Wie die Bundesanwaltschaft mitteilt, soll es heute zu einer Festnahme mutmaßlicher Mitglieder sowie Unterstützer einer rechts-terroristischen Vereinigung gekommen sein. Dabei kam es zu acht vorläufigen und vier Festnahmen ausschließlich deutscher Staatsbürger.
Auf Grundlage der aktuellen Ermittlungsergebnisse hätten sich die Verdachtsmomente gegen die Beschuldigten erhärtet, so die Bundestaatsanwaltschaft. Vor diesem Hintergrund sei beabsichtigt, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen die vorgenannten Beschuldigten zu stellen.
Es sollten bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden
Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten nach wie vor im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
„Werner S., Michael B., Thomas N., Tony E. und ein weiterer Beschuldigter sollen sich im September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden.
Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Um ihr Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, trafen sich die Beschuldigten in unterschiedlichen Besetzungen mehrfach persönlich.
Koordination in Chatgruppen und per Telefon
Anberaumt und koordiniert wurden die Treffen durch den Beschuldigten Werner S., der in einigen Fällen durch den Beschuldigten Tony E. unterstützt worden ist. Zudem standen die Beschuldigten untereinander über Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste sowie telefonisch in Kontakt.“
Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken.
Die zwölf Festgenommenen werden im Laufe des heutigen oder morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
https://youtu.be/Up0d__T30rk