Mittwoch, 18. Dezember 2024

Richter entscheidet für Menschenwürde und gegen Kontaktverbote

Ein pauschales Kontaktverbot ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Es wurde noch nie vorher erlassen und selbst in Pandemieszenarien mit 7,5 Millionen Toten war es nicht vorgesehen. Es handelt sich um einen Tabubruch, bei dem alle Menschen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl fast alle gesund und gar nicht ansteckend sind. Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Alexander Dilger

Das Amtsgericht Weimar bzw. ein Amtsrichter dort hat einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen eine Corona-Verordnung von Thüringen im April letzten Jahres aufgehoben (siehe z. B. „Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed“, während das Urteil selbst noch nicht frei zugänglich ist). Jemand hatte mit sieben anderen Personen seinen Geburtstag gefeiert, was seinerzeit verboten war (und jetzt auch wieder verboten ist).

Das Bußgeld muss er aber nicht zahlen, weil die Verordnung nach begründeter Ansicht des Richters grundgesetzwidrig war. Weil es nur um eine Verordnung ging, kann der Richter das von sich aus so entscheiden, während er das Verfassungsgericht hätte anrufen müssen, wenn er gegen ein Gesetz entscheidet, welches er für verfassungswidrig hält.

Schwerwiegende Grundrechtseingriffe

Dabei ist ein Grund für die Nichtigkeit der Verordnung, dass sie kein Gesetz ist und damit für so schwerwiegende Grundrechtseingriffe nicht ausreicht. Aber das ist nicht der einzige Grund. So enthielt die gesetzliche Grundlage für die Verordnung keine Eingrenzung der zulässigen Maßnamen und wurden die Ziele nicht konkret benannt, für die die Grundrechte so stark eingeschränkt werden sollen.

Es lag aber auch gar keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ vor, die laut Infektionsschutzgesetz die Voraussetzung für entsprechende Maßnahmen und Verordnungen ist, da die Infektionen bereits zurückgingen und die Krankenhäuser fern von jeder Überlastung waren.

Verletzung der Menschenwürde

Vor allem ist ein pauschales Kontaktverbot gar nicht mit der Menschenwürde vereinbar. Es wurde noch nie vorher erlassen und selbst in Pandemieszenarien mit 7,5 Millionen Toten war es nicht vorgesehen. Es handelt sich um einen Tabubruch, bei dem alle Menschen unter Generalverdacht gestellt werden, obwohl fast alle gesund und gar nicht ansteckend sind.

Schließlich nimmt der Richter sogar die enormen Kollateralschäden in den Blick. So kosten die Corona-Maßnahmen mehr als der normale Bundeshaushalt und bringen noch ein Vielfaches an Risiken mit sich. Hinzu kommen die Schäden für die Wirtschaft und Gesellschaft. Die Kinder werden durch die Schulschließungen für ihr ganzes Leben Nachteile erleiden.

Deshalb sollte das Urteil Schule machen und die Judikative stärker das Grundgesetz, die Freiheit und Menschenwürde verteidigen.

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Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von ALEXANDER DILGER

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