Die Landesregierung hat nicht ausgeschlossen, daß als Corona-Maßnahme in Mecklenburg-Vorpommern Kinder von ihren Eltern getrennt werden. Die organisatorischen Maßnahmen dazu laufen jedenfalls derzeit, und es wird ein Merkblatt für die Kriterien einer Entnahme der Kinder aus ihren Familien erarbeitet. Damit würde die Landesregierung eine rote Linie überschreiten. Das würden sich die Bürgen niemals gefallen lassen. Ein Gastbeitrag von Peter Helmes
Wenn Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen werden, kann das die letzte Rettung für sie sein, und es mag im Einzelfall gute Gründe dafür geben. Ein massiver Eingriff in ihr Leben und eine Gratwanderung für alle Beteiligten bleibt es dennoch. Wenn ein Kind vom Jugendamt aus seiner Familie genommen wird – die „Inobhutnahme“ –, hat das schwerwiegende Konsequenzen für alle Beteiligten. Oft werden die Kinder durch die Trennung von der Familie traumatisiert. (Von rechtlicher Seite sichert der Paragraph 42 des Sozialgesetzbuches die Inobhutnahme.)
Die sogenannte Inobhutnahme gilt als das schärfste Mittel, das Behörden haben, wenn Kinder gefährdet sind. Ein Kind oder Jugendlicher kann zeitweise oder in schweren Fällen auch dauerhaft aus der Familie genommen werden. Dafür muß es aber konkrete Hinweise auf eine Gefährdung geben. Grund für eine Inobhutnahme sind oft akute Notlagen, zum Beispiel wenn Kinder nicht richtig versorgt werden, weil die Eltern drogen- oder alkoholkrank sind.
Und damit sind wir beim eigentlichen Thema dieses Artikel. Es geht nämlich nicht um wie auch immer „gefährdete“ Kinder in „schwierigen Familienverhältnissen“, sondern um eine Erkrankung im Familienkreis. Seit Jahrtausenden kümmert sich in (intakten) Familien jeder um jeden. Das ist das gemeinsame Band einer Familie.
Wegen Corona Kinder von ihren Eltern getrennt
Unter diesen Gesichtspunkten erscheint die neueste Absicht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in einem grellen Licht. Dort will man nicht etwa die Familienbande stärken, sondern auseinanderreißen. Dankenswerterweise hat sich der sozialpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Thomas de Jesus Fernandes, unmißverständlich dazu geäußert:
„Die Landesregierung hat nicht ausgeschlossen, daß als Corona-Maßnahme in Mecklenburg-Vorpommern Kinder von ihren Eltern getrennt werden. Die organisatorischen Maßnahmen dazu laufen jedenfalls derzeit, und es wird ein Merkblatt für die Kriterien einer Entnahme der Kinder aus ihren Familien erarbeitet. Damit würde die Landesregierung eine rote Linie überschreiten. Das würden sich die Bürgen niemals gefallen lassen.
Das Grundgesetz schützt das Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. Es ist ein absolutes Unding, wenn die Landesregierung plant, Eltern ihre Kinder zu nehmen, nur weil sie diese nicht innerhalb der Familie sozial isolieren wollen.“
Dazu ergänzt der Parlamentarische Geschäftsführer, Prof. Dr. Ralph Weber:
„Ein solches Vorgehen verletzt den Vorrang der Eltern in Fragen der Kindererziehung. Kinder aus ihrer Familie zu entfernen, ist sicher kein geeigneter Weg zur Durchsetzung von fragwürdigen Corona-Schutzmaßnahmen. Sollte es gar nicht anders gehen, müsste sich in solchen Fällen eben die ganze Familie an die häuslichen Quarantänemaßnahmen halten. Kinder den Eltern wegzunehmen und ggf. gegen den Willen der betroffenen Eltern und Geschwister zu isolieren sind Willkürmaßnahmen, die allenfalls in Diktaturen erwogen werfen. Hier bei uns sind sie undiskutabel ausgeschlossen.“
In NRW „kein Kindesentzug“
Daß es auch anders gehen kann, bestätigt nach Angaben der dpa das Gesundheitsministerium in NRW, das besorgte Eltern beruhigt:
Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hat auf die Nachricht reagiert und Eltern beruhigt, daß im Falle von Corona-Verdachtsfällen ihrer Kinder kein Kindesentzug drohe.
„In NRW drohen Gesundheitsämter nicht mit der Inobhutnahme von Kindern und ordnen auch nicht die Isolation von Kindern getrennt von der Familie in häuslicher Quarantäne an“, sagte ein Ministeriumssprecher der „Neuen Westfälischen“. „Mir ist kein Fall bekannt.“
Er ergänzte: „Wenn in NRW aufgrund eines Corona-Verdachtsfalls ein Kind in Quarantäne muß, suchen die Gesundheitsämter immer nach lebensnahen Lösungen, die den Gesundheitsschutz gewährleisten. Wie zum Beispiel, daß ein Elternteil ebenfalls mit in Quarantäne geht.“ (dpa/jb 7.8.20)
Und was mist mit Schwesigs eigenem Kind?
Was sagt eigentlich die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern und „stolze Mutter“ Manuela Schwesig zum Vorhaben ihrer Regierung, und wie würde sie selbst reagieren, wenn ihr eigenes Kind betroffen wäre?
Aber vielleicht gibt´s dazu ja auch „Privatlösungen“, die sich der gemeine Bürger nicht leisten kann – wie z. B. bei der Schulpflicht die Kinder auf Privatschulen zu schicken… Gell, Frau Schwesig!
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Der Beitrag erschien zuerst bei CONSERVO
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