Die Landesregierung in Rheinland-Pfalz machte ihre Pläne öffentlich, nach denen man AfD-Mitglieder pauschal aus dem Staatsdienst verbannen wollte: eindeutig ein rein politisches Manöver, das an der Verfassung scheiterte.
Wieder ein Einschüchterungsversuch, der durch das Grundgesetz nicht gedeckt ist: Rheinland-Pfalz zieht die politische Diskriminierung von AfD-Mitgliedern im Öffentlichen Dienst zurück.
Auch in der eingeschränkten Version der Demokratie, die von den Altparteien als „UnsereDemokratie“ bezeichnet wird, gilt das Grundgesetz noch.
Nach der massiven Kritik von Staatsrechtlern ist das Berufsverbot für AfD-Mitglieder im Öffentlichen Dienst vom Tisch. Der Vorgang zeigt: In Deutschland werden Rechte der Opposition und von Regierungskritikern immer wieder angegriffen und müssen verteidigt werden.
(Quelle: X)