(David Berger) Das Verwaltungsgericht Köln hat heute Abend eine weitreichende Entscheidung gefällt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gäbe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD, so das Gericht
Die Junge Freiheit dazu: „Die Partei hatte dagegen vergeblich argumentiert, sie propagiere keinen ethnischen Volksbegriff. Auch sei polemische Kritik der AfD an anderen Parteien oder der Bundesregierung keine Kritik am parlamentarischen System.
Dem hielt das Gericht in seiner Urteilsbegründung entgegen, in der Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und dem formal aufgelösten rechten „Flügel“ sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff zentrales Politikziel. Das steht laut Urteil im Gegensatz zum Volksbegriff des Grundgesetzes. Außerdem würden „Umvolkungs“-Vorwürfe erhoben. Zudem befinde sich die AfD in einem Richtungsstreit, in dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten.“
Weidel: Werden uns weiter juristisch zur Wehr setzen
Allerdings verzichtet der Verfassungsschutz auf eine Hochstufung der Partei als „gesichert rechtsextremer Bestrebung“.
AfD-Chef Tino Chrupalla dazu: „Uns hat das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall überrascht. Wir teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht. Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft; immerhin konnten wir uns mit zwei Anträgen durchsetzen.“
Die Fraktionschefin der AfD im Bundestag, Alice Weidel, erklärte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, die AfD werde sich „selbstverständlich weiter juristisch zur Wehr setzen“. Die „Suppe ist wahrlich dünn, die der Verfassungsschutz in Köln aufgetischt hat“, so Weidel gegenüber der JF.
Zurecht fragen sich nun viele, auch nicht AfD-Wähler, ob es es in dem Rest Europas ein demokratisches Land gibt, in dem die Opposition vom Geheimdienst überwacht wird.
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