Freitag, 13. Dezember 2024

Gerichtssprecherin: Vierjähriger hat Missbrauch durch Flüchtling „gut weggesteckt“

(David Berger) Im Kieler Prozess, in dem es um den Missbrauch eines Vierjährigen in der Flüchtlingsunterkunft Boostedt im März dieses Jahres ging, hat das Kieler Landgericht vor drei Tagen das Urteil gesprochen. Der 22-jährige Hauptangeklagte aus Afghanistan wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ein 29-jähriger Landsmann, der „Schmiere gestanden“ haben soll, wurde freigesprochen.

Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Afghane den vierjährigen Iraker in einer Toilettenkabine sexuell missbraucht hat, auf die Frage nach der Milde des Urteils soll – laut Informationen der „Bild“ – die Sprecherin des Landgerichts geantwortet haben:

„Strafmildernd hat sich die Alkoholisierung und hohe Haftempfindlichkeit des Täters ausgewirkt: Er ist jung, kann kein Deutsch (…) und das Opfer hat die Tat gut weggesteckt.“ Wenn die „Bild“ schreibt: „Schämt euch für dieses Urteil!“ wird man wohl kaum widersprechen können.

Leider handelt es sich nun wieder um ein Urteil, dass den Verdacht nahe legt, dass wir in Deutschland inzwischen eine Zwei-Klassen-Justiz haben. Es drängt sich zunehmend der Eindruck bei der Bevölkerung auf: Wer als Flüchtling zu uns kommt und kein Deutsch kann, erhält aufgrund dieser Tatsache – gerade wenn es um Sexualdelikte geht – mildernde Umstände.

Das erinnert mich an einen Freund, der mir – als ich über die hohen Bahnpreise klagte – riet, mir auf meinem nächsten Türkeiurlaub einfach einen syrischen Pass zu besorgen. Das sei wesentlich preisgünstiger als eine Bahncard 100.

Aber so lustig ist es in diesem Fall nun wirklich nicht. Die bekannt gewordenen Fälle von sexuell missbrauchten Kindern, die ihr Leben lang traumatisiert waren, sind inzwischen Legion.

Aber auch hier scheinen durch Flüchtlinge missbrauchte Kinder eine Ausnahme zu machen. „Gut weggesteckt“ hat der Junge angeblich das, was auf der Toilette mit ihm passierte. Wie könnte das auch anders sein bei einer Justiz, die bislang anscheinend keine wirklichen Probleme mit Kinderehen hatte – wenn sie nur nach Scharia-recht geschlossen waren.

Foto: Asylunterkunft in Berlin (c) By Fridolin freudenfett (Peter Kuley) (Own work) [CC BY-SA 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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