(David Berger) Friedrich Merz ist nicht nur Katholik. Bei einer CDU-Mitgliederbefragung 2023 haben auch rund 93,5 % den Lebensschutz als wichtig bzw. besonders wichtig in der CDU eingestuft. Mit dem gestrigen Bekenntnis zu Brosius-Gersdorf hat er beides verraten.
Kurz vorab, was Merz vor der Wahl zu seiner katholischen Einstellung wissen ließ:
Verfällt ein Politiker, der die Abtreibung befürwortet, der Tatstrafe der Exkommunikation, d.h. des automatischen Ausschlusses aus der katholischen Kirche?
Ob ein Politiker, der Abtreibung befürwortet, der Tatstrafe der Exkommunikation verfällt, ist eine komplexe Frage und hängt von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der kirchenrechtlichen Auslegung und vom konkreten Handeln der betreffenden Person.
„Wer eine Abtreibung ermöglicht, ist automatisch exkommuniziert“
Antwort erhält man hier durch den Codex des Kanonischen Rechts (CIC) der römisch-katholischen Kirche. Nach dem Kirchenrecht gilt: „Wer eine Abtreibung vornimmt und wer sie ermöglicht, unterliegt der Tatstrafe der Exkommunikation.“ Can. 1398 CIC (1983)
Dabei handelt es sich um eine „latae sententiae“-Strafe, das heißt, die Exkommunikation tritt automatisch ein, wenn die Tat in vollem Bewusstsein und mit voller Zustimmung begangen wird.
Dies gilt auch für Politiker. Die Exkommunikation ist dann direkt möglich, wenn ein Politiker bewusst und ausdrücklich auf die Förderung der Abtreibung als moralisch gutes Mittel abzielt und damit eine formale Mitwirkung vorliegt. Der automatischen Exkommunikation alle Mittäter, „wenn ohne ihr Handeln die Straftat nicht begangen worden wäre“ (can. 1329 § 2), von selbst der gleichen Exkommunikation verfallen auch alle Mittäter, „wenn ohne ihr Handeln die Straftat nicht begangen worden wäre“ (can. 1329 § 2). Dies könnte tatsächlich auf Merz zutreffen.
Kein Kommunionempfang!
Aber: Einige Bischöfe oder Bischofskonferenzen (z. B. in den USA) haben Politiker, die offen für Abtreibungspolitik eintreten, vom Kommunionempfang ausgeschlossen, aber nicht offiziell exkommuniziert. Selbst wenn Merz durch seine gestrige Aussage nicht automatisch der Tatstrafe der Exkommunikation verfallen sein sollte, muss seine Aussage als schwere öffentliche Sünde gelten und zum Ausschluss von den Sakramenten führen, wenn keine Reue und Umkehr erfolgen.
Jetzt sind die deutschen Bischöfe gefragt, hier ein klares Zeichen für die Menschenrechte und für die katholische Lehre – notfalls auch gegen die Union, die schon lange christliche Prinzipien verrät zu setzen. Und langsam zu realisieren, welche der Parteien noch am deutlichsten christliche und naturrechtliche Prinzipien hochhält! Gloria von Thurn und Taxis hat dazu alles Notwendige bereits gesagt:
Gloria von Thurn und Taxis: „Die AfD ist die einzige katholische Partei“