Samstag, 27. April 2024

US-Gericht verurteilt den größten Zensurversuch in der Geschichte der Demokratie

Das Urteil „Missouri vs Biden“ ist eine Ode an die Meinungsfreiheit und ein Schlag ins Gesicht des US-Zensurkartells. Vertretern der Biden-Regierung wird der Kontakt zu Social-Media-Plattformen per einstweilige Verfügung untersagt. Beginnt jetzt die Aufarbeitung? Fragt Milosz Matuschek

Kann das wirklich wahr sein, lieber Joe Biden? Sag, dass das nicht wahr ist, Joe. Das fragen sich hoffentlich gerade auch viele Linke.

Es darf nun als amtlich gelten und zwar in deutlichen Worten: Die USA haben während der Corona-Pandemie das größte Zensursystem errichtet, welches je eine westliche „Demokratie“ (falls die Bezeichnung hier noch angebracht ist) errichtet hat. In einer bahnbrechenden Entscheidung entschied ein Gericht in Louisiana, dass es der Regierung nunmehr verboten ist, einfach bei großen Tech-Plattformen die Löschung von bestimmten Inhalten zu verlangen.

Das verbiete die Verfassung der USA und insbesondere der erste Verfassungszusatz (1st Amendment), welcher die Meinungsfreiheit garantiert. Vertretern der Biden-Regierung wird der Kontakt zu Social-Media-Plattformen per einstweilige Verfügung untersagt.

Das Zensur-Regime fällt

Geklagt hatten mehrere Wissenschaftler und auch der Staat Missouri gegen die Biden-Regierung. Die Epidemiologen Jay Bhattacharya (Stanford), Martin Kulldorff (Harvard) und andere verklagten Vertreter der Biden-Regierung sowie anderer offizieller Stellen wegen der Löschung ihrer Inhalte auf Twitter & Co. […]

Wörtlich steht im Urteil:

„Während der COVID-19-Pandemie, einer Zeit, die vielleicht am besten durch weit verbreitete Zweifel und Unsicherheit gekennzeichnet ist, scheint die Regierung der Vereinigten Staaten eine Rolle übernommen zu haben, die einem Orwellschen „Wahrheitsministerium“ ähnelt.“ (S. 154).

Den ganzen Beitrag lesen Sie hier: FREISCHWEBENDE INTELLIGENZ.

Und Deutschland?

Addendum: Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme sind Vergleiche von Urteilen eines US-Gerichts mit deutschen Gesetzen immer schief. Dennoch bleibt die Einsicht, dass das, was da verurteilt und mit dem Orwellschen „Wahrheitsministerium“ verglichen wird, bei uns seit der Verabschiedung des NetzDG von Heiko Maaß, zumal in dessen nun geplanter verschärfter Version durch Buschmann, in unserem Land längst Realität ist.

Ein Unterschied freilich besteht: Wie das in Deutschland Tradition hat, ist dieses extreme Unrecht freilich positivrechtlich bestens abgesichert. Und kein Staatsanwalt käme hier in seinen kühnsten Träumen auf die Idee, hier etwas zu unternehmen. Und auch von den Politikern jeder Couleur hört man verhältnismäßig wenig (David Berger).

Nicht Twitter, sondern antidemokratisches NetzDG ist das Problem

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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