In der WELT vom 11. Februar 2026 mimt WELT-Autor Frédéric Schwilden den Verteidiger der AfD in dem in Hamburg zur Inszenierung anstehenden “Prozeß gegen Deutschland”, in dem es um den Streit um ein AfD-Verbot gehen soll. Frank-Christian Hansel kommentiert.
Was sich hier als „Verteidigung“ inszeniert, ist bei näherer Betrachtung allerdings keine juristische Verteidigung, sondern eine politische Dramaturgie. Zwei exponierte Stimmen, mit ihm und Liane Bednarz übernehmen die Rollen der Verteidigung – und beide beginnen nicht mit der Unschuldsvermutung, sondern mit einer normativen Vorverurteilung, die sie lediglich taktisch einhegen. Das Muster ist identisch, auch wenn die Akzente variieren.
Der eine, Schwilden, erklärt offen, die AfD sei mit seinem Weltbild unvereinbar, unter ihren Anhängern befänden sich Extremisten, er selbst habe sie nie gewählt. Sein Argument gegen ein Verbot lautet ausschließlich: Es wäre politisch kontraproduktiv. Es könnte Protest mobilisieren, Radikalisierung befördern, Märtyrererzählungen stärken. Das ist keine Verteidigung im rechtsstaatlichen Sinne, sondern eine Risikoanalyse.
Die andere, Liane Bednarz, hat sich über Jahre publizistisch klar positioniert: Die AfD wird als strategischer Akteur der Neuen Rechten beschrieben, als Diskursverschieber, als Kraft, die mit Begriffen wie „Remigration“ auf einen monoethnischen Nationalstaat ziele, als Teil eines Milieus, das demokratische Institutionen delegitimiert. Gleichzeitig hält sie ein Verbotsverfahren für „hilflos“ oder politisch falsch. Auch hier ist das Argument nicht: Die Vorwürfe tragen nicht, sondern: Das Mittel ist ungeeignet.
In beiden Fällen wird das Entscheidende nicht getan: Es wird nicht von der Unschuldsvermutung ausgegangen. Denn: Ein Parteiverbot nach Art. 21 Grundgesetz ist kein moralisches Urteil, sondern ein juristischer Ausnahmeakt. Es setzt voraus:
– eine aktiv kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung,
– einen planvollen Angriff auf deren Kernprinzipien,
– und eine konkrete Potenzialität zur Durchsetzung dieser Ziele.
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Schwelle bewusst extrem hoch angesetzt. Hinzu kommt, dass verwaltungsgerichtliche Entscheidungen – etwa im Kontext waffenrechtlicher Maßnahmen gegen AfD-Mitglieder – betonen, dass bloße Mitgliedschaft oder pauschale Zuschreibungen keine ausreichende Grundlage für staatliche Sanktionen sind. Entscheidend sind konkrete, nachweisbare Tatsachen hinsichtlich einer aggressiv-kämpferischen Zerstörungsabsicht. Davon kann bei der AfD offensichtlich keine Rede sein.
Genau hier müsste eine echte Verteidigung ansetzen. Sie müsste sagen: Zeigen Sie die Beweise. Belegen Sie die aggressiv-kämpferische Haltung. Tragen die gesammelten Materialien des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes tatsächlich diese juristisch extrem hohe Schwelle? Oder handelt es sich um politische Bewertung, nicht um verfassungsrechtlich belastbare Tatbestände?
Doch diese Fragen werden nicht gestellt. Stattdessen wird eine andere Debatte geführt: Ist ein Verbot klug? Ist es taktisch sinnvoll? Welche Nebenwirkungen hätte es?
Damit verschiebt sich die Arena. Es geht nicht mehr um Wahrheitserkenntnis im Sinne einer Urteilsfindung, sondern um Narrativschärfung.
Und genau hier liegt der Kern des Problems: Der sogenannte „Prozess“ ist reine Simulation, “Inszenierung” eben, in der das Ergebnis atmosphärisch längst feststeht: Die AfD ist eigentlich nicht wählbar. Sie ist gefährlich. Sie ist demokratieproblematisch. Man sollte sie nur nicht verbieten, weil das strategisch ungeschickt wäre.
Das ist kein rechtsstaatlicher Diskurs. Das ist politische Pädagogik.
Ein fairer Prozess – selbst ein symbolischer – würde anders beginnen. Er würde sagen: Vielleicht ist an den Vorwürfen nichts dran. Vielleicht genügen die Beweise nicht. Vielleicht ist das, was als „verfassungsfeindlich“ etikettiert wird, im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässige, wenn auch scharfe Oppositionsrhetorik. Vielleicht ist die Zustimmung von Millionen Wählern kein Indiz für Demokratiefeindlichkeit, sondern für politische Entfremdung von etablierten Parteien.
Diese Möglichkeit wird jedoch nicht ernsthaft erwogen. Sie wird höchstens implizit als unwahrscheinlich behandelt.
So entsteht der Eindruck eines Schauprozesses – nicht im Sinne einer staatlichen Repression, sondern im Sinne einer diskursiven Vorführung. Die Rollen sind verteilt. Die moralischen Koordinaten stehen fest. Die Verteidiger sprechen, aber sie sprechen innerhalb eines Rahmens, der die zentrale Frage – ob die Anklage überhaupt trägt – nicht wirklich offen lässt.
Demokratie lebt jedoch nicht von Simulationen, sondern von Prinzipien. Das wichtigste Prinzip ist die Unschuldsvermutung. Sie gilt nicht nur für Individuen im Strafrecht, sondern auch für Parteien. Wer sie durch eine moralische Vorannahme ersetzt und nur noch über Zweckmäßigkeit diskutiert, verschiebt die Grenze vom Recht zur politischen Opportunität.
Ein Verteidiger, der nicht bereit ist zu sagen: „Vielleicht ist der Vorwurf unbegründet“, sondern nur sagt: „Das Verbot wäre unklug“, verteidigt nicht die Freiheit. Er verwaltet ihre Begrenzung.
Und genau deshalb ist die Kritik berechtigt: Hier wird kein offener Prozess geführt, sondern eine narrative Verdichtung betrieben. Nicht die Wahrheit der Anklage steht im Zentrum, sondern die Stabilisierung einer Deutung – dass diese Partei im Grunde jenseits des legitimen Spektrums steht.
Wer so argumentiert, spielt Verteidiger. Aber er agiert im Koordinatensystem der Anklage.
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Frank-Christian Hansel ist Fachpolitischer Sprecher der AfD im Berliner Abgeordnetenhaus für Wirtschaft, Energie, Klima, Flughafen.
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Der oben veröffentlichte Beitrag erschien zuerst auf seinem Blog.
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