
Ein prominenter italienischer Musiker und hochrangiger Freimaurer sollte in einer der bekanntesten Kirchen Roms katholisch beigesetzt werden. Als seine führende Rolle in der Freimaurerei bekannt wurde, zog Kardinal Baldassare Reina die Genehmigung zurück. Ein Vorgang, der daran erinnert, dass die katholische Kirche ihre ablehnende Haltung gegenüber der Freimaurerei keineswegs aufgegeben hat.
Für Bruno Battisti D’Amario war bereits alles vorbereitet. Der am 5. August im Alter von 88 Jahren verstorbene Gitarrist sollte seine katholische Begräbnismesse in Santa Maria in Montesanto an der Piazza del Popolo erhalten, der berühmten römischen „Kirche der Künstler“. D’Amario war Professor für klassische Gitarre und hatte eng mit Ennio Morricone zusammengearbeitet. Seine Gitarre ist in weltberühmten Filmmusiken wie „Für eine Handvoll Dollar“, „Zwei glorreiche Halunken“ und „Spiel mir das Lied vom Tod“ zu hören.
Dann wurde jedoch bekannt, dass der Musiker keineswegs nur ein einfaches Mitglied einer Freimaurerloge gewesen war. Der Grande Oriente d’Italia würdigte ihn nach seinem Tod als Gründer der römischen Loge „Giuseppe Leti“. D’Amario hatte zudem die offizielle Hymne des Großorients komponiert, zweimal dem regionalen Kollegium der Logenmeister im Latium vorgestanden und als Ordensrat fungiert. Die Verantwortlichen der Kirche erklärten, von dieser freimaurerischen Tätigkeit zuvor nichts gewusst zu haben.
Kardinal Reina zieht die Konsequenzen
Der Rektor von Santa Maria in Montesanto, Erzbischof Antonio Staglianò, wandte sich daraufhin an den Generalvikar des Papstes für die Diözese Rom, Kardinal Baldassare Reina. Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des Vikariats verweigerte Reina die Genehmigung für die Begräbnismesse. Einen Hinweis darauf, dass D’Amario vor seinem Tod der Freimaurerei abgeschworen hätte, gab es offenbar nicht.
Statt der vorgesehenen feierlichen Exequien fand lediglich im Familienkreis ein Gebet für den Verstorbenen statt. Ein Priester war anwesend, trug jedoch keine liturgischen Gewänder. Gebete und spätere Messopfer für das Seelenheil des Verstorbenen bleiben selbstverständlich möglich.
Ratzingers klares Urteil gilt weiterhin
Der Vorgang ist auch kirchenpolitisch interessant. Denn immer wieder entsteht angesichts von Dialogveranstaltungen zwischen Kirchenvertretern und Freimaurern der Eindruck, der jahrhundertelange Gegensatz zwischen Kirche und Loge sei inzwischen stillschweigend überwunden.
Das Gegenteil ist der Fall. Die Glaubenskongregation stellte 1983 unter Kardinal Joseph Ratzinger ausdrücklich fest, das negative Urteil der Kirche über die Freimaurerei bleibe unverändert, weil deren Prinzipien mit der katholischen Lehre unvereinbar seien. Katholiken, die Freimaurervereinigungen angehören, befinden sich nach dieser Erklärung im Zustand schwerer Sünde und dürfen nicht zur heiligen Kommunion gehen. Diese Position wurde 2023 vom Glaubensdikasterium nochmals bestätigt. Gerade deshalb besitzt Reinas Entscheidung über den konkreten Fall hinaus Signalwirkung. Hier wurde die katholische Lehre nicht durch diplomatische Formeln relativiert, sondern auf einen prominenten Verstorbenen angewandt – trotz seines gesellschaftlichen Ansehens und seiner großen Verdienste um die Musik.
Christliche Barmherzigkeit bedeutet schließlich nicht, Unterschiede zwischen Wahrheit und Irrtum einzuebnen. Für den Verstorbenen zu beten und ihn der Barmherzigkeit Gottes anzuvertrauen, ist etwas anderes, als durch eine öffentliche kirchliche Begräbnisfeier den Eindruck zu erwecken, ein lebenslanges führendes Engagement für die Freimaurerei sei mit dem katholischen Glauben vereinbar. Dass ausgerechnet im Rom des Jahres 2026 daran wieder einmal unmissverständlich erinnert wird, darf man durchaus als ermutigendes Zeichen verstehen.







