Samstag, 27. April 2024

„Hygienediktatur“: Testpflicht bei Einreise aus angeblichen Risikogebieten

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigt eine Testpflicht bei Einreise aus angeblichen Risikogebieten an. Und begeht damit erneut einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der nicht mehr verhältnismäßig erscheint, wenn es keine konkreten Hinweise auf eine Erkrankung gibt. Ein Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger.

Bundesgesundheitsminister „Spahn kündigt Testpflicht bei Einreise an“. Er will diese weitere Grundrechtsbeschränkung auf dem Verordnungswege einführen, und zwar wenn jemand aus einem angeblichen Risikogebiet kommt.

Dazu wurden fast alle Länder außerhalb der EU aus politischen Gründen erklärt, während die meisten positiv Getesteten gar nicht aus diesen Gebieten, sondern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kommen.

Wo viel getestet wird, entstehen Risikogebiete

Auch diese können zu Risikogebieten erklärt werden, insbesondere wenn dort viel getestet wird wie in Luxemburg, was zu entsprechend mehr positiven Testergebnissen führt (einschließlich positiven Fehlern, die es durchaus gibt, siehe z. B. „Sars-CoV-2: Testen, testen, testen – eine Strategie mit Tücken“ und „Corona-Tests: Schon wieder falsche Ergebnisse im Vogelsberg“).

Immerhin soll der Test vom Bundesgesundheitsminister angekündigte Test kostenlos sein bzw. vom dazu zwingenden Staat bezahlt werden, wogegen sich ausgerechnet Christian Lindner als Vorsitzender einer vormals liberalen Partei wendet. Seiner Ansicht nach sollen die Menschen nicht nur zum Testen gezwungen, sondern dafür auch noch zur Kasse gebeten werden.

Schwerwiegender Grundrechtseingriff

Genau das Gegenteil wäre richtig, nämlich freiwillige und kostenlose Tests. Schon jetzt besteht ein starker Testanreiz, nämlich das Vermeiden von zweiwöchiger Quarantäne nach der Einreise aus einem dazu erklärten Risikogebiet.

Die Einhaltung dieser Quarantänepflicht wird allerdings nicht hinreichend überwacht, weil sie zu pauschal und damit massenhaft angeordnet wird. Außerdem ist sie natürlich ebenfalls ein schwerwiegender Grundrechtseingriff, der nicht mehr verhältnismäßig erscheint, wenn es keine konkreten Hinweise auf eine Erkrankung gibt.

Denn diese Pandemie ist jetzt in der Welt und auch in Deutschland. Unsere Politiker müssen lernen, damit vernünftig umzugehen wie mit anderen gefährlichen und tödlichen Krankheiten auch.

Der Beitrag erschien zuerst bei ALEXANDER DILGER

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