Ein bayerisches Gericht hat den AfD-Außenpolitiker Petr Bystron zu 11.250 Euro Strafe verurteilt – wegen eines satirischen Memes über den ukrainischen Ex-Botschafter Andrij Melnyk. Der Vorwurf: „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Ein politisches Urteil, das zeigt, wie weit der deutsche Rechtsstaat bereits ausgehöhlt ist.
Das Meme zeigte mehrere deutsche Spitzenpolitiker, die Melnyk symbolisch „zum Abschied winken“. Eine harmlose politische Satire, die auf die Nähe Berlins zu einem Mann hinwies, der offen den Nazi-Kollaborateur Stepan Bandera verehrte.
Melnyk: Nazi-Verharmlosung ohne Konsequenzen
Bystron veröffentlichte die Grafik am 12. Juli 2022, dem Tag, an dem Melnyk aus Deutschland abberufen wurde. Zuvor hatte Melnyk in einem Interview mit Tilo Jung erklärt, Bandera sei „kein Massenmörder“. Diese Aussage löste internationale Empörung aus – besonders in Polen und Israel.
Trotz dieser Relativierung blieb Melnyk bis zuletzt ein gern gesehener Gast in Politik und Medien. Erst nach massiver Kritik wurde er durch Präsident Selenskyj abgezogen – und wenig später sogar zum stellvertretenden Außenministerbefördert.
Ermittlungen starten im EU-Wahlkampf
Zwei Jahre lang blieb Bystrons Posting unbeachtet. Doch pünktlich zum EU-Wahlkampf 2024 – als Bystron als außenpolitische Stimme der AfD immer präsenter wurde – leitete die Staatsanwaltschaft plötzlich Ermittlungen ein.

Bystron kommentierte das Urteil deutlich:
„Die Justiz darf sich nicht für parteipolitische Spielchen missbrauchen lassen, um die AfD zu diskreditieren.“
Das Verfahren trägt unübersehbar politische Züge. Aus einer satirischen Kritik wurde nachträglich eine Straftat konstruiert.
Zweierlei Maß: Stern bleibt unbehelligt
Während ein AfD-Politiker für eine harmlose Satire verurteilt wird, darf das Magazin Stern ungestraft Donald Trump im Hitlergruß mit der Schlagzeile „Sein Kampf“ zeigen. Kein Staatsanwalt ermittelte, kein Gericht befasste sich damit. Es hieß schlicht: Satire darf das.
Dasselbe Stilmittel wird nun bei einem Oppositionspolitiker kriminalisiert – ein klarer Beleg für die politische Schieflage innerhalb der deutschen Justiz.
Wenn Winken strafbar wird
Bystron ist kein Unbekannter für absurde Vorwürfe. Bereits 2022 wurde ihm nach einer Corona-Demo ein Hitlergruß unterstellt – weil er in die Menge winkte. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem er der Staatsanwaltschaft ein Foto von Angela Merkel beim Winken zeigte.
Die bittere Bilanz:
Wenn Merkel winkt, ist es höflich. Wenn Bystron winkt, ist es strafbar. Und wenn er Merkel beim Winken zeigt – wieder strafbar.
Gleichheitsgrundsatz außer Kraft
Der Fall Bystron ist mehr als ein persönlicher Angriff. Er steht für den Zustand einer Justiz, die politisch selektiv agiert. Der Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – scheint für Oppositionelle nicht mehr zu gelten.
Während linksliberale Medien ungestraft Nazi-Vergleiche bemühen, wird konservative Satire verfolgt. Das Urteil von München ist damit nichts weniger als ein Offenbarungseid für den Rechtsstaat.
Bystron hat Revision eingelegt. Sein Fall wird zeigen, ob in Deutschland noch nach Recht geurteilt wird – oder nur noch nach Gesinnung.
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