(David Berger) Der Querdenker-Aktivist Michael Ballweg muss weiter in Untersuchungshaft in Stammheim einsitzen. Die Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht Stuttgart ist gescheitert. Doch den Richtern schein klar zu sein, dass die ersten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft äußerst dürftig sind.
Zur Verlängerung der Untersuchungshaft wurde ein neuer Haftbefehl erlassen, der nur noch von versuchtem gewerbsmäßigem Betrug, nicht mehr von einem Tatverdacht hinsichtlich eines vollendeten Betruges spricht.
Verdacht wegen Betrugs nicht aufrecht zu erhalten
Alexander Christ, der Anwalt Ballwegs dazu im Epoch-Times-Interview: „Offensichtlich ist den drei Richtern jetzt klar geworden, dass das Untersuchungsergebnis nach wie vor ausgesprochen dürftig ist. Die Richter werten erste Ermittlungsergebnisse ausdrücklich zu seinen Gunsten, damit sei hier ein dringender Tatverdacht wegen vollendeten Betruges, der ja überhaupt erst zu dieser Haft geführt hat, nicht mehr aufrechtzuerhalten, dagegen sei nun nur noch von einem dringenden Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten Betruges auszugehen.
Das ist dennoch komplett absurd aus anwaltlicher Sicht. Für das Verteidigerteam ist völlig klar: Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden – nach wie vor nicht nach diesen ganzen Wochen und Monaten – dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.“
Kein Missbrauch der Schenkungen
Nach Informationen der Befragten, die dem Rechtsanwalt vorliegen, hat die Staatsanwaltschaft über eintausend tendenziös eingeleitete Anfragen an die Schenker gestellt. Von einem Missbrauch der Schenkung habe nach Erkenntnissen Christs niemand gesprochen.
Das gesamte Interview mit dem Anwalt ist bei der Epoch-Times veröffentlicht.
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