Samstag, 27. April 2024

Ampel und Union wollen AfD auch beim Bundesverfassungsgericht ausgrenzen

Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger

„Ampel und Union wollen Verfassungsgericht vor AfD schützen“. Eine Unionsvertreterin sagte: „Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht.“

Mit dieser parteipolitischen Einflussnahme hat die Union Erfahrung, denn ein reiner ‚Parteipolitiker soll[te] Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden‘ und wurde es mit Stephan Harbarth, der nie ein unabhängiger Richter wurde, sondern Parteipolitiker blieb, der auch mit der Ampel-Regierung kungelt. Nun hat man Sorge, dass sich die AfD ebenso verhalten könnte, wenn sie jemals an die Macht kommt.

Es geht um ein Festschreiben der Altparteienvormacht

Als Gegenmittel wird aber nicht an ein wirklich unabhängiges Gericht gedacht, sondern ein Festschreiben der aktuellen, die etablierten Parteien begünstigenden Regelungen, so dass diese nur noch mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können. Allein die Wahl neuer Richter soll gelockert werden, für die bislang eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, was demnächst eine Beteiligung der AfD erforderlich machen könnte.

Dabei wäre es richtig, eine so große Oppositionspartei nicht überall auszugrenzen, sondern wie die übrigen Parteien einzubinden. Es wäre doch eine echte Verbesserung, wenn gar keine Berufspolitiker mehr zu höchsten Richtern ernannt werden dürften, sondern nur anerkannte Richter von oberen Gerichten und ausgewiesene Juraprofessoren, bei denen ein Vorschlagsrecht selbst der AfD nicht ernsthaft gefährlich wäre.

„Ampel und Union wollen Verfassungsgericht vor AfD schützen“. Eine Unionsvertreterin sagte: „Wir teilen die Sorge der parteipolitischen Einflussnahme auf die Justiz und insbesondere das Bundesverfassungsgericht.“

Problemfall Harbarth

Mit dieser parteipolitischen Einflussnahme hat die Union Erfahrung, denn ein reiner ‚Parteipolitiker soll[te] Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden‘ und wurde es mit Stephan Harbarth, der nie ein unabhängiger Richter wurde, sondern Parteipolitiker blieb, der auch mit der Ampel-Regierung kungelt. Nun hat man Sorge, dass sich die AfD ebenso verhalten könnte, wenn sie jemals an die Macht kommt.

Als Gegenmittel wird aber nicht an ein wirklich unabhängiges Gericht gedacht, sondern ein Festschreiben der aktuellen, die etablierten Parteien begünstigenden Regelungen, so dass diese nur noch mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können. Allein die Wahl neuer Richter soll gelockert werden, für die bislang eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, was demnächst eine Beteiligung der AfD erforderlich machen könnte. Dabei wäre es richtig, eine so große Oppositionspartei nicht überall auszugrenzen, sondern wie die übrigen Parteien einzubinden.

Es wäre doch eine echte Verbesserung, wenn gar keine Berufspolitiker mehr zu höchsten Richtern ernannt werden dürften, sondern nur anerkannte Richter von oberen Gerichten und ausgewiesene Juraprofessoren, bei denen ein Vorschlagsrecht selbst der AfD nicht ernsthaft gefährlich wäre.

Beitrag erscien zuerst bei Alexander Dilger.

***

Als regierungskritischem Portal wird PP die Arbeit derzeit auf besonders hinterhältig-perfidem Wege schwer gemacht. Daher sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen! Auch die finanzielle. Wenn Sie unsere Arbeit gut und wichtig finden, dann können Sie das u.a. hier zeigen:

PAYPAL

… oder auf klassische Weise per Überweisung:

IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Schenkung PP

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

Trending

VERWANDTE ARTIKEL