Mittwoch, 18. Dezember 2024

Thüringer Altparteien-Verfassungsgericht entscheidet gegen AfD

Demokratie in Deutschland ist, wenn eine Schrumpfpartei vom Verfassungsgericht Gefälligkeitsurteile abrufen kann. Wer das kritisch sieht, delegitimiert übrigens den Staat. (Roland Tichy)

(Deutschlandkurier) Im Streit um die Wahl des Thüringer Landtagspräsidenten hat das (noch) von den Altparteien dominierte Landesverfassungsgericht in Weimar, wie kaum anders zu erwarten war, einstimmig gegen die AfD entschieden.

Eine am späten Freitagabend (27. September) auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion ergangene einstweilige Anordnung schränkt das in der Geschäftsordnung des Landesparlamentes klipp und klar geregelte erste Vorschlagsrecht der AfD als stärkste Fraktion stark ein. AfD-Fraktionschef Björn Höcke sprach in einer ersten Reaktion von einer ganz offensichtlich politisch motivierten Entscheidung.

Alterspräsident Jürgen Treutler (73/AfD) ist durch den Weimarer Richterspruch gehalten, das Parlament am heutigen Samstag über eine aktualisierte Tagesordnung abstimmen zu lassen. Der Landtag darf zudem noch vor der Wahl der Landtagsspitze seine Geschäftsordnung ändern. Der Beschluss des Gerichts erging einstimmig. An diesem Samstag (09.30 Uhr) wollte das Parlament in Erfurt seine am Donnerstag nach Tumulten mehrfach unterbrochene und dann abgebrochene konstituierende Sitzung fortsetzen.

So argumentieren die Richter

In ihrem Beschluss gaben die Thüringer Verfassungsrichter dem Alterspräsidenten eine Art Regieanweisung zum Ablauf der heutigen Sitzung auf:

Treutler muss demnach die vorläufigen Schriftführer ernennen, die Beschlussfähigkeit des Landtags feststellen und die von der bisherigen Landtagspräsidentin vorgelegte Tagesordnung von Mitte September zur Abstimmung stellen. Anschließend soll die Sitzung in der Reihenfolge der beschlossenen Tagesordnung fortgesetzt werden. Die AfD und Treutler hatten zuvor eine andere Rechtsauffassung vertreten.

Landtag darf Wahlverfahren ändern

Das Gericht stellte laut Mitteilung klar, dass die Landtagsabgeordneten das Recht hätten, auch in der konstituierenden Sitzung über die Tagesordnung selbst zu bestimmen. „Damit ist auch eine Debatte und Beschlussfassung über eine Änderung der Geschäftsordnung bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten zulässig“, heißt es in der Eilentscheidung aus Weimar.

Die Verfassungsrichter erklärten: „Die beabsichtigte Regelung, die vorsieht, dass sämtliche Fraktionen – und nicht allein die stärkste Fraktion – bereits für den 1. Wahlgang Wahlvorschläge für die Wahl des Landtagspräsidenten unterbreiten dürfen, verletzt Verfassungsrecht nicht.“

Hier weiterlesen: DEUTSCHLANDKURIER.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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