Mittwoch, 18. Dezember 2024

Nötigung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Faeser

Für Bundesinnenministerin Faeser (SPD) wird die Luft dünn. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Amt eingeleitet. Die Freie Welt berichtet.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen Bundesinnenministerin Faeser (SPD) ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Amt eingeleitet. Hintergrund sind die mutmaßlich rechtswidrigen Äußerungen Faesers auf ein sich möglicherweise etablierenden Protestgeschehens im kommenden Herbst und Winter. Dieses könnte erfolgen, weil die Berliner (H)Ampelmänner bezüglich der galoppierenden Inflation und den durch die Decke gehenden Energiepreise ihre komplette Unfähigkeit tagtäglich unter Beweis stellen und die Bürger im Land schmählich im Stich lassen.

David Bendels vom „Deutschland-Kurier“ federführend

Eingeleitet wurden die Ermittlungen gegen Faeser unter anderem aufgrund einer Strafanzeige David Bendels, dem Chefredakteur des Deutschland-Kurier, der über den Sachverhalt berichtet.

Bendels begründet seine Strafanzeige mit dem § 240 Strafgesetzbuch (StGB) – Nötigung. In dem Paragraphen heißt es: »Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.«

Die öffentlichen Äußerungen Faesers bezüglich etwaiger stattfindender Proteste im kommendem Herbst und Winter sowie ihre Warnungen sind dazu geeignet, beim Bürger das Gefühl hervorzurufen, dass ihm ein Übel drohe, wenn er sein laut Artikel 8 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiertes Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehme. Weil Faeser diese Äußerungen im Rahmen des ihr übertragenen Amtes als Bundesinnenministerin tätigte, sieht Bendels den Tatbestand der Nötigung im Amt als erfüllt. Bereits der Versuch ist laut StGB strafbar.

„Wutwinter“: Drohwarnungen Faeser

Bendels betonte: »Die Rechtswidrigkeit der zuletzt am vergangenen Wochenende in ‚Welt am Sonntag‘ von der Ministerin bekräftigten Äußerungen ergibt sich aus Artikel 8 des Grundgesetzes (GG). Demnach haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.«

Dieses Grundrecht sei aufgrund der »Drohwarnungen« Faesers in Gefahr. Bürger sollen von der Wahrnehmung eines Verfassungsrechtes abgebracht werden respektive Kundgebungen sollen bereits  im Vorfeld in unterbindender Absicht diskreditiert werden. Die Teilnehmer und die Kundgebungen  gegen Inflation und Energiepreise sollen von Faeser mit angeblichen »Extremisten« und »Demokratiefeinden« in Verbindung gebracht werden. Der nötigende Charakter von Faesers Äußerungen sei dadurch gekennzeichnet, dass Teilnehmern an Protesten »durch die Blume« mit einem empfindlichen Übel wie einer Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden gedroht werde, so Bendels.

Der Beitrag erschien zuerst bei „Freie Welt“.

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