Freitag, 13. Dezember 2024

Bundesverfassungsgericht: Im Zweifel gegen die Freiheit

Im Zweifel gegen die Freiheit, das scheint nun der neue Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts zu sein, welches eigentlich die Bürger und ihre Grundrechte gegen einen übergriffigen Staat schützen sollte, statt alles kritiklos abzusegnen von der Regierung, mit der man gerne zu Abend speist und durch die ein aktiver Parteipolitiker als Gerichtspräsident installiert wurde. Ein Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger

Schon bei den Eilanträgen entschied das ‚Bundesverfassungsgericht gegen Bewegungsfreiheit und frische Luft‘. Das hat es in den Hauptverfahren durch den heute veröffentlichten „Beschluss vom 19. November 2021“ bestätigt. Die Bundesregierung darf mit höchstrichterlichem Segen die Grundrechte beliebig einschränken, wenn das ihrer Ansicht nach Gesundheit und Leben schützen könnte. Ein empirischer Nachweis für die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen ist auch nachträglich nicht nötig, mildere Mittel mussten und müssen nicht ernsthaft erwogen werden.

Im Zweifel gegen die Freiheit, das scheint nun der neue Grundsatz des Bundesverfassungsgerichts zu sein, welches eigentlich die Bürger und ihre Grundrechte gegen einen übergriffigen Staat schützen sollte, statt alles kritiklos abzusegnen von der Regierung, mit der man gerne zu Abend speist und durch die ein aktiver Parteipolitiker als Gerichtspräsident installiert wurde.

Vor der Wahl: Scholz gegen Impfpflicht und neuen Lockdown

Auch die „Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage zulässig“, findet das Bundesverfassungsgericht, obwohl die Kinder und Jugendlichen von COVID-19 kaum betroffen sind und Erwachsene nur sehr selten anstecken, sondern im Wesentlichen Opfer sind, sowohl bei den Ansteckungen und auch den unverhältnismäßigen Maßnahmen gegen die jungen Menschen. „Die Ja-Sager aus Karlsruhe winken die strittigen Massnahmen einfach durch“, was ein Freibrief ist für ihre Wiederholung und für noch weitere Grundrechtseingriffe.

So ist es kein Zufall, dass der zukünftige Kanzler Olaf „Scholz für allgemeine Impfpflicht“ ist kurz nach dem Urteil, während er im Wahlkampf das Gegenteil versprochen hatte (siehe z. B. „Scholz schließt neuen Lockdown und Corona-Impfpflicht aus“).

Gestern plauderte auch die Kanzlerin wieder mit den Ministerpräsidenten, und zwar bewusst gleich nach dem Urteil. Konkrete Beschlüsse sind zwar noch nicht gefallen, aber man will den großen Spielraum für weitere Grundrechtseinschränkungen nutzen, vor denen die Bürger niemand mehr schützen will, nicht einmal die FDP und schon gar nicht das Bundesverfassungsgericht.

Dem Bundesverfassungsgericht völlig egal

Dabei fallen die Corona-Inzidenzen schon wieder mit einem R-Wert kleiner eins, ist der Höhepunkt der vierten Welle also (wahrscheinlich) überschritten, so wie im April die jetzt durchgewunkenen Maßnahmen ebenfalls zu spät kamen und die dritte Welle schon vor ihrer Verabschiedung oder gar möglichen Wirkung zurückging.

Das war und ist dem Bundesverfassungsgericht, den aktionistischen Politikern und ihren extra deshalb ausgesuchten Experten jedoch völlig egal.

Der Artikel erschien zuerst auf dem Blog von Alexander Dilger.

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