Donnerstag, 28. März 2024

Corona: Unter welchen Rahmenbedingungen jedem bestmöglich Freiheit und Eigenverantwortung gewährt werden kann

Seit mehr als einem Jahr werden in einem seit 1945 nie dagewesenen Ausmaß unsere Freiheiten und Grundrechte zum angeblichen Infektionsschutz wegen SARS-COVID-19 eingeschränkt. Der neueste Beschluss zum Infektionsschutzgesetz hebelt in unzulässiger Weise die föderale Gewaltenteilung aus. Dieser Gastbeitrag von Daniel Schweizer soll aufzeigen, was wichtig ist, um Freiheit in beide Richtungen zu gewähren: Freiheit, nach eigener Risikoeinschätzung weiterhin in Selbstbestimmung die Nähe zu Menschen zu pflegen und seinen gewohnten Beschäftigungen nachzugehen, aber auch die Freiheit, nach eigener Risikoeinschätzung die Gefahr einer Infektion so gut es geht zu meiden.

Die Corona-Maßnahmen sind mehr durch Aktionismus und überzogene Freiheitseinschränkungen geprägt, anstatt durch Verhältnismäßigkeit und Effizienz. Der seit November 2020 andauernde zweite Lockdown hat schon viele berufliche Existenzen und Arbeitsplätze zerstört, ohne dass die Zwangsschließungen der Geschäfte eine infektionsbekämpfende Wirkung erzielt haben. Zurecht hielten so manche Bestimmungen nicht vor Gerichten stand.

Gesellschaftlich haben die Maßnahmen zu Covid-19 eine Spaltung hervorgerufen, die sogar Freundschaften zwischen Menschen zerstört hat, die zuvor bei politischen Themen am selben Strang gezogen hatten. Je nachdem, ob die Angst vor der Infektion überwiegt oder die Angst vor der verlorenen Freiheit, gehen einem die Maßnahmen nicht weit genug oder entschieden zu weit. Eine freiheitlich-demokratische Grundordnung muss aber vor allem Gestaltungsspielraum dafür geben, dass jeder selbst in Freiheit durch sein eigenes Verhalten auch über sein persönliches Risiko bestimmen kann. Vor diesem Grund ist abzuwägen, warum die allermeisten Regelungen völlig unverhältnismäßig und sogar verfassungswidrig sind, und welche wenigen Regelungen durchaus wichtig sind, um niemanden gegen seinen Willen einem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen.

Unterschiedliche Einschätzung des Risikos

Für uns Laien ist es schwer, welchen Experten wir glauben sollen? Verständlicherweise haben die einen solch große Angst vor dem Virus, dass sie zu angemessener bis übertriebener Vorsicht neigen, während die anderen verständlicherweise schnellstmöglich ihr altes Leben zurück und sich nicht weiter einschränken wollen. Insgesamt zeigen die Fakten deutlich, dass die meisten positiv Getesteten die Infektion überleben. Somit dürfen wir Bürger eine 24-Stunden-Maßregelung durch den Staat auch nicht hinnehmen. Die tödlichen Verläufe und die Long-Covid-Fälle – über Letztere werden uns kaum Zahlen geliefert – sind aber auch für die anderen Teile der Bevölkerung ein berechtigter Grund, sich nicht anstecken zu wollen. Womöglich wird es in wenigen Jahren als erwiesen gelten, dass SARS-COVID-19 tatsächlich nicht gefährlicher ist als die jährlichen Grippewellen.

Aber es fehlt für Vergleiche noch an aussagekräftigen Fakten: Die Zahlen für Covid-19-Fälle sind in den letzten Monaten unter den Bedingungen massiver Kontaktbeschränkungen entstanden. Während der heftigen Grippewelle 2017/18 lief das Leben wie gewohnt weiter. Das macht objektive Vergleichszahlen sehr schwierig. Gegen die Grippe ist zumindest schon seit Jahren die Möglichkeit geboten, durch eine Schutzimpfung die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung oder eines schweren Verlaufs zu mindern. Bei Covid-19 verzögert sich dank Politikversagens noch immer die Chance auf einen wenigstens versuchten freiwilligen Impfschutz. Bei der derzeitigen Lage muss uns zumindest ermöglicht werden, selbst über das persönliche Risiko zu entscheiden.

Vertrauen auf natürliche Immunisierung?

Bei vielen Krankheiten – vor allem saisonalen Infektionen – hat sich beim Menschen das natürliche Immunsystem bewährt. Gleichwohl wären wir mit unserer Lebenserwartung nicht auf dem heutigen Stand, wenn die Fortschritte in der Medizin nicht so mancher Krankheit Herr geworden wären, der das natürliche Immunsystem des Menschen nicht gewachsen ist. Ob es bei Covid-19 am meisten Sinn macht, der natürlichen Immunabwehr zu vertrauen, darüber werden wir erst in wenigen Jahren aussagekräftige wissenschaftliche Ergebnisse haben.

Wer hier auf das eigene Immunsystem vertraut, muss auch in normaler Form weiterhin beliebig viele zwischenmenschliche Kontakte pflegen dürfen mit denjenigen Menschen, die ebenfalls darauf setzen. Genauso wichtig ist aber auch die Rücksicht auf diejenigen Menschen, die vorerst eine Berührung mit dem Virus so gut es geht vermeiden wollen und auf die Fortschritte in der Medizin hoffen. Ein Beispiel für einen bereits eingetroffenen Fortschritt in der Medizin: Während der zweiten Welle war bereits der Kenntnisstand, dass in der ersten Welle manche Todesfälle wahrscheinlich erst durch Schäden aufgrund der Intubation zustande kamen. Es kann also lebensrettend sein, sich erst zu einem späteren Zeitpunkt infiziert zu haben, wenn die Medizin mit ihren Erkenntnissen weiter ist.

Freiheiten im privaten und im öffentlichen Bereich

Um den unterschiedlichen Anliegen gerecht zu werden, ist vor allem zu beachten: In welchen Bereichen hatte lange Zeit vor Corona Freiheit den klaren Vorrang gegenüber Regulierung? Wo ist mehr Regulierung zulässig? Am höchstrangigen zu bewerten sind die auf Handlungsfreiheit beruhenden Grundrechte im privaten Bereich. Anders sieht es aus, wenn wir den Grund und Boden unseres Arbeitgebers oder als Kunden ein Geschäft betreten. Dort ist vordergründig das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Die Grenzen unserer Handlungsfreiheit liegen aber beispielsweise darin, dass wir keinen Anspruch haben, die Räumlichkeiten als Podium für weltanschauliche Bekundungen oder gar Versammlungen zu nutzen. Hier gilt vordergründig das Hausrecht des Eigentümers, Regelungen sind bei Betreten grundsätzlich zu akzeptieren. Eine Zwischenstellung nehmen hier die öffentlichen Plätze auf Straßen oder in Parks ein, die Staatseigentum sind. Um Anarchie zu vermeiden, muss der Gesetzgeber hier zwar Regelungen erlassen – wie z. B. die Straßenverkehrsordnung. Da diese Bereiche aber Gemeinschaftseigentum der Bürger sind, haben wir einen Anspruch auf Verhältnismäßigkeit der dortigen Regelungen.

Große Reihe unzulässiger Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht

Bei dieser Abwägung über den Geltungsbereich unserer Freiheitsrechte – Privatsphäre, Geschäftsbereich, öffentliche Plätze – wird schon deutlich: Die allermeisten Corona-Verordnungen sind ein völlig unzulässiger Eingriff des Staates in unsere Freiheit. Der Staat darf uns überhaupt nicht vorschreiben, mit wie vielen Personen wir uns in unserer Wohnung treffen dürfen. Das wird schon am Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung deutlich. Für das mögliche Infektionsrisiko gilt: Alle Beteiligten dieses Treffens sind freiwillig dieses Risiko eingegangen. Es steht niemandem zu, Menschen dieses EINVERNEHMLICH eingegangenen Risiko zu verbieten. Wegen solcher Treffen Nachbarn anzuschwärzen ist übelste Stasimethode.

Erst recht unverhältnismäßig sind Vorschriften, wie viele Menschen gemeinsam spazieren gehen dürfen. Draußen ist das Infektionsrisiko viel geringer als in geschlossenen Räumen. Von Aerosolforschern wurde erst vor kurzem ein bahnbrechendes Ergebnis präsentiert, nach welchem die Infektionsgefahr im Freien gegen Null geht: https://philosophia-perennis.com/2021/04/12/offener-brief-fuehrender-aerosol-forscher-an-merkel-im-freien-droht-keine-corona-gefahr/ .

Gerade deshalb sind Ausgangssperren überflüssig und somit unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Ebenso illegitim sind auch Maskenpflichten im Freien, wie sie vielerorts in Parks gelten. Gerade weil staatseigene öffentliche Außenräume wie Parks Gemeinschaftseigentum aller Bürger, nicht der politischen Entscheidungsträger sind, müssen über diesen Bereich Bürger umso mehr ihre Rechte behaupten. Wenn wir schon während der Arbeit, beim Einkauf und in ÖPNV zum Maskentragen angehalten werden, steht uns umso mehr in unserer Freizeit das Recht zu, uns maskenfrei bei freiem Atem an der frischen Luft zu bewegen.

Auch Lockdowns mit Zwangsschließungen von Geschäften greifen auf unzulässige Weise in die Berufsfreiheit der Menschen ein, nicht auszudenken der wirtschaftliche Schaden. Unverhältnismäßig sind diese Lockdowns schon deshalb, weil sie zur Eindämmung der Infektion nichts bringen. Sehr aufschlussreich belegte vor kurzem auch Charly Krüger durch den Vergleich der US-Bundesstaaten die Wirkungslosigkeit von Lockdowns.

Ebenfalls sehr gefährlich ist die drohende Impfpflicht durch die Hintertür, die das Impfen gegen Covid-19 wohl bald zum gesellschaftlichen Zwang macht. Über Eingriffe in den eigenen Körper muss aber jeder Menschen nach dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit selbst entscheiden können. Außerdem müssen Impfungen beim Geimpften gerade die Wirkung erzielen, ohne großes Risiko einem möglichen Infektionsträger begegnen zu können. Sonst erfüllen Impfungen ihren Anspruch nicht. Das Argument, eine Impfung sei ein Schutz für den Gegenüber, zieht also nicht.

AHA-L-Regeln mancherorts notwendig

Anders sieht es mit Bereichen wie dem Arbeitsplatz oder beim Einkauf aus, bei denen allein schon durch die jeweilige Hausordnung die persönliche Handlungsfreiheit nicht denselben Stellenwert hat wie in anderen Bereichen. Der täglichen Arbeit als Pflichterfüllung, dem Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs und der Benutzung von ÖPNV – sofern man kein Auto hat – kann sich niemand entziehen. Deshalb sind hier sogar Regelungen wichtig, um möglichst niemanden einem unfreiwilligen Infektionsrisiko auszusetzen. Wie sollen sich sonst diejenigen schützen, die wegen Vorerkrankungen bei einer Berührung mit Covid-19 in ernsthafter Lebensgefahr wären? Deshalb steht hier Rücksicht im Vordergrund. Dabei sollte das L wie Lüften und das A wie Abstand deutlichen Vorrang haben. Denn ohne die Gewährleistung dieser beiden Sicherheitsmaßnahmen nützen Masken nur bedingt. Sie dürfen nur eine Ultima Ratio sein, wenn Abstandhalten und Lüften nicht genügend als Schutzmaßnahme gewährleistet werden können. Von der Einhaltung solcher Regeln etwa beim Einkauf und am Arbeitsplatz hängt eben nicht nur der eigenen Schutz, sondern auch die Möglichkeit z. B. der Arbeitskollegen ab, unter geschützten Bedingungen ihrer Pflicht nachzukommen. Die AHA-L-Regeln in diesen Bereichen sind also in erster Linie aus Rücksicht auf den Gegenüber einzuhalten, auch wenn man für sich selbst ein höheres Risiko eingehen würde.

Bringschuld der Politik: Perspektive auf baldiges Ende aller Einschränkungen

Umso mehr muss uns aber der Staat endlich die Perspektive geben weg von JEGLICHEN Einschränkungen. Unzulässige Eingriffe wie Kontaktbeschränkungen, Zwangsschließungen von Geschäften, Ausgangssperren und Maskenpflichten im Freien müssen sofort, innerhalb der nächsten 24 Stunden aufgehoben werden. Zur Impfpflicht darf es nicht kommen, auch nicht durch die Hintertür. Aber auch aus den anderen Einschränkungen steht uns ein zeitlich überschaubarer Ausweg zu: Frau Merkel, sorgen Sie sofort dafür, dass innerhalb der nächsten zwei Wochen genügend Impfstoff in Deutschland verfügbar ist – so viel, dass JEDER, DER ES MÖCHTE, mit dem Impfstoff seiner Wahl einen etwa neunzigprozentigen Eigenschutz aufbauen kann. Wenn das endlich gewährleistet ist, hat jeder auch endlich die Freiheit, selbst zwischen Vertrauen ins eigenen Immunsystem und Vertrauen in die Errungenschaften der Medizin zu entscheiden. Dann ist auch Covid-19 nicht mehr gefährlicher als die jährliche Grippe. Dann sind keine Regelungen mehr zum Infektionsschutz notwendig, weil dann jeder eigenverantwortlich sein persönliches Risiko abwägen kann und der persönliche Schutz vor Covid-19 nicht mehr vom Verhalten des Gegenübers abhängt. Dann müssen auch alle Regelungen zum Covid-19-Infektionsschutz abgeschafft werden. Gewähren Sie, Frau Merkel, sofort diesen uns zustehenden Ausweg! Treten Sie sofort danach aufgrund Ihres langjährigen politischen Versagens zurück!

PP-Redaktion
PP-Redaktion
Eigentlich ist PP nach wie vor ein Blog. Dennoch hat sich aufgrund der Größe des Blogs inzwischen eine Gruppe an Mitarbeitern rund um den Blogmacher Dr. David Berger gebildet, die man als eine Art Redaktion von PP bezeichnen kann.

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