Donnerstag, 21. November 2024

Nein, wir Europäer sind den vielen Migranten die Aufnahme nicht schuldig!

Seit langem liegen zahlreiche Fakten, Experteneinschätzungen und rechtliche Grundlagen vor, die eine 180-Grad-Wende in der Asylpolitik legitimieren würden. Dennoch wird uns weiterhin vor allem von Merkels Gefolgschaft, von vielen Vertretern aus Medien, Kirchen und Prominenz eingeredet, der Einlass der vielen Migranten sei unsere Schuldigkeit. Schluss damit, uns mit dieser Hypermoral ins Gewissen reden zu lassen. Denn die Flüchtlingspolitik ist weder unsere Schuldigkeit noch humanitär. Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer.

Mit dieser Hypermoral soll uns Skeptikern laufend ein Schuldgefühl vermittelt werden. Wer sich aber aufmerksam mit der Rechtslage und mit Fakten, ebenso wie mit fundierten Experteneinschätzungen beschäftigt hat, sollte wissen:

Nein, diese Behauptung von Schuld ist Unfug. Und so humanitär ist die Flüchtlingspolitik überhaupt nicht. Die folgenden Begründungen und Argumente dürften der Stammleserschaft von Philosophia Perennis hinlänglich bekannt sein. Doch deren Wiederaufgreifen ist offenkundig notwendig, solange uns Politik und Medien weiter ein schlechtes Gewissen einreden wollen.

Hilfsbereitschaft und Menschenrechte als hohes Gut

Ja, auch mir fiel es anfangs ein kritischer Standpunkt zur Flüchtlingspolitik schwer. Als Christ schätze ich Hilfsbereitschaft als hohes Gut. Ebenso bedauere ich als freiheitlich, demokratisch und menschenfreundlich Denkender die Menschenrechtsverletzungen in vielen Ländern. Insofern hat es auch für mich einen Stellenwert, schutzbedürftigen Menschen aus solchen Ländern bei uns Asyl zu gewähren.

Mit der großen Flüchtlingswelle 2015 holte uns jedoch in ungeheurem Ausmaß die Realität ein. Zu dieser Realität gehört eben, dass wir durch unkontrollierte Zuwanderung nur noch schwer unterscheiden können, mit welchem Neuankömmling wir einen anständigen Menschen und mit welchem einen Kriminellen ins Land lassen. Dies und andere Probleme veranlassten dringlichst abzuwägen, wem wir wirklich die Aufnahme schuldig sind.

Erst recht nach vier Jahren, in denen der unkontrollierte Einlass zahlreichen Menschen hier in Deutschland das Leben gekostet hat und viele Frauen als Vergewaltigungsopfer ihr Leben lang traumatisiert sind. Diesen Opfern sind wir es schuldig, ernsthaft die Flüchtlingspolitik zu überdenken – und zwar schleunigst!

Migration ist kein Menschenrecht

Gerade von vielen linken Akteuren wird gerne das „globale Recht“ auf Migration“ propagiert. Aber die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nahm dies nach kontroverser Abwägung aus guten Gründen nicht auf. Artikel 13 der AEMR verbrieft ausdrücklich das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des eigenen Staates, das Recht auf Ausreise auch aus dem eigenen Staat und wiederum die Einreise in den eigenen Staat.

Die Einreisemöglichkeit in einen anderen Staat steht jedoch unter dem Vorbehalt der dortigen Gesetze. Schon gemessen am Eigentumsrecht ist dies für jeden gesunden Menschenverstand nachvollziehbar. Ein staatliches Hoheitsgebiet ist das Gemeinschaftseigentum seiner Staatsbürger. Und wenn Herr Orban sein Staatsgebiet gegen illegale Einwanderung abschirmt, so schützt er das Eigentumsrecht des ungarischen Volkes. Dagegen gibt Merkelin sträflich das Eigentumsrecht des deutschen Volkes preis.

Es ist eine legitime Verteidigung von Eigentumsrecht, wenn ein Staat durch seine Gesetzgebung bestimmt, welche fremden Staatsbürger sein Hoheitsgebiet betreten dürfen und welche nicht.

Jürgen Fritz zeigte mit fundierten Argumenten von Hans Werner Sinn auf, dass nur die Verteidigung von Eigentumsrecht letztendlich eine liberale Rechtsordnung schützen kann, wozu auch der Schutz der Schwächeren gehört. Andernfalls herrsche Anarchie und das Recht des Stärkeren. Es ist also eine legitime Verteidigung von Eigentumsrecht, wenn ein Staat durch seine Gesetzgebung bestimmt, welche fremden Staatsbürger sein Hoheitsgebiet betreten dürfen und welche nicht.

Asylrecht als Alleinstellungsmerkmal

Lediglich das Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung oder Krieg konnte sich im internationalen Recht und im Recht der Nationalstaaten durchsetzen. Das Asylrecht im Grundgesetz nach Artikel 16a sieht ausdrücklich nur politische Verfolgung als Asylgrund vor. Durch die Anerkennung der AEMR und der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichten sich die meisten Staaten letztendlich auch zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Für Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen ist das Asylrecht aber nicht gemacht.

Man mag argumentieren, dass auch Migranten ohne Asylgrund aus unmenschlichen Situationen fliehen. Aber bei staatlichen Sozialleistungen muss nach Schwere der Hilfsbedürftigkeit abgewogen werden. Auch mancher Deutsche fällt trotz geringem Einkommen durch das Raster des Sozialstaates.

Es wäre für die hoch entwickelten Staaten Europas und Nordamerikas sowie für Australien und Neuseeland ein Ding der Unmöglichkeit, alle Menschen aufzunehmen, denen es schlechter geht als dem Durchschnitt der eigenen Bevölkerung. Denn das beträfe die Mehrheit der Weltbevölkerung. Es war deshalb eine zutiefst menschenwürdige Entscheidung, speziell für Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte das Asylrecht zu verbriefen. Denn hier geht es um Menschen, deren Leben unmittelbar bedroht ist. Das gilt zwar auch für vom Hunger bedrohte Menschen. Diese wären aber körperlich zu schwach, um sie über das Asylrecht retten zu können. Gegen Hungersnöte kann man nur vor Ort helfen, nicht durch Asyl.

Wer keinen Asylgrund hat, dem sind wir letztendlich keine Aufnahme schuldig. Somit ist es völlig legitim, wenn Staaten wirtschaftsbedingte Migration ausschließlich im Einklang mit ihren wirtschaftlichen Interessen zulassen.

Asylrecht kein Recht auf Reise ins Land seiner Wahl

Nach Grundgesetz Artikel 16a Absatz 2 hat niemand ein verbrieftes Asylrecht in Deutschland, der über sichere Drittstaaten einreist

Aber auch politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge haben keinen Anspruch auf das Aufnahmeland ihrer Wahl. Dass in den letzten Jahren zahlreiche Migranten von einem Land ins nächste reisen, um letztendlich in Wunschländern wie Deutschland oder Schweden Asyl zu bekommen, hat mit geltendem Asylrecht nichts zu tun. Jedem dürfte inzwischen im Grundgesetz Artikel 16a Absatz 2 hinlänglich bekannt sein. Danach hat niemand ein verbrieftes Asylrecht in Deutschland, der über sichere Drittstaaten einreist. Leider ist dieser Absatz seit Jahren nicht das Papier wert, auf dem er steht. Dabei ist Absatz 2 in Einklang mit den Artikeln 31 und 33 der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese verbieten eine Zurückweisung bei illegaler Einreise nur dorthin, wo ihnen Verfolgung droht. Asylrecht sieht also generell nur das Recht auf die Reise ins erste sichere Land vor.

Nach diesem Maßstab ist es auch legitim, wenn Ungarn auf illegale Einreise abweisend reagiert. Denn Flüchtlinge aus dem arabischen Raum haben mindestens schon drei europäische Länder durchquert, wenn sie von Serbien nach Ungarn einreisen. Übrigens gilt Ungarns Verhalten gegenüber Kriegsflüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien in den 1990er Jahren als vorbildlich. Sowohl damals auch heute ist Ungarns Umgang mit Flüchtlingen in Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention. Während der Jugoslawienkriege waren Ungarn, Österreich und Italien als Nachbarländer die ersten sicheren Länder für Kriegsflüchtlinge. Entsprechend kamen sie damals mit der Aufnahme der Flüchtlinge ihrer Pflicht nach. Aber wer heute nach der Reise durch mehrere Balkanstaaten an der serbisch-ungarischen Grenze steht, dem ist Ungarn nichts schuldig.

Humanitäre Verpflichtung und geltendes Recht

Nun mögen uns viele ins Gewissen reden, unsere humanitäre Verpflichtung verbiete ein „Verschanzen hinter der Rechtslage“, und wer Flüchtlingen die Einreise nach Europa verweigert, habe deren Ertrinken im Mittelmeer zu verantworten. Dieser Vorwurf ist völliger Unfug. Es ist seit langem bekannt, dass vor Australiens Küste seit der No-Way-Politik kaum noch Menschen ertrinken. Mögen das Asylverteidiger als unzureichenden Beleg abtun, so zeigte eben auch das Gegenbeispiel, dass die offene Willkommenspolitik erst Menschen in diese Gefahr lockt. Dass vor 2015 die Einreise über die offenen Grenzen nach Europa und durch Europa ungehindert verlaufen konnte, änderte damals nichts an den vielen Todesopfern im Mittelmeer. Somit haben das Ertrinken im Mittelmeer eben nicht diejenigen mit ihrem Gewissen zu verantworten, die eine No-Way-Politik nach australischem Vorbild einfordern.

Mit Sicherheit ist die Situation der in Libyen festsitzenden Flüchtlinge nicht zu beschönigen. Die Situation würde sich aber nicht ändern, wenn man denen aus humanitären Gründen einen Freifahrtschein nach Europa gewähren würde. Kein ernst zu nehmender Experte würde abstreiten, dass dies nur weitere Flüchtlinge in Afrika verlocken würde, sich in die prekäre Situation nach Libyen zu begeben. Es bleibt also für Europa nur, Libyen für eine Zusammenarbeit ins Boot zu holen, um gemeinsam das Schlepperwesen zu bekämpfen und in Libyen die Entscheidung zu treffen: Den wenigen, für die ein Asylgrund gilt, an einem sicheren Ort – nicht zwangsläufig in Europa – eine menschenwürdige Unterkunft zu gewähren, die vielen anderen wieder in ihr Heimatland zurück zu bringen und gar nicht erst nach Europa zu lassen. Alles andere würde keine humanitäre Lösung bringen, die wir mit unserem Gewissen verantworten können.

Es kommen nicht die Hilfsbedürftigsten

Die vielbeschworene Armutsmigration nach Europa ist ein Mythos

Schon während der großen Migrationswelle 2015 wurde darauf aufmerksam gemacht, dass eben nicht die Hilfsbedürftigsten nach Europa kommen. Die tatsächlich Hungernden wären schon körperlich zu schwach für die beschwerliche Reise. Materiell kann sich die Flucht nach Europa in erster Linien leisten, wer eine vierstellige Summe an Eurobeträgen an die Schlepper bezahlen kann. Sogar in eher linkslastigen Medien wie dem Spiegel und der Süddeutschen Zeitung ist klar zu lesen, dass ein erheblicher Anteil der Migranten aus Subsahara-Afrika der dortigen Mittelschicht entstammt. In einem Spiegel-Interview erklärt Klingholz:

„Diese Menschen sind überwiegend zwischen 20 und 30 Jahre alt, meist männlich, vergleichsweise gut gebildet – und nicht arm. Die Leute in den meisten armen Ländern Afrikas, die gern auswandern würden, können sich das nämlich gar nicht leisten. Man muss erst mal zum Mittelstand gehören, um das Wissen anzuhäufen, die Netzwerke zu knüpfen und das nötige Geld zu beschaffen. Die vielbeschworene Armutsmigration nach Europa ist also ein Mythos.“

Sind wir also allen Ernstes den afrikanischen Mittelständlern ein Einwanderungsrecht nach Europa schuldig?

In der Süddeutschen Zeitung warnt zudem Thomas Urban davor, wie wenig es im Interesse der in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla einfallenden Migranten ist, sie zu dulden anstatt sofort abzuschieben: In der afrikanischen Heimat seien sie noch ein Teil der Mittelschicht, aber in Spanien drohe ihnen die Sackgasse in der Unterschicht.

Gescheiterte Integration – unmenschlich für alle Beteiligten

Gerade diese Gefahr der Sackgasse in der Unterschicht ist ein nicht zu unterschätzendes Problem bei gescheiterter Integration. Die mittlerweile mehr ins Rampenlicht der Debatte gerückten libanesischen Clans in Deutschland sind ein Paradebeispiel: Libanesische Flüchtlinge wurden in den 1980ern ohne anerkannten Asylstatus unter Duldung ins Land gelassen. Ein gelungenes Integrationskonzept kam in keiner Weise zustande.

Die heutige Folge ist misslungene Integration verbunden mit Abdriften in die Clan-Kriminalität. Das ist letztendlich eine völlig unmenschliche Situation für alle Seiten: Das Elend des Unterschichtendaseins für die betroffenen Libanesen, die Gefahr für die einheimische Bevölkerung wegen der Kriminalität dieser Clans.

Geltende Menschenrechtskonventionen geben den vielen illegalen Einwanderern keinen verbrieften Rechtsanspruch auf Einreise nach Europa, geschweige denn innerhalb Europas ins Land ihrer Wahl.

Eine solche unmenschliche Situation für alle Beteiligten droht uns auch, wenn mit den unter Merkel hereingelassenen Menschen Integration scheitert. Und dieses Risiko ist sehr hoch.

Anerkannte Sicherheitsexperten warnten bereits 2015 davor, dass eine Integration bei dieser Größenordnung „angesichts der Zahl und der bereits bestehenden Parallelgesellschaften gar nicht möglich“ sei.

Geltende Menschenrechtskonventionen geben also den vielen illegalen Einwanderern keinen verbrieften Rechtsanspruch auf Einreise nach Europa, geschweige denn innerhalb Europas ins Land ihrer Wahl. Und auch verantwortungsethisch schafft das Dulden dieser illegalen Migration letztendlich mehr unmenschliche Situationen für alle Beteiligten, als es eine rigorose No-Way-Politik nach australischem Vorbild. Die hilfsbedürftigsten Menschen sind ohnehin nur mit Hilfe vor Ort zu erreichen. Die illegale Migration muss also als das behandelt werden, was sie ist: Ein eigenmächtiges Eindringen in fremdes Hoheitsgebiet und eine Verletzung des Heimatrechts der Völker Europas.

Deshalb ist es an der Zeit, uns nicht mehr länger ins Gewissen reden zu lassen, wir Europäer seien die Akzeptanz dieser Migrationswelle schuldig. Die dazu willigen Parteien und die Freien Medien müssen weiterhin gemeinsam für eine 180-Grad-Wende in der Asylpolitik eintreten.

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