(David Berger) Während sich deutsche Bischöfe immer wieder zustimmend zu der möglichen kirchlichen Segnung homosexueller Partnerschaften äußern, hat nun die Vatikanische Glaubenskongregation angemahnt, dass diese weiterhin verboten bleibt.
Dabei gehe es nicht darum, ob das einzelne Kirchenmänner wünschten oder nicht, sondern die Kirche habe schlicht nicht die Vollmacht solche Segnungen einzuführen. Das bindende Schreiben ist von Kardinal Luis Ladaria, sowie dem Sekretär der Glaubenskongregation, Erzbischof Giacomo Morandi, unterzeichnet.
Im Sinne von Papst Franziskus?
Es ist davon auszugehen, dass der Papst zuvor seine Zustimmung zu diesem Schrieben gegeben hat, das praktisch eine Änderung der kirchlichen Lehre bzw. die Einführung einer Art sakramentaler Homoehe für die Zukunft generell ausschließt.
Die Kirche dürfe nur segnen, was darauf hingeordnet sei, „die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind“.
Segnungen für homosexuelle Einzelpersonen weiter möglich
Aus diesem Grund sei es auf keinen Fall und auch in Zukunft nicht erlaubt, Beziehungen oder stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, „die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist“.
Segnungen und der Empfang der Sakramentalien ist freilich homosexuellen Einzelpersonen erlaubt, so das Dokument, sofern sie „den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden“.
Der bekannte Kirchenrechtler und Latinist Gero P. Weishaupt (Aachen) begrüßt die katholische Klarheit des Schreibens: „Von wegen unter Papst Franzikus ändert sich alles. Das muss acht Jahre nach seiner Amtsübernahme sowohl denen links als auch denen rechts deutlich gesagt werden. Ein Papst kann weder die Glaubenslehre (Stichwort: Priestertum der Frau) noch die Sittenlehre (siehe aktuelles Beispiel) ändern. Er steht wie alle unter dem göttlichen Offenbarungsrecht (ius divinum positivum) wie dem Naturrecht (ius divinum naturale).“
Homosexueller Katholik: „Hört auf die kirchliche Homo-Ehe zu fordern, die wir gar nicht wollen!“
Bwereits im Jahr 2019 hatte ich auf PP meine Meinung dazu veröffentlicht: „Im Rahmen des „Synodalen Weges“, mit dem deutsche Berufskatholiken die Kirche modernisieren wollen, wünscht der katholische Jugendverband (BDKJ) auch die Einführung einer Art sakramentalen Homoehe. Eine nicht nur theologisch verfehlte, sondern auch völlig überflüssige, angesichts der Verfolgung Homosexueller in islamischen Ländern komplett anachronistische Forderung.“
Homosexueller Katholik: „Hört auf die kirchliche Homo-Ehe zu fordern, die wir gar nicht wollen!“
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