(David Berger) Das RKI war gestern. Nun regelt Lauterbach alles in Sachen Vermarktung des Impfabos wieder in Alleinregie. Dazu legt er einen ersten Entwurf zur Pandemiebekämpfung vor, der bestimmt, dass ab Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz nur noch nach drei Impfdosen gegeben ist und ein Genesenestatus nur noch mit mindestens einer „Impfdosis“ gilt.
Mitte Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) noch großzügig als Aufgabe zugestanden, die Details zu den anstehenden Coronamaßnahmen selbst zu regeln und dem Volk über seine Internetseite kundzutun. Als eine dieser daraufhin getroffenen Entscheidungen, die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei (faktisch 2) Monate großen Widerspruch in Teilen der Bevölkerung auslöste, schwenkte Lauterbach um und hat diese Aufgaben nun wieder an sein Ministerium bzw. seine Person gebunden.
Dabei sprang ihm – wie erwartet – das Bundesverfassungsgericht zur Hilfe und bestätigte die Rücknahme des Rechts an sein Ministerium als eher verfassungsgemäß denn seine erste diesbezügliche Entscheidung.
Verkürzung des Genesenstatus auf de facto 2 Monate bleibt
Nun hat sich das Lauterbach-Ministerium an die Arbeit gemacht und einen Entwurf erarbeitet, wie wir uns in Zukunft einige Grundrechte zurückerarbeiten bzw. erspritzen können. Die Pharmazeutische Zeitung dazu:
„Darin soll es bald konkret heißen, dass ein Genesenennachweis gültig ist, wenn »die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.« Damit stellt die Verordnung klar, dass ein Genesenennachweis nur insgesamt 62 Tage lang gültig ist. Diese Änderung soll »aus Gründen der Rechtssicherheit« nun wieder im Verordnungstext stehen. Im Verordnungsentwurf wird allerdings nicht zwischen Geimpften und Ungeimpften entschieden. Das RKI hatte vor wenigen Tagen erklärt, dass ein Genesenenzertifikat für bereits Geimpfte derzeit 180 Tage gilt.“
Auch das „Impfabo“ wird nun festgeschrieben: „Zudem müssen drei Einzelimpfungen erfolgt sein, wobei die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein muss. Diese Regelung, dass lediglich drei Impfungen als vollständiger Impfschutz angesehen wird, ist dabei neu. Das PEI hat den vollständigen Impfschutz bislang mit zwei Impfdosen ausgegeben, die dritte Impfdosis galt bislang als Auffrischungsimpfung/Booster.“
Impfen bis zum Umfallen
Besonders kompliziert wird es an dem Punkt, wo es ganz offensichtlich nur noch darum geht, dass Lauterbach die Unmengen an bestellten Impfdosen loswerden möchte:
„Mit zwei Impfungen kann aber laut Verordnungsentwurf auch ein vollständiger Impfschutz existieren, wenn etwa ein positiver Antikörpertest vorliegt, der noch vor der ersten Impfung gemacht wurde. Darüber hinaus gilt als vollständig geimpft, wer nach einer Impfung mit Covid-19 infiziert war und entweder vor der zweiten Impfung oder nach der zweiten Impfdosis ein positives PCR-Testergebnis vorweisen kann. Bis zum 30. September 2022 soll zudem als vollständig geimpft gelten, wer einmal mit Covid-19 infiziert war und danach oder davor lediglich eine Impfdosis erhalten hat.“
Eine Regelung, die aus Sicht der allermeisten Wissenschaftler keinerlei Sinn macht: Die Selbstimmunisierung durch eine durchgemachte und vom Immunsystem erfolgreich bekämpfte Corona-Infektion gilt als der beste Schutz, den man derzeit überhaupt vor der Schnupfen-Epidemie haben kann. Eine mit enormen Nebenwirkungen belastete, dafür aber kaum gegen die Coronainfektion wirksame Impfung daran anzuschließen, bedeutet nichts anderes als ein Streichholz in ein längst loderndes Feuer zu werfen und sich dabei unnötigerweise schwere Verletzungen an der Hand zuzuziehen.
***
Als regierungskritischem Portal wird PP die Arbeit derzeit schwer gemacht. Daher sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen! Auch die finanzielle. Wenn Sie unsere Arbeit gut und wichtig finden, dann können Sie das u.a. hier zeigen:
… oder auf klassische Weise per Überweisung:
IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Schenkung PP