Mittwoch, 24. April 2024

Sawsan Chebli und „die Staatsanwalt“

(David Berger) Kurz nach dem Freispruch Tim Kellners am gestrigen Nachmittag kündigte die im Prozess unterlegene Staatssekretärin Sawsan Chebli öffentlich an, dass sie „und die (!) Staatsanwalt weitere Rechtsmittel einlegen werden“. Der Satz schockiert nicht so sehr wegen der mangelnden Deutschkenntnisse der Staatssekretärin, sondern weil er die Rolle, die die Staatsanwaltschaften in Deutschland zunehmend spielen, in ein krasses ungeschöntes Licht rückt.

Wie gestern breit berichtet, wurde der bekannte Youtuber Tim Kellner im Prozess wegen angeblicher Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) freigesprochen. Er konnte dabei vor Gericht sein Recht der freien Meinungsäußerung geltend machen.

Der „Tagesspiegel“ dazu: „Der 46-Jährige soll die Politikerin in einem Video als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ bezeichnet haben. Quotenmigrantin sei eine sachliche Feststellung, es sei seine Meinung, so der Angeklagte. Zudem betrachte er „islamische Sprechpuppe“ nicht als Beleidigung.“

Bezeichnend ist nun die Reaktion von Sawsan Chebli auf das Urteil der Berliner Justiz. Auf Twitter ließ sie erbost wissen:

„Die (!) Staatsanwalt und ich“

„Das Urteil ist bitter für mich und alle, die sich für unsere Demokratie stark machen. Lasst Euch nicht einschüchtern, zeigt Rassisten bitte weiter an. Lasst uns nicht in Ohnmacht verfallen, sondern dafür kämpfen, dass Deutschland ein freies, offenes und vielfältiges Land bleibt.“ Und weiter: „Die Staatsanwalt und ich werden weitere Rechtsmittel einlegen. So leicht kriegen Rassisten mich nicht klein.“

Besonders der letzte Satz wirft ein krasses Licht auf das Verständnis, das nicht wenige Politiker vom Schlage Cheblis von der Rolle der Staatsanwaltschaft haben, die sie offensichtlich nur als ihren verlängerten Arm verstehen. Der bekannte Blogger Don Alphonso hat dazu an Frau Chebli gewtittert:

„Dass einmal eine Staatssekretärin öffentlich verkündet, was ein Staatsanwalt in ihrer Sache tun wird, hätte ich mir noch nicht einmal im Bayern der finstersten CSU-Zeiten vorstellen können“

Dass einmal eine Staatssekretärin öffentlich verkündet, was ein Staatsanwalt in ihrer Sache tun wird, hätte ich mir noch nicht einmal im Bayern der finstersten CSU-Zeiten vorstellen können. https://t.co/xSuuO921IG

— Don Alphonso (@_donalphonso) February 27, 2020

Staatsanwaltschaften in Deutschland politisch nicht unabhängig

Allerdings muss man sagen, dass das Verständnis, das Chebli und die Ihren von der Staatsanwaltschaft haben, nicht von Ungefähr kommt. Ist doch die Institution der Staatsanwaltschaft, wie wir sie in Deutschland haben, ein im Hinblick auf die Gewaltenteilung höchst problematisches Konstrukt. Immer wieder wird zurecht vorgebracht, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland weisungsgebunden und somit nicht unabhängig sind. Diese Einschätzung wurde vor Kurzem hochoffiziell durch den „Europäischen Gerichtshof“ bestätigt:

Zu den Staatsanwaltschaften in Deutschland stellt der Gerichtshof fest, dass nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, dass ihre Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, im Einzelfall einer Weisung des Justizministers des betreffenden Bundeslands unterworfen werden könnte. Daher erfüllen sie eines der Erfordernisse für ihre Einstufung als „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses offenbar nicht, und zwar das Erfordernis, der einen solchen Haftbefehl vollstreckenden Justizbehörde die Gewähr für unabhängiges Handeln im Rahmen seiner Ausstellung zu bieten.

Wie sehr sich diese Misskonstruktion im gemerkelten, weit nach linksgrün abgerutschten Rechtsstaat auswirkt, hat PP mehrfach dokumentiert. Wenig erstaunlich dabei, dass Teile der RRG-Berliner Staatsanwaltschaft in diesem Problemfeld ganz vorne mitspielen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft und die Diskriminierung von „almans“

So machte die u.a. für Hassdelikte gegen Trans- und Homosexuelle zuständige Berliner Staatsanwaltschaft gegenüber der „Welt“ vor nicht allzu langer Zeit deutlich, dass „LGBT-Almans“ nicht die gleichen Schutzrechte vor Diskriminierung besitzen, wie der Rest der Menschheit. Und auf Nachfrage, wer ein solcher homosexueller Alman sei, der keinen Schutz vor Diskriminierung erwarten dürfe, antwortete man dort der „Welt“ mit der Nennung meines Namens. Kurz zuvor hatte dieselbe Staatsanwaltschaft sehr schnell ein Verfahren wegen Morddrohungen gegen meine Person und eine Mitarbeiterin von PP eingestellt.

Ich weiß also durchaus, wovon ich spreche, wenn ich sage, dass ich über diese Aussage Cheblis bei weitem nicht so erschrocken war wie mein Kollege Don Alphonso. Umso mehr sind freilich die Richter gefragt, hier Rückgrat zu zeigen. Im Chebli-Kellner-Prozess hat das das Gericht gewagt. Und für diesen Weg, der eigentlich selbstverständlich ist, großen Applaus bekommen. Weiter so!

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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