Migranten, die in Deutschland Asyl beantragen, müssen zuvor in dem EU-Land, aus dem sie einreisen, bereits erfasst worden sein. Wie sich nun in erschreckender Weise zeigt, ist das bei jedem zweiten Einwanderer nicht der Fall. Die Realität in einem Deutschland, das sonst jede Flatulenz seiner Einwohner mit einer eigenen App erfassen und kontrollieren will.
Eine Registrierung von Asylsuchenden findet auf den Schleuserrouten quer durch Europa schlichtweg niemals statt. Nur jeder zweite, der schlussendlich in Deutschland aufgegriffene oder „sich registrierende“ Person ist bereits in einem Land an den EU-Außengrenzen oder einem „Durchreise-Staat“ registriert worden. Dies stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nun fest.
53 Prozent nicht registriert
Nach vorliegenden Daten von Jänner bis Anfang Dezember 2021 waren also mehr als die Hälfte der Erstantragsteller (ab 14 Jahren) nicht in Eurodac registriert. Diese EU- Datenbank dient etwa zum internationalen Abgleich von Fingerabdrücken der Asylsuchenden, durch die schlichtweg oftmals gestellte Mehrfachanträge in verschiedenen EU-Ländern verhindert werden sollten.
Nach Angaben des Bamf wurden bei 74.837 Migranten (ab 14 Jahren) jeweils die Fingerabdrücke mittels Eurodac abgeglichen, dabei ergaben sich nur 35.245 Treffer einer bereits erfolgten Registrierung in einem der Durchreise-Länder der EU.
„Dublin-Regel“ der EU wird nicht umgesetzt
Die mit Jänner 2014 in Kraft getretene und 2018 überarbeitete Dublin-Regelung besagt, dass im ersten EU-Land, in dem ein Asylwerber EU-Boden betritt, auch die Zuständigkeit für dessen Asylantrag liegt. Diese offensichtlich nicht funktionierende Regelung wird gerne von Seiten des EU-Parlaments als „Eckpfeiler“ des europäischen Asylsystems bezeichnet. Nun dieser Pfeiler, so hat es den Anschein, ist wohl ebenso morsch wie die darauf basierende Asylpolitik der EU.
Auf Grund der Tatsache, dass Deutschland nicht an einer EU-Außengrenze liegt, wäre daher für jeden Asylsuchenden, der über den Landweg deutschen Boden betritt, zuvor ein anderes EU-Land zuständig. Nun aber stellt sich nach Aussage des Bamf heraus, dass dem keineswegs so ist.
Als Grundlage der EU-Asylpolitik gelten neben dem Dublin-Abkommen die Artikel 79 und 80 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wie folgt:
„Eine vorausschauende und umfassende europäische Einwanderungspolitik, die auf Solidarität beruht, ist eines der Hauptziele der Europäischen Union. Mit der Einwanderungspolitik soll ein ausgewogenes Konzept für den Umgang mit legaler und illegaler Einwanderung festgelegt werden.“
CDU kritisiert nun Dysfunktionalität des Systems
Nunmehr, da in Opposition, fühlt man sich von Seiten der CDU bemüßigt diesen Missstand zu kritisieren, den man noch zu Zeiten von „wir schaffen das“ tunlichst ignoriert hatte.
So meinte etwa Alexander Throm, außenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, „die häufig ausbleibende Registrierung führe die Dysfunktionalität des Dublin-Systems drastisch vor Augen“. „Registrierung und Rücküberstellung von weiterwandernden Asylwerbern seien Grundbedingungen für ein EU-Asylsystem“, so Throm weiter.
Abschließend erklärte er, „dass die Ampel-Koalition mit aller Konsequenz auf die Einhaltung der Eurodac-Verordnung bestehen müsse“. „Durch Umverteilung, andere EU-Staaten trotz Registrierungsmängel, überproportional zu entlasten, wie es der Koalitionsvertrag vorsehe sei da das falsche Signal, so Throm.
Resümierend sei dazu nur zu sagen, sobald nun der Wind aus einer anderen Richtung weht, will man plötzlich erkennen woran es krankt?
Der Beitrag erschien zuerst bei „Unser Mitteleuropa“.
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