG).

Bei angelsächsischen Philosophen kommt der Begriff der Menschenwürde, der einer der am schwierigsten zu verstehenden ist, kaum vor. Der Verteidiger argumentierte daher auch mit angelsächsischen Philosophen und machte zugleich sehr geschickt auf den Schwachpunkt Kants aufmerksam: Darf man in einer Prinzipienethik die Folgen wirklich ganz ausblenden? Was, wenn A mit einer Axt vor der Tür steht, sagt er suche B, den er totschlagen wolle, wo dieser denn sei und man dies wisse. Dürfe man A dann wirklich nicht belügen bezüglich des Aufenthaltsortes von B? Kant meinte in der Tat, man dürfe unabhängig von den Konsequenzen nie lügen, weil diese niemals konkret abzuschätzen seien. Der Mensch trage grundsätzlich nur Verantwortung für seine Handlungen, nicht für deren Folgen, die ja ohnehin ins Unendliche gingen. Stellen Sie sich einfach vor, im Stadion unter den 70.000 wären auch einige andere Terroristen gewesen, die wenige Tage später mitten in Deutschland eine Atombombe abgeworfen hätten, was sie aber nicht mehr konnten, weil sie durch den Absturz des Passagierflugzeugs im Stadion selbst zu Tode kamen.

Die völlige Abstrahierung von den Folgen der Handlung führt dann aber manchmal zu Ergebnissen, die kontraintuitiv sind, so dass sich die Frage stellt, ob Kant nicht ergänzt werden muss durch eine Folgenabschätzung, eine Konsequenzen-Analyse. Doch dann haben wir das Problem: Nach welcher Metaregel sollte dies geschehen? Wann muss eine Folgenabschätzung dazukommen und wann nicht. Hierfür bräuchte man dann ja wiederum eine Regel.

Die Argumentation des Strafverteidigers lief darauf hinaus, dass sein Mandant hier das kleinere Übel wählen musste, dass er gar nicht anders konnte. Egal, was er getan hätte, die Folgen wären immer schlimm gewesen. Ein gutes Ende war gar nicht möglich, so dass er nur noch die Wahl hatte zwischen Übel 1 und Übel 2. 

In so einer Situation sei es nun einmal das Rationalste, das kleinere von beiden zu wählen, hier die 164 Menschen zu opfern, um 70.000 zu retten. Er musste eine schier übermenschliche Entscheidung fällen, habe sich vor dieser nicht wie seine Vorgesetzten gedrückt, sondern Verantwortung übernommen und dadurch viele Menschenleben gerettet.

Man dürfe Menschenleben aber nicht gegeneinander aufrechnen, lautete das Gegenargument der Staatsanwältin. Was, wenn ein Waggon auf einem Gleis auf eine Menschenmenge von über hundert Personen zurast? Darf der Gleiswärter den Waggon dann umleiten auf ein Nebengleis, wo fünf Eisenbahner arbeiten, so dass nur fünf sterben statt hundert? Wenn ja, dürfe man auch einen dicken Mann von einer Brücke herunterwerfen direkt vor den Waggon, um diesen zu stoppen? Dazu müsste man den dicken Mann aber erst umbringen, z.B. mit dem Taschenmesser von hinten abstechen und dann von der Brücke runterwerfen direkt vor den Waggon. Dann stirbt sogar nur einer und hundert werden gerettet. Also noch besser. Ist das moralisch zu rechtfertigen? Wird hier nicht ein Mensch zur Sache degradiert, instrumentalisiert und damit eben seiner Würde beraubt, weil ihm seine Selbstbestimmung genommen wird?

Meiner Ansicht nach hatte die Staatsanwältin die stärkere Argumentation – Prinzipienethik schlägt Nutzenethik -, wäre da nicht ein Umstand, der hier aber entscheidend ist: Die Passagiere, davon müssen wir zumindest ausgehen, wären ohnehin zu Tode gekommen, auch wenn der Kampfpilot die Passagiermaschine nicht abgeschossen hätte. Siehe die Ereignisse am 11. September 2001 in den USA, wo alle vier Flugzeuge von Terroristen zum Absturz gebracht wurden und alle Passagiere starben plus tausende andere vor allem in den Twin Towers des World Trade Centers.

Das Leben der 164 Passagiere war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht mehr zu retten. Das der 70.000 im Stadion aber schon. Und die Menschenwürde hatten die Terroristen den Passagieren bereits geraubt, da sie ihnen ihre Selbstbestimmung schon genommen hatten, sie als Mittel zum Zweck benutzten, zur Sache degradierten. Für den Kampfpiloten gab es keine erkennbare Möglichkeit, a) ihnen die Würde wieder zurückzugeben, und b) ihr Leben zu retten. 

Es gibt offensichtlich Situationen, da geraten wir in ein Dilemma, aus dem es kein Entrinnen, in denen es keine gute Lösung gibt. Die alten Griechen nannte das: eine Tragödie. Und sie schrieben mit die besten Dramen für die Bühne, die je geschrieben wurden: König Ödipus, Antigone und andere.

Der Mensch stößt offensichtlich auch im Ethisch-Moralischen an seine Grenzen. Entscheidend scheint mir zu sein, seine ethische Intuition an solchen ausweglosen Situationen, die uns im Grunde überfordern, zu schulen, um sich so ethisch zu sensibilisieren und weiterzuentwickeln.

Genau das macht nämlich das Mensch-sein erst aus: Wir können einen Entwurf von uns selbst machen, wie wir als Person innerlich, insbesondere ethisch sein möchten, wie wir unsere Seele formen, wie wir sein wollen. Wir können ein Stück weit Schöpfer unserer selbst sein. Ich nenne dies das göttliche Moment in uns. Das unterscheidet uns von allen anderen bekannten Wesen und Entitäten. Und genau das verleiht uns Würde, die zugleich eine Verpflichtung darstellt, ihr gerecht zu werden.

Der Film ist in der Mediathek der ARD noch abrufbar: Terror – Ihr Urteil

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jurgen-fritzZum Autor: Jürgen Fritz studierte Philosophie (Schwerpunkte: Erkenntnistheorie und Ethik), Erziehungswissenschaft, Mathematik, Physik und Geschichte (Lehramt). Für seine philosophische Abschlussarbeit wurde er mit dem Michael-Raubal-Preis für hervorragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet. Inzwischen ist er als freier Autor tätig. 2012 erschien sein Buch „Das Kartenhaus der Erkenntnis – Warum wir Gründe brauchen und weshalb wir glauben müssen“ in zweiter Auflage.

Vorschaufoto: (c) Screenshot ARD/Mediathek

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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