Montag, 18. August 2025

OB-Wahl Ludwigshafen: Gericht weist Eilantrag von AfD-Politiker Paul ab

Der Versuch des AfD-Abgeordneten im Landtag von Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, doch noch an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilzunehmen, ist vorerst gescheitert.

Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße lehnte seinen Eilantrag ab und verwies ihn auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren – eine schnelle Klärung vor der Wahl am 21. September wurde damit verhindert.

„Beständigkeit von Wahlen“

Bereits Anfang August hatte der Wahlausschuss Ludwigshafen Paul von der Kandidatur ausgeschlossen – mit dem Hinweis auf angebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue. Für das Gericht wiegt die „Beständigkeit von Wahlen“ offenbar schwerer als das Recht eines Bewerbers, überhaupt auf dem Wahlzettel zu stehen. Paul bleibt nur der Weg der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Fakt ist: In der zweitgrößten Stadt des Landes dürfen die Bürger damit nicht frei über einen Kandidaten entscheiden, dessen Partei zuletzt bei der Bundestagswahl vor Ort stark abgeschnitten hatte. (Quelle)

Schwerer Schaden für die Demokratie

Paul warf den Verantwortlichen gegenüber der „Jungen Freiheit“ vor, „den Wahlprozeß parteipolitisch zu instrumentalisieren. „Dieser Beschluß bedeutet nichts weniger, als daß zukünftig parteipolitisch motivierte Innenminister auf Grundlage fragwürdiger Elaborate eines parteipolitisch motivierten Inlandsgeheimdienstes bei geneigten Mehrheiten in den Wahlausschüssen die Konkurrenz einfach ausschalten können“, sagte der AfD-Politiker. Die politische Auseinandersetzung finde damit nicht mehr im Wahlkampf, sondern in den Gremien selbst statt.

Er sprach von einem schweren Schaden für die Demokratie. Dort agierten seiner Ansicht nach Parteisoldaten taktisch, besonders wenn sie selbst Kandidaten stellten. „Die Demokratie, die insbesondere auf fairen Wahlen und einer echten Auswahl beruht, nimmt so schweren Schaden, weil sie den Bürgern die Hoffnung auf Wandel durch Stimmabgabe raubt“, kritisierte Paul. Deutschland habe damit ein Demokratiedefizit offenbart, das passive Wahlrecht sei nur noch teilweise ein verläßliches Grundrecht.

Ob die Vorwürfe der weisungsgebundenen Verfassungsschutzes letztlich einen Ausschluß rechtfertigen, ließen die Richter offen. Eine abschließende Prüfung sei im Eilverfahren nicht möglich. Paul hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einzulegen. Der JF kündigte er an, weitere juristische Schritte zu prüfen.“ (Quelle)

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PP-Redaktion
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