Sonntag, 4. Mai 2025

Unterlassungsklage: AfD mahnt Verfassungsschutz ab

Nach der offensichtlich rechtswidrigen Verkündigung der Hochstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ – offenbar im Alleingang vorgenommen durch eine abgewählte Bundesinnenministerin wenige Stunden vor Ablauf ihrer Amtszeit – hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Freitagnachmittag des 02.05.2025 durch den vom Bundesvorstand der AfD mandatierten Rechtsanwalt unverzüglich eine Abmahnung erhalten.

In dieser Abmahnung wird das BfV aufgefordert, sich bis zum Montag, dem 05.05.2025, 08:00 Uhr, zu verpflichten, es zu unterlassen, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen und/oder einzuordnen und/oder zu beobachten und/oder zu behandeln und/oder zu prüfen und/oder zu führen und/oder dies öffentlich bekanntzumachen und/oder dies durch Dritte geschehen zu lassen.

Sollte von Seiten des Bundesamtes eine solche Erklärung nicht rechtzeitig unterzeichnet vorgelegt werden, wird der Bundesvorstand der Partei eine schon gegen das BfV vorbereitete Klage mit Eilantrag freigeben, welche dann am selben Tag (05.05.2025) beim zuständigen Gericht eingereicht wird, das dann – so die Erwartungshaltung der AfD – im Eilverfahren zu deren Gunsten entscheidet.

In einer der Presseinformation der AfD beigefügten Abmahnung ist ausführlich dargestellt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz keine tatsächlichen Anhaltspunkte benennen kann, die eine angeblich „Gewissheit“ belegen würden, dass „verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen“ den Charakter der Alternative für Deutschland prägen und die Partei „von einer die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnenden Grundtendenz beherrscht“ wird.

Stattdessen gilt, um nur einige Punkte herauszugreifen:

  1. Die AfD vertritt keinen verfassungsfeindlichen Volksbegriff. Sie bekennt sich vielmehr ausdrücklich zum Volksbegriff im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html).
  2. Eine ausländer- oder islamfeindliche Agitation seitens der AfD liegt nicht vor, im Gegenteil: Nicht nur, dass unsere Partei mittlerweile zu einem nicht unwesentlichen Teil durch immer mehr deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund sowohl unterstützt als auch gewählt wird. Darüber hinaus kritisieren die beanstandeten Aussagen von AfD-Mitgliedern in vollkommen zulässiger Weise konkrete gesellschaftliche Phänomene (z.B. irreguläre Migration, Sozialhilfemissbrauch, Gewaltvorfälle u.a.m.) sowie die von vielen Bürgern als unzureichend wahrgenommene politische Reaktion auf diese beunruhigenden Entwicklungen und sind in jeder Hinsicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
  3. Schließlich sind Verbindungen zu anderen Organisationen irrelevant, solange im Einzelfall keine konkret verfassungsfeindlichen Handlungen oder Aussagen belegt werden können.
  4. Außerdem ist erst recht keine „aktiv kämpferische Haltung“ der AfD zu erkennen sowie auch keine „Manifestation“, die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen.

*

Addendum: US-Vizeaußenminister erinnert an die Rolle der USA für das Ende der Nazi-Diktatur

Inzwischen hat sich auch der US-Vizeaußenminister Christopher Landau zum skandalösen Vorgehen des deutschen Verfassungsschutzes geäußert:

„Ich persönlich kann meine Empörung und meinen Unmut kaum in Worte fassen, wenn ich einen offiziellen Bericht der Deutschen Regierung höre, der angeblich dem US-Außenminister die Notwendigkeit der Spionage und Zensur gegen die politische Opposition begründen soll.

Und nein, Deutschland, Du kannst Dich nicht hinter selbstgefälligen Verweisen auf die Lehren aus „Deiner“ Geschichte verstecken. Wie Du Dich vielleicht erinnerst, ist es auch „unsere“ Geschichte, denn wir haben eine ziemlich wichtige Rolle dabei gespielt, dieses Kapitel Deiner Geschichte zu beenden.

Und es ist auch „meine“ Geschichte, denn mein eigener Vater musste nach dem „Anschluss“ aus seiner Heimatstadt Wien fliehen (und wurde amerikanischer Staatsbürger und kämpfte stolz in der US-Armee für die Befreiung Europas).

Er floh nicht, weil es zu viel freie Meinungsäußerung gab; er floh, weil diejenigen das Sagen hatten, die an die Spionage und Zensur politischer Gegner glaubten.

Sie können Ihre eigenen Bürger als „Rechtsextremisten“ brandmarken und sie zum Schweigen bringen oder einsperren, weil sie beispielsweise offene Grenzen ablehnen. Aber ersparen Sie uns bitte die Moralpredigt.“

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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