Das ‚Bundesverfassungsgericht urteilt[e] gegen Willkür von EuGH und EZB‘ vor genau drei Monaten. Dabei entschied es u. a.:
„Der Bundesbank ist es daher untersagt, nach einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse mitzuwirken, wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Unter derselben Voraussetzung ist die Bundesbank verpflichtet, für eine im Rahmen des Eurosystems abgestimmte – auch langfristig angelegte – Rückführung der Bestände an Staatsanleihen Sorge zu tragen.“
Heute ist dieses „Ultimatum abgelaufen – die EZB scheint aus dem Schneider“, obwohl es einen solchen Beschluss mit nachvollziehbarer Darlegung nicht gegeben hat.
Dafür gab es einen ‚Freibrief für die EZB von Bundesregierung und Bundestag‘ sowie schließlich auch von der Bundesbank, die deshalb weiter Anleihen im Rahmen des PSPP (Public Sector Purchase Programme) und zahlreicher weiterer Programme kaufen und halten wird.
„Die Kläger legen nach“, wobei sie erst einmal Einsicht in die geheimgehaltenen Unterlagen verlangen, die von Bundesregierung und Bundestag vor ihrer Entscheidung angeblich genutzt wurden (neben öffentlichen einsehbaren Unterlagen, die dafür nicht hinreichend sind). Dabei hat die EZB die Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen eben nicht nachvollziehbar dargelegt, wenn dies nur geheim geschah (für meine eigene offene Prüfung siehe ‚Verhältnismäßigkeit des Staatsanleihenkaufprogramms der EZB‘).
Was daran bedarf überhaupt der Geheimhaltung, wenn es nicht das Fehlen einer nachvollziehbaren Begründung ist? Tatsächlich handelt es sich um eine rein politische Entscheidung, die deshalb aber auch politisch bekämpft werden muss, am nachhaltigsten durch einen ‚Dexit.
Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von ALEXANDER DILGER
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