Montag, 19. Januar 2026

Göttinger Gericht stoppt Kontokündigung gegen „Rote Hilfe“

In einem spektakulären Rechtsstreit hat das Landgericht Göttingen entschieden, dass die Sparkasse Göttingen dem Verein Rote Hilfe vorerst nicht das Bankkonto kündigen darf. Ganz anders bei rechten Publizisten, die regelmäßig Kontokündigungen hinnehmen müssen und denen kein Gericht beisteht.

Eine von der Sparkasse Ende letzten Jahres ausgesprochene Kündigung sei nicht ausreichend begründet und daher im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt worden, teilte das Gericht mit.

Der Verein, der sich als linke Gefangenenhilfsorganisation versteht und seit Jahrzehnten angeblich politisch Verfolgten Unterstützung anbietet, war von der Sparkasse überraschend über die Auflösung seiner Konten informiert worden. Die Bank hatte die Kündigung mit möglichen Risiken aus internationalen Finanzsanktionen gerechtfertigt – insbesondere im Zusammenhang mit der Einstufung der Gruppierung „Antifa Ost“ als Terrororganisation durch die US-Regierung, für deren Mitglieder die Rote Hilfe Spenden gesammelt hatte.

Recht im „Schurkenstaat“?

Richter und Kläger hielten dieser Argumentation jedoch nicht stand: Rechtliche Risikoabwägungen und Einschätzungen ausländischer Staaten seien kein ausreichender Kündigungsgrund für eine Sparkasse, heißt es in der Urteilsbegründung. Entscheidend für die rechtliche Bewertung seien allein Bundes- und EU-Recht, nicht die politischen Listungen eines Drittstaates. Zudem betonte das Gericht, dass Sparkassen als öffentlich-rechtliche Institute einem sogenannten Kontrahierungszwang unterliegen; sie dürfen Konten nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen kündigen und müssen diese nachweisen. Im vorliegenden Fall sei das nicht gelungen, so das Gericht.

Die Entscheidung bedeutet für linke und linksextreme Organisationen einen wichtigen Etappensieg: Ohne funktionierende Konten wären solche Verein kaum in der Lage gewesen, Beiträge einzuziehen, Spenden oder staatliche NGO-Gelder zu empfangen und ihre Aktionen zu finanzieren. Die endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht allerdings noch aus, die Sparkasse will das Verfahren fortführen.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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