Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte weist angesichts der Berichterstattung über den Strafprozess vor dem Amtsgericht Tiergarten (Beleidigung zum Nachteil der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli) in der gestrigen Ausgabe von BILD und B.Z. auf Folgendes hin:
Das dem zuständigen Richter in den Mund gelegte Zitat „Meinungsäußerungen dürfen scharf und pointiert sein. Zunehmende Hasskriminalität im Internet kann Taten wie in Hanau begünstigen – aber das müssen wir aushalten“ ist falsch.
Grenze zur Strafbarkeit noch nicht überschritten
Der Vorsitzende hat vielmehr zum Abschluss seiner Begründung, warum seiner Auffassung nach der Tatbestand der Beleidigung in diesem konkreten Fall eben nicht vorliegt, Bezug nehmend auf die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gesagt, dass generell Hasskriminalität Taten wie in Hanau begünstigen könne. Aber das müsse man hier „RAUShalten“ – eben weil im konkreten Fall die Grenze zur Strafbarkeit noch nicht überschritten sei.