IS-Angeklagter: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben“

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Zwei in Deutschland geborene Männer stehen in Frankfurt seit gestern vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen eine jahrelange Sympathie für den „Islamischen Staat“ und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Einer der Angeklagten soll sogar einen Selbstmordanschlag in Deutschland erwogen haben. Ausgerechnet er erklärt nun vor Gericht: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“

Es ist ein Satz, der enorm viel über ein Land aussagt, in dem Gedenktage gegen Islamophobie eingeführt werden. Seit Dienstag müssen sich Edis Z. (27) und Jiyan K. (19) vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Beide wurden in Kassel geboren, beide besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit – und beiden wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich über Jahre hinweg mit der Ideologie des sogenannten „Islamischen Staates“ identifiziert zu haben.

Der schwerste Vorwurf betrifft Edis Z. Nach Darstellung der Anklage soll er spätestens seit Januar 2023 den Entschluss gefasst haben, als „Märtyrer der islamistischen Ideologie“ zu sterben. Dafür habe er erwogen, sich einer bewaffneten islamistischen Gruppierung anzuschließen. Doch offenbar ging es zeitweise auch um einen Anschlag mitten in Deutschland: Laut Anklage soll Z. einen Selbstmordanschlag entweder mit einem Sprengstoffgürtel oder mithilfe eines Fahrzeugs in Betracht gezogen haben. Die WELT berichtet ebenfalls, dass den beiden Angeklagten vorgeworfen wird, für den IS kämpfen und „Ungläubige“ töten zu wollen; einer von ihnen habe über einen Anschlag mit Sprengstoffgürtel oder Fahrzeug nachgedacht.

Festnahme unmittelbar vor der Ausreise

Später sollen sich die Pläne auf eine Ausreise konzentriert haben. Edis Z. buchte demnach einen Flug von Hannover nach Beirut, um anschließend nach Damaskus weiterzureisen. Jiyan K. wollte über die Türkei nach Syrien gelangen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollten dort eine Ausbildung an Schusswaffen und anschließend die Teilnahme an Kampfhandlungen beziehungsweise an der Tötung anderer Menschen folgen. Dazu kam es nicht. Die Sicherheitsbehörden hatten die Männer bereits monatelang observiert. Z. wurde am Flughafen Hannover festgenommen, K. am Flughafen Stuttgart – jeweils unmittelbar vor der geplanten Abreise. Es gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Das Gericht hat noch nicht über die Vorwürfe entschieden; ein Urteil wird erst im Oktober erwartet.

Edis Z. bestreitet vor Gericht insbesondere, einen konkreten Anschlagsplan für Deutschland verfolgt zu haben. Zugleich räumt er seine damalige Radikalisierung ein. Nach der Trennung von seiner Frau sei er immer tiefer in eine islamistische Gedankenwelt geraten. Er sei „in meiner Blase gefangen“ gewesen. Heute schäme er sich: „Ich war radikalisiert und frustriert.“ Dann fällt jener Satz, der mehr aussagt als die zahllosen Dokumente von runden Tischen des Islam-Appeasements: „Ich kann hier in Deutschland am besten meine Religion ausleben.“

Seit Jahren wird Deutschland vorgeworfen, Muslime würden hier diskriminiert, ausgegrenzt oder an der Ausübung ihrer Religion gehindert. Islamverbände und Aktivisten beklagen regelmäßig „Islamfeindlichkeit“ und gesellschaftliche Benachteiligung. Nun erklärt ausgerechnet ein Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine erhebliche islamistische Radikalisierung vorwirft, dass er seine Religion nirgendwo besser als in Deutschland ausleben könne. Vielleicht sollte man diesen Satz ernst nehmen.

Religionsfreiheit: Von der Wichtigkeit der Unterscheidung

Deutschland gehört tatsächlich zu den Staaten, in denen Muslime ihre Religion außerordentlich frei praktizieren können. Sie können Moscheen errichten, islamische Vereine gründen, den Koran verbreiten, öffentlich beten, religiöse Kleidung tragen und ihre Glaubensüberzeugungen vertreten. Die Religionsfreiheit des Grundgesetzes schützt auch den Islam, obgleich dieser nicht mit anderen Religionen vergleichbar ist. Das Problem dieses Falles ist deshalb gerade nicht zu wenig Religionsfreiheit.

Ein freiheitlicher Staat muss Religion schützen. Er muss aber zugleich eine Religion gesondert beobachten, in der Religion und eine gewalttätige Politik weder von der Idee noch in der real existierenden Form dieser Religion wirklich sauber zu trennen sind. Gerade der Islam stellt liberale Gesellschaften dabei vor ein grundsätzliches Problem. Ihre Offenheit kann von Menschen genutzt werden, die diese Offenheit selbst ablehnen. Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit schaffen große Räume für friedliches religiöses Leben – werden aber zugleich von extremistisch-muslimischen Milieus immer mehr missbraucht, die die Religionsfreiheit ab dem Zeitpunkt komplett zerstören werden, an dem sie sich mächtiger glauben als die anderen Religionen..

 


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