Immer wieder 25.000 Euro Strafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis sollen nach Einführung der Impfpflicht Impfverweigerern drohen. Die linksgrüne Diktatur stellt zunehmend fernöstliche Diktaturen in den Schatten.
Die Impfpflicht-Debatte in Deutschland reißt nicht ab, auch dank der sektenartigen Propaganda-Show von SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Obwohl die allgemeine Impfpflicht noch nicht beschlossen wurde, plant man von Seiten der linken Ampel-Koalition bereits die Sanktionsmechanismen für „Verweigerer“ – und die haben es in sich und stellen so manche Gesetzgebung aus fernöstlichen Diktaturen in den Schatten. Hier ist der Entwurf „druckfrisch“ aus dem Bundestag einsehbar.
Mehrfach 25.000 Euro Strafe oder bis zu 5 Jahre Gefängnis
Unter den Sanktionsmöglichkeiten wird festgehalten, dass man bei einem Vergehen gegen die Verordnung bis zu 25.000 € (!) Strafe zahlen muss und das mehrmals, sofern keine Impfung erfolgt.
Wer die Strafen nicht bezahlen kann oder „bewusst der Impfpflicht zuwiderhandelt“ kann mit bis zu fünf Jahren Haft (!) bestraft werden:
[…] Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine […] vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine […] genannte Krankheit, einen […] genannten Krankheitserreger […] verbreitet.“ […]
Zwangsimpfung soll ermöglicht werden!
Weiters soll auch die künftige Zwangsimpfung „unter hohen Hürden“ ermöglicht werden:
„Wenn die Festsetzung eines Zwangsgeldes nicht zur Vornahme der Handlung durch den Pflichtigen führt, könnte diese nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht grundsätzlich auch durch unmittelbaren Zwang (§ 12 VwVG) vollstreckt werden. Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen. Kann ein Zwangsgeld beim Pflichtigen nicht eingebracht werden, so ist unter weiteren Voraussetzungen auch eine Ersatzzwangshaft möglich (§ 16 VwVG).“
Der Beitrag erschien zuerst bei „Unser Mitteleuropa“.