Samstag, 23. November 2024

Ausgangssperre: Welche Rechte hat die Polizei?

„Ausgangssperre“ heißt die neue Zaubermethode, auf die die Corona-Fanatiker derzeit setzen, um ein weiteres Level im Projekt „Wir zerstören eure Rechte – und ihr lasst es aus Angst zu“ zu erreichen. Doch wie sieht es da rechtlich aus? Was passiert, wenn ich die Regelung etwa in Köln nicht einhalte und die Polizei mich „erwischt“?

Unser Fundstück der Woche kommt von dem Facebookaccount des Kölner Juristen Prof. Ralf Höcker:

„Samstagabend nach 21:00 Uhr in Deutschland. Jurastudent Max Mustermann verlässt seine Wohnung und geht mit einer verschlossenen Tasche durch die Stadt. Darin befinden sich eine Flasche Wodka und ein paar Dosen Energydrinks.

Polizist: „Es herrscht Ausgangssperre. Was machen Sie hier?“
Max: „Mein Name ist Max Mustermann. Hier ist mein Personalausweis.“

Polizist: „Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Sie brauchen einen triftigen Grund, um jetzt auf der Straße zu sein. Welchen Grund haben Sie?“
Max: „Ich habe einen triftigen Grund.“

Polizist: „Und welchen?“
Max: „Sie haben meine Adressdaten. Bitte melden Sie sich schriftlich, wenn Sie weitere Fragen haben. Ich antworte dann schriftlich.“

Polizist: „Was haben Sie denn da in Ihrer Tasche?“
Max: „Nichts Strafbares. Liegen Ihnen andere Anhaltspunkte vor?“

Polizist: „Nein, aber ich würde trotzdem gerne einen Blick hineinwerfen.“
Max: „Aber ich möchte das nicht. Und da auch keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ich etwas Ungesetzliches mit mir führe, dürfen Sie die Tasche auch nicht durchsuchen.“

Polizist: „Das sieht mir aus wie eine Flasche. Ist das Alkohol?“
Max: „Darüber bin ich Ihnen keine Rechenschaft schuldig. Und die Frage kann auch dahinstehen, da es weder verboten ist, Alkohol mit sich zu führen, noch wäre es ein Hinweis darauf, dass ich gerade nicht aus einem triftigen Grund unterwegs bin.“

Polizist: „Sie bewegen sich von Ihrer Meldeadresse fort. Ich glaube, dass Sie auf dem Weg zu einer privaten Party sind. Wohin gehen Sie?“
Max: „Auch diese Frage muss ich Ihnen nicht beantworten.“

Polizist: „Ich kann Sie auch mit auf die Wache nehmen und wir reden da weiter.“
Max: „Das können Sie ohne meine Zustimmung nicht, da Sie keinerlei Anhaltspunkte dafür haben, dass ich etwas Ungesetzliches tue. Ich möchte jetzt weitergehen. Alles weitere machen wir schriftlich. Ich wünsche noch einen schönen Abend!“

Und dann geht der Jurastudent weiter und der Polizist kann nichts dagegen tun. Einige Zeit später kommt ein Anhörungsbogen. Den beantwortet der Student gemeinsam mit seinem Rechtsanwalt und alles wird gut.“

***

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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