Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat monatelang gegen einen Beamten ermitteln lassen, obwohl dessen Unschuld feststand. Laut Strafgesetzbuch ist dies eine Straftat. Auch ihre Aussagen im Innenausschuss des Bundestags haben sie nicht entlastet.
Der bekannte Historiker und langjährige Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Hubertus Knabe (Foto © Screenshot YT) hat sie angezeigt. Warum er das getan hat, legt er nun in einem ausführlichen Beitrag überzeugend dar. Wir dokumentieren hier einige Ausschnitte seines Artikels:
Vielleicht ist es eine Berufskrankheit. Aber wenn ein Arbeitgeber im Streit mit seinem Mitarbeiter den Verfassungsschutz um Hilfe bittet, werde ich hellhörig. Seit mehr als 30 Jahren beschäftige ich mich mit der Stasi und ihren Methoden. Ich weiß deshalb sehr genau, wie wichtig es ist, den Bürger vor allumfassender staatlicher Überwachung zu schützen.
Aus diesem Grund habe ich bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erstattet. Noch nie zuvor in meinem Leben habe ich eine Ministerin angezeigt. Manche gratulierten mir anschließend zu meinem „Mut“, obwohl in Deutschland doch alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind. Aber ich gebe zu, dass es einen Unterschied macht, ob man der Polizei einen Kellereinbruch meldet oder der für Bundeskriminalamt und Bundespolizei verantwortlichen Ministerin die Verfolgung Unschuldiger vorwirft. Und genau darum geht es.
Der Fall Arne Schönbohm
Anlass war ein Bericht der „Bild“-Zeitung, die ein internes Papier aus dem Bundesinnenministerium veröffentlicht hatte. Es enthielt Anweisungen des Verwaltungschefs nach einem Gespräch mit Nancy Faeser im März dieses Jahres. Der Abteilungsleiter Z unterrichtete darin seine Untergebenen, dass er die Ministerin über den Abschluss sogenannter Vorermittlungen informiert habe. Dabei ging es um den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm. Der Komiker Jan Böhmermann hatte diesem im Oktober 2022 zu Unrecht nachrichtendienstlicher Kontakte nach Russland vorgeworfen. Zehn Tage später hatte Frau Faeser dem Beamten die weitere Ausübung seines Amtes und jede öffentliche Äußerung zu den Vorwürfen verboten (…)
Ausführlich schildert Knabe dann noch einmal den gesamten Verlauf des Faeser-Skandals (…)
Und damit sind wir wieder beim DDR-Staatssicherheitsdienst
Um dann fortzufahren: Aus gutem Grund haben Minister in Deutschland nicht das Recht, willkürlich Nachforschungen über ihre Mitarbeiter beim Verfassungsschutz anstellen zu lassen. Erlaubt sind diese nur mit einer Rechtsgrundlage – zum Beispiel bei einer Sicherheitsüberprüfung. Auch dabei dürfen jedoch keine nachrichtendienstliche Mittel genutzt werden. Wenn es tatsächlich Anhaltspunkte dafür gegeben hätte, dass Arne Schönbohm mit dem russischen Geheimdienst kooperiert hätte, hätte der Verfassungsschutz den Generalbundesanwalt von sich aus informieren müssen. Frau Faeser war zu einer Abfrage nicht befugt.
(…)
Der letzte Absatz hat es in sich, da es kaum einen Wissenschaftler in Deutschland geben dürfte, der sich so gut mit der Geschichte und den Methoden der Stasi auskennt:
Und damit sind wir wieder beim DDR-Staatssicherheitsdienst. Personenauskünfte waren auch bei der Stasi gang und gäbe. Die Akten im Bundesarchiv sind voll davon. Damit es in Deutschland nicht dazu kommt, dass Minister den Verfassungsschutz für die Austragung persönlicher Fehden missbrauchen, ist es in meinen Augen wichtig, dass die Staatsanwaltschaft sich des Falles Faeser annimmt – unabhängig und möglichst bald.
Hier können Sie den Artikel komplett lesen: HUBERTUS KNABE
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.