Der Bundestag hat sich am heutigen Donnerstag, 12. Dezember 2019, in erster Lesung mit einem Entwurf eines Gesetzes zur „Sicherstellung publizistischer Vielfalt“ und zur „Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen“ (19/15265), den die AfD-Fraktion eingebracht hat, befasst. Dabei wies die AfD auf die enorme Medienmacht der SPD hin.
Im Anschluss daran wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den „Ausschuss für Inneres und Heimat“ – gegen die Stimmen der AfD – überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf der AfD zur „Sicherstellung von publizistischer Vielfalt“ und „Herstellung von Transparenz bei Beteiligungen politischer Parteien an Medienunternehmen“ sollte dem Entwurf zufolge das Parteiengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert werden.
Aus Sicht der AfD wirft die Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen grundsätzliche Probleme auf, wenn aufgrund der Beteiligungshöhe von der Möglichkeit zur Einflussnahme auf die angebotenen Inhalte auszugehen ist. Zudem müssten Medienkonsumenten darüber in Kenntnis gesetzt werden, wenn Medieninhalte von Unternehmen stammen, an denen unmittelbar oder mittelbar politische Parteien beteiligt sind, so die Forderung unserer Fraktion.
Der Vortrag des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner dazu:
Die SPD wies erwartungsgemäß die Vorwürfe zurück. Und eine grüne Abgeordnete wetterte auch noch gegen die „freien Medien“: