Die Münchner AfD-Stadträte erstatten Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Beleidigung und Verunglimpfung des Angedenkens Verstorbener.
Am 01.07.2023 lud die Landeshauptstadt München alle frisch volljährig gewordenen Münchner zum Feiern ins Neue Rathaus ein („Rathaus-Clubbing 18.jetzt in München“). Neben Tanzgelegenheiten in mehreren Disco- und Partyarealen, hatten die jungen Erwachsenen in der sogenannten „Politik-Lounge“ die Möglichkeit sich über die Jugendverbände von politischen Parteien zu informieren.
Dort hatte unter anderem auch die Grüne Jugend München einen Stand aufgebaut. An selbigen konnten sich die Besucher an einem Dosenwerfen beteiligen. Auf besagten Dosen waren Bilder und Namen aktueller sowie ehemaliger AfD-Politiker angebracht (siehe Anlagen). Hiergegen wurde seitens der Stadträte der Münchner AfD heute Anzeige erstattet. Nach Ansicht der Stadträte sind die Tatbestandsmerkmale für Volksverhetzung (§ 130 StGB), Gewaltdarstellung (§ 131 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Verunglimpfung des Angedenkens Verstorbener (§ 189 StGB) erfüllt.
„Zielübungen auf politische Mitbewerber stellen in Zeiten zunehmender Gewaltdrohungen gegen Politiker jeglicher Couleur einen volksverhetzenden Akt dar“, erklärt Stadtrat Markus Walbrunn und führt weiter aus, „was das Ganze aber besonders widerlich macht, ist, dass sich unter den zum „Abwurf freigegebenen“ auch die mittlerweile an Krebs verstorbene Bundestagsabgeordnete Corinna Miazga befand. Die Grüne Jugend offenbart mit ihrer Aktion nicht nur einen besonderen Grad an Geschmacklosigkeit, sondern auch ihren demokratiefeindlichen Charakter“.
Neben den Anzeigen hat die AfD Gruppe im Münchner Stadtrat auch ein Hausverbot für die Grüne Jugend im Münchner Rathaus beantragt (siehe Anlagen). Bis auf weiteres soll es der Jugendorganisation im Münchner Rathaus untersagt werden, Veranstaltungen und Aktionen durchzuführen oder sich an Veranstaltungen durch Dritte zu beteiligen.
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